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Seit sieben Wochen prüft der Senat den Gesetzentwurf der Initiative für bezahlbare Mieten.
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Wohnungspolitik in Berlin: Mietenvolksentscheid in der Warteschleife

Seit sieben Wochen schon prüft der Senat den Gesetzentwurf der Initiative für bezahlbare Mieten. Eine Abstimmung gemeinsam mit der Berliner Wahl 2016 gerät in Gefahr.

Der Senat versucht offenbar, den Volksentscheid für bezahlbare Mieten auszubremsen. Denn die rechtliche Prüfung des Gesetzentwurfs, der zur Abstimmung steht, zieht sich hin. „An uns liegt es nicht, dass es so lange dauert,“, sagt der Sprecher der Initiative, Rouzbeh Taheri. „Unsere Forderungen lagen schon im März 2015 vor, seit sieben Wochen läuft die offizielle Prüfung.“ Ein Sprecher der Innenverwaltung begründete die Verzögerung damit, dass mehrere Senatsverwaltungen beteiligt seien. Es handele sich um eine „sehr komplexe Prüfung, die gegenwärtig noch andauert“.

Wenn der Senat seine Stellungnahme zum Mietengesetz nicht bis Ende August beschließt, kommen die Organisatoren des Volksentscheids in Zeitnot. Denn sie wollen die Abstimmung mit der Abgeordnetenhauswahl im September 2016 zusammenlegen, um möglichst viele Bürger zu mobilisieren. Doch für Volksentscheide gelten gesetzliche Fristen, die Rot-Schwarz jetzt ausreizen könnte, um den politisch brisanten Mieten-Volksentscheid vom Wahltag fernzuhalten.

Zeitplan könnte durcheinander geraten

Um das zu erreichen, gibt es noch einen anderen Hebel. Der Senat sucht derzeit nach Gründen, um den Gesetzentwurf teilweise für rechtswidrig zu erklären und dem Berliner Verfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Eine juristische Angriffsfläche ist die hohe Belastung des Landeshaushalts. Laut Senat kostet die Umsetzung des Mietengesetzes zwischen 2017 und 2021 rund 3,2 Milliarden Euro. Das würde den Spielraum für andere öffentliche Ausgaben dramatisch verringern. Geprüft wird auch, ob eine Umwandlung der städtischen Wohnungsunternehmen in Anstalten des öffentlichen Rechts gegen EU-Recht verstößt.

Sollte das Verfassungsgericht eingeschaltet werden, geriete der Zeitplan für den Volksentscheid völlig durcheinander. Denn die Richter lassen sich bei ihrer Entscheidungsfindung nicht hetzen. Eine Volksabstimmung gemeinsam mit der Wahl 2016 wäre dann chancenlos. Aber der Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) hätte zusätzlich Zeit gewonnen, um seine Gespräche mit der Initiative über einen Kompromiss doch noch erfolgreich abzuschließen. Dem Vernehmen nach drängt er gegenüber den mietenpolitischen Rebellen auf eine Einigung, jede Verzögerung des Abstimmungsverfahrens hilft ihm dabei.

Debatte möglichst nach der Sommerpause

Es gibt einen Grund, warum Geisel – mit Rückendeckung seiner Partei, der Fraktion und des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) – die Mieten-Initiative ins Boot holen will: Wohnen und Mieten sind für die SPD zentrale Themen, die sogar wahlentscheidend sein könnten. Die Sozialdemokraten hoffen deshalb auf eine Verständigung in der Sache, die einen konfrontativen Volksentscheid überflüssig machen würde.

Bisher sieht es aber nicht so aus, als wenn sich die Initiative umarmen lässt. Auch der Koalitionspartner CDU macht keine Anstalten, sich von der SPD einbinden zu lassen. Im Alleingang können die Sozialdemokraten aber nichts ausrichten.

Ob Rot-Schwarz doch noch eine gemeinsame Haltung zum Mietenvolksentscheid findet, wird sich zeigen, sobald der Senat seine Stellungnahme dem Abgeordnetenhaus zuleitet. Wann auch immer, aber er ist dazu verpflichtet. Die Opposition will eine Parlamentsdebatte möglichst bald nach der Sommerpause.

Grüne und Linke kritisieren die Hinhaltetaktik der Koalition. „Ich rate dem Senat, die rechtliche Prüfung des Mieten-Gesetzentwurfs nicht politisch zu missbrauchen“, sagte die Grünen- Mietenexpertin Katrin Schmidberger. Leider gebe es solche „Foulspiele“ der Regierung bei Volksbegehren häufig.

Spannt Senat Landungsverfassungsgericht ein?

Die Vize-Fraktionschefin der Linken, Katrin Lompscher, wirft dem Senat ebenfalls vor, den Volksentscheid zu verzögern. Stattdessen sollten SPD und CDU eine brauchbare Alternative zum Mieten-Gesetzentwurf der Initiative vorlegen. „Senat und Abgeordnetenhaus könnten dabei viele Vorschläge der Initiative übernehmen.“

Aber auch Lompscher hat Zweifel, dass die CDU dabei mitmacht und ist gespannt auf die koalitionsinterne Debatte. „Vielleicht gibt es ja einen Deal, ansonsten wird der Mieten-Volksentscheid vielleicht sogar zu einer Sollbruchstelle, an der Rot-Schwarz vor der Wahl 2016 zerbrechen könnte.“

Soweit ist es noch nicht. Erst einmal steht die Frage im Raum, ob der Senat tatsächlich das Landesverfassungsgericht für seine Zwecke einspannt. Vor fünf Jahren hatte die damalige rot-rote Landesregierung eine Niederlage einstecken müssen, als sie gegen die Volksabstimmungen für eine bessere Kita-Betreuung und zur Offenlegung der Wasserverträge das höchste Berliner Gericht bemühte.

Finanzen machen Volksbegehren nicht unzulässig

In zwei spektakulären Urteilen wurde dem Senat 2009 eingebläut: Finanzielle Auswirkungen auf künftige Landeshaushalte, egal in welcher Höhe, machen ein Volksbegehren nicht unzulässig. Wenn das Parlament seine Planungen und Prioritätensetzungen deshalb verändern müsse, sei dies die notwendige Folge von „mehr Demokratie“. Notfalls könne das Abgeordnetenhaus die plebiszitären Gesetze ganz oder teilweise wieder aufheben. Eine Schamfrist gibt es dafür nicht.

Außerdem hält das Berliner Verfassungsgericht überhaupt nichts davon, wenn der Senat Gesetzentwürfe oder politische Forderungen schon vor einer Volksabstimmung akribisch überprüft. Die obligatorische Vorabprüfung diene in erster Linie der frühzeitigen „Behebung bzw. Verhinderung von Mängeln im Verfahren“.

Der Senat dürfe zwar auf rechtliche Bedenken hinweisen. „Eine Befugnis, das Volksbegehren deswegen zu unterbinden, wird aber nicht eingeräumt“, entschieden die Richter im Herbst 2009. Erst nach einer erfolgreichen Volksabstimmung dürfe der gefasste Beschluss einer umfassenden Rechtskontrolle unterzogen – und gegebenenfalls für nichtig erklärt werden.

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