Gerichtsverfahren in Berlin: Kontrolleur zerriss Ticket und Berlinpass
Der Berliner Fahrkartenkontrolleur gestand, Dokumente eines Fahrgastes zerrissen zu haben. Es habe sich um eine "Kurzschlussreaktion" gehandelt.
Erneut musste ein Gericht prüfen: Hatte sich ein Fahrkartenkontrolleur auf einem S-Bahnhof nicht unter Kontrolle? Der 53-Jährige stand unter Verdacht, in Marienfelde einen Fahrgast übel beschimpft, den Berlinpass und das gültige Ticket des 38-Jährigen zerrissen und ihn gegen die Brust gestoßen zu haben.
Kontrolliert saß der Kontrolleur am Dienstag vor dem Amtsgericht. Ja, er habe Dokumente des Mannes zerfetzt. „Ich habe ihn aber weder beleidigt noch angefasst.“ Der Herr habe seinen Berlinpass und eine Monatsmarke gezeigt. Das Sozialticket aber sei nicht gültig gewesen. „Die Nummer des Berlinpasses war nicht auf die Marke übertragen worden.“ Der Mann habe dann seine Personalien verweigert.
Mehrere Anklagen gegen Berliner Fahrkartenkontrolleure
Bei der Kontrolle im Juli 2017 sei es zu einer „Kurzschlussreaktion“ gekommen – „für mich erstmals, eine Erklärung habe ich nicht“, so der 53-Jährige. Als das Ticket zerfetzt war, habe ihn der Mann noch fotografiert. „Aber ich habe ihn nicht angefasst, nicht beschimpft.“ Er sei nur lauter geworden. „Mit bösem Blick.“
Mutmaßliche Straftaten von Wisag-Kontrolleuren im Dienst der S-Bahn waren Ende vorigen Jahres bekannt geworden. In sieben Fällen ist Angaben zufolge inzwischen Anklage erhoben worden. Dabei geht es um mutmaßliche Pöbeleien, Körperverletzungen, Betrug. So kam es zu einem Verfahren, weil Kontrolleure von Touristen ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt und das Geld behalten haben sollen.
Im jetzigen Prozess stand – wie so oft in ähnlichen Fällen - Aussage gegen Aussage. Der 38-jährige Syrer sprach von „allen möglichen Beleidigungen.“ Doch musste er zugeben, dass er nur ein paar Brocken Deutsch verstehe. Auch sprach er nun von weit mehr Stößen als bei der Polizei. Schließlich einigte man sich auf Einstellung des Verfahrens gegen den Kontrolleur gegen Zahlung einer Auflage von 900 Euro.