Landgericht Brandenburg: KZ-Tattoo übertätowiert - trotzdem acht Monate Haft
NPD-Politiker Marcel Zech hat sich Max & Moritz über die KZ-Silhouette tätowieren lassen. Trotzdem wurde er zu 8 Monaten Haft verurteilt
Wegen eines im Schwimmbad öffentlich zur Schau gestellten KZ-Tattoos musste sich ein brandenburgischer NPD-Funktionär am Montag erneut vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Oranienburg hatte Marcel Zech, der für die rechtsextreme NPD unter anderem im Kreistag Barnim sitzt, im Dezember 2015 wegen Volksverhetzung und Billigung von NS-Verbrechen zu sechs Monaten Haft verurteilt. Er hatte im November 2015 seine KZ-Tätowierungen öffentlich in einem Schwimmbad gezeigt. Die Haftstrafe war auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden (Az.: 18 Ds 356 Js 34867/15). Marcel Zech wurde nun zu acht Monaten Haft verurteilt. Der Anwalt prüft Revision.
Jetzt seien Max und Moritz auf dem Rücken zu sehen
Vor Gericht berichtete Neonazi-Anwalt Wolfram Nahrath am Vormittag: NPD-Politiker Marcel Zech habe sich das Tattoo wegen "außergewöhnlicher Anprangerung" umtätowieren lassen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind nun statt der Silhouette des Vernichtungslagers die Figuren Max und Moritz von Wilhelm Busch auf dem Rücken zu sehen. Nahrath begründete die Veränderung des Tattoos mit der "außergewöhnlichen Anprangerung", der sein Mandant seit Bekanntwerden des Falls ausgesetzt war und weil das Tattoo offenbar "andere Menschen verärgerte und verunsichert hat".
Zech will mit seinen Kindern wieder ins Spaßbad gehen
Zech habe die Toten und auch sonst niemanden in seiner Würde verletzen wollen. Es handle sich um tätige Reue, auch weil Zech weiter mit seinen Kindern ins Spaßbad gehen will.
Zech selbst schwieg am Montag vor dem Landgericht. Nahrath räumte lediglich ein, dass Zech ein Gebäude mit dem Spruch als Tattoo getragen habe. Allerdings handle es sich nicht um die Darstellung des Eingangstors zum KZ Auschwitz-Birkenau, insbesondere der Turm entspreche nicht dem Original. Nahrath sprach nicht von Konzentrationslager, sondern lediglich von "Lager". Zudem stehe der Spruch "Jedem das seine" nicht in Beziehung zu der tätowierten Gebäude-Silhouette, sondern zu einem Tattoo im Nacken: "Freundschaft verbindet". Außerdem sei der Spruch weit verbreitet und nicht nur vom KZ Buchenwald bekannt.
Sowohl Zech selbst als auch die Staatsanwaltschaft - sie forderte bereits im Januar eine höhere Strafe - hatten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt. Die Rückentätowierungen zeigen die Silhouette des KZ Auschwitz-Birkenau und den Spruch „Jedem das Seine“ vom Eingang des KZ Buchenwald. Zech ist im sächsischen Löbau in der Oberlausitz geboren und bereits wegen verschiedener Straftaten vorbestraft, darunter Körperverletzung, Amtsanmaßung und Fahren ohne Führerschein. Dafür wurde er zu Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe verurteilt. (epd)