Auflagen der KfW-Kredite: Niemand kontrolliert, ob trotz Staatshilfe Boni gezahlt werden
Ob die Bedingungen der KfW-Corona-Kredite eingehalten werden, wird kaum überprüft. Das sorgt für Kritik - gerade nach dem Streit um die Berliner Corona-Hilfen.
Wie der politische Wille aussieht, ist klar. „Wer einen Kredit bekommen will aus den KfW-Hilfsprogrammen, darf keine Gewinne oder Dividenden ausschütten“, sagte Olaf Scholz (SPD) schon Ende April der „Bild am Sonntag“. „Und bei den Boni-Zahlungen sehen wir ebenfalls strikte Regeln vor.“
Im Falle des KfW-Schnellkredits 2020, den viele große Firmen in Millionenhöhe nutzen, bedeutet das konkret: Die Bezüge auch von Geschäftsführern dürfen einen maximalen Betrag von 150.000 Euro pro Jahr und pro Person nicht übersteigen, Dividendenzahlungen sind in diesem Zeitraum verboten.
[Wenn Sie alle aktuellen Entwicklungen zur Coronavirus-Krise live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]
Ob die Unternehmen diesen Regeln und dem Willen des Finanzministers Folge leisten, scheint allerdings niemand zu überprüfen. Das geht aus einer Antwort von Marco Wanderwitz (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), auf eine Frage des Linke-Abgeordneten Pascal Meiser hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt.
Keine Rede von Kontrollen
Auf die Frage „in welcher Form und durch wen“ kontrolliert wird, dass betreffende Firmen während der Kreditlaufzeit Gewinn- und Bonuszahlungen vertragsgemäß begrenzen, lautet die Antwort: „Das Verbot der Dividenden- und Gewinnausschüttung sowie die Begrenzung der Vergütungshöhe für Geschäftsführer ist Bestandteil der Programmbedingungen des KfW-Schnellkredits 2020.“
Die Kenntnisnahme des Verbots müsse schriftlich bestätigt werden. Es werde explizit darauf hingewiesen, dass sich strafbar macht, wer dagegen verstößt. Von den Kontrollen, nach denen gefragt wurde, ist allerdings keine Rede.
"Hochgradig naiv oder Klientelpolitik"
Für Meister ist das nicht ausreichend. „Sich hierbei auf die Eigenerklärung der Antragsteller zu verlassen, ist entweder hochgradig naiv oder gezielte Klientelpolitik“, so der Berliner Bundestagsabgeordnete.
[Behalten Sie den Überblick: Jeden Morgen ab 6 Uhr berichten Chefredakteur Lorenz Maroldt und sein Team im Tagesspiegel-Newsletter Checkpoint über die aktuellsten Entwicklungen rund um das Coronavirus. Jetzt kostenlos anmelden: checkpoint.tagesspiegel.de.]
Besonders ärgert ihn die aus seiner Sicht zu nachsichtige Einstellung der Bundesregierung angesichts dessen, dass das BMWi dem Land Berlin Schlamperei bei der Vergabe von Zuschüssen an Selbstständige und Kleinunternehmer vorwirft. Ein Brief aus dem Ministerium legt den Eindruck nahe, dass Berlin mehr Gelder verteilt habe als es antragsberechtigte Firmen in der Stadt gibt. Der Bund droht mit hohem Rückzahlungsforderungen.
Meiser kritisiert das mit drastischen Worten. Der Bund versuche das Berliner Soforthilfeprogramm „mit Halbwahrheiten in den Dreck zu ziehen“, kontrolliere aber nicht dort, „wo es dringend notwendig wäre: bei der Einhaltung der Auflagen des milliardenschweren KfW-Sofortprogramms“. Das sei „an Heuchelei kaum zu überbieten“.
Hier werde mit zweierlei Maß gemessen: „Berliner Soloselbständige und Kleinstunternehmen werden unter Generalverdacht gestellt, während man die großen Fische nicht weiter behelligen möchte.“ Das BMWi hatte sich am Montag auf Nachfrage nicht geäußert. Das Statistische Landesamt hatte mitgeteilt, dass es in Berlin weitaus mehr Antragsberechtigte gebe als Zuschüsse erteilt worden seien.
- bbbbbb
- Brandenburg neu entdecken
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Content Management Systeme
- Das wird ein ganz heißes Eisen
- Deutscher Filmpreis
- Die schönsten Radtouren in Berlin und Brandenburg
- Diversity
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg
- Nachhaltigkeit
- Neukölln
- Pankow
- Reinickendorf
- Schweden
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- VERERBEN & STIFTEN 2022
- Zukunft der Mobilität