zum Hauptinhalt
Die Skyline von Berlin.
© Kitty Kleist-Heinrich

Berliner Immobilien: Konzept zum Vorkaufsrecht soll Preisspekulation dämpfen

Der Leitfaden richtet sich an die Bezirke und wird am Mittwoch vom rot-rot-grünen Senat vorgestellt. Hier gibt es schon mal ein paar Informationen vorneweg.

Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gab es vor ein paar Tagen wieder einen Grund zu feiern: Das Haus Zossener Straße 18 wurde dem spekulativen Verwertungsprozess entrissen. Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) ergänzte die Erfolgsmeldung durch eine vorgezogene Jahresbilanz: 148 Wohnungen und 15 Gewerbeeinheiten konnten durch das Ausüben des Vorkaufsrechts im Bezirk gesichert werden. Bei weiteren 367 Wohnungen und 90 Gewerbeeinheiten im Neuen Kreuzberger Zentrum (NKZ) reichte allein die Androhung.

Was bis vor Kurzem als praxisuntauglich und marktwirtschaftsfeindlich galt, scheint sich langsam zu bewähren. Der rot-rot-grüne Senat will jetzt auch andere, bislang zurückhaltende Bezirke dazu ermuntern, das Vorkaufsrecht auszuüben – dazu haben die Senatsverwaltungen für Finanzen und Wohnen einen Leitfaden erarbeitet, ein „Umsetzungskonzept“. Das wurde am Dienstag vom Senat förmlich beschlossen, wird aber erst an diesem Mittwoch vorgestellt. Florian Schmidt weiß auch so, was drinsteht: „Das beruht im Wesentlichen auf unseren Erfahrungen.“

Bislang haben nur drei Bezirke das Vorkaufsrecht ausprobiert. In Tempelhof-Schöneberg und Pankow hat das aus verschiedenen Gründen nicht geklappt, nur in Friedrichshain-Kreuzberg lief es relativ gut. Schwierig ist vor allem, innerhalb der gesetzten Frist von zwei Monaten die nötigen Wertgutachten und einen Partner für die Übernahme der Immobilie beizubringen. Die Bezirke üben das Vorkaufsrecht in der Regel zugunsten Dritter aus, meistens einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft.

Dem Vernehmen nach soll es auch künftig keinen Landesfonds für den Ankauf von Häusern geben. Bislang bekommen die Wohnungsbaugesellschaften rund 200 000 Euro pro Mietshaus als Zuschuss, weil die Mieteinnahmen in der Regel zu gering sind, um den Kaufpreis zu refinanzieren. Schmidt möchte, dass auch Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Unternehmen Häuser übernehmen können und dafür finanzielle Hilfe vom Senat erhalten.

In der Praxis führt das Vorkaufsrecht gar nicht unbedingt zur Übernahme einer Immobilie, sondern meist zu einer „Abwendungsvereinbarung“. Der Käufer verpflichtet sich darin, die Mieten sozialverträglich zu erhöhen und Luxusmodernisierungen zu unterlassen. In München und Hamburg hat sich dieses Modell längst bewährt. Auch in Friedrichshain-Kreuzberg wurden deutlich mehr Abwendungen unterzeichnet als Häuser angekauft. „Auch Abwendungsvereinbarungen sind ein guter Schutz für die Menschen“, sagt Schmidt. Generell soll das Vorkaufsrecht helfen, die Preisspekulation zu dämpfen. Offen ist noch, wer für den finanziellen Schaden aufkommt, wenn Käufer erfolgreich gegen das Vorkaufsrecht klagen.

Zur Startseite