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Einsatzkräfte von Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Zoll durchsuchten im April ein Großbordell "Artemis".
© dpa

Großbordell in Berlin-Halensee: Kammergericht hebt Haftbefehle gegen "Artemis"-Betreiber auf

Schlappe für die Staatsanwaltschaft: Für das Gericht besteht kein dringender Tatverdacht gegen die beiden Männer.

Die beiden Betreiber des Großbordells „Artemis“ in Halensee sind aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die gegen sie erlassenen Haftbefehle wurden am Freitag aufgehoben, wie Gerichtssprecherin Lisa Jani sagte. Für die Vorwürfe der Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern gebe es nach Einschätzung des Kammergerichts zum gegenwärtigen Stand der Ermittlungen keinen dringenden Tatverdacht mehr. Damit muss die Staatsanwaltschaft eine deutliche Niederlage hinnehmen. Ermittelt werde aber weiter, hieß es.

Das Bordell war am 14. April von einem Großaufgebot von 900 Polizisten, Zollfahndern und Staatsanwälten durchsucht worden. Danach hatte die Staatsanwaltschaft von direkten Verbindungen zur organisierten Rocker-Kriminalität, Ausbeutung von Prostituierten und Gewaltanwendung im „Artemis“ gesprochen. Den Betreibern wurde vorgeworfen, 17,5 Millionen Euro Sozialabgaben hinterzogen zu haben. Der damalige Oberstaatsanwalt Andreas Behm zog einen Vergleich mit dem Gangster Al Capone im Chicago der 20er Jahre.

Das Kammergericht hielt es nun für zweifelhaft, ob ein Arbeitsverhältnis zwischen den Betreibern und den Prostituierten zustande gekommen sei. Die Betreiber hatten immer behauptet, dass die Frauen freiwillig und als selbstständige Prostituierte in dem Bordell arbeiteten. Aus Sicht des Kammergerichts "verfügten die im ,Artemis' tätigen Prostituierten selbst über ihre eigene Arbeitskraft und gestalteten ihre Tätigkeit und ihre Arbeitszeit im Wesentlichen frei". Die Staatsanwaltschaft war hingegen von einem abhängigen Arbeitsverhältnis ausgegangen. Gegen drei Frauen, sogenannte Hausdamen in dem Bordell, liegen noch Haftbefehle wegen des Vorwurfs der Beihilfe vor. Aber auch hier werde die Sachlage jetzt geprüft, sagte die Sprecherin. Nach Angaben der Anwälte sitzen die Frauen nicht mehr in Untersuchungshaft.

Das untergeordnete Landgericht hatte bereits festgestellt, dass es keinen dringenden Verdacht für die Vorwürfe des Menschenhandels und der Verbindung zur organisierten Kriminalität gebe. Die Rechtsanwälte der „Artemis“-Betreiber, die die Polizeiaktion vom 14. April als "peinlichen Fehlschlag" bezeichneten, machten der Staatsanwaltschaft nun schwere Vorwürfe. Äußerungen der Ankläger „dürften den Straftatbestand der Verleumdung erfüllen“, teilten die Anwälte am Freitag mit. „Man könnte meinen, dass auch politische Ziele hinter dem brachialen Vorgehen gegen das Artemis stehen.“ (mit dpa)

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