Öffentlichkeitsarbeit der Strafverfolger: Razzia im "Artemis": Generalstaatsanwalt mahnt Kollegen zur Zurückhaltung
Nach der "Artemis"-Razzia sprachen die Ermittler schnell von Organisierter Kriminalität. Zu schnell, sagt der Generalstaatsanwalt nun – und mahnt die Strafverfolger, zurückhaltender vorzugehen.
Es gehört zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft, die Öffentlichkeit über wichtige Ermittlungsverfahren zu informieren – auch wenn es nur einen ersten Verdacht gibt. Doch zuweilen gehen die Strafverfolger dabei sehr weit. Jetzt hat Berlins Generalstaatsanwalt Ralf Rother den Fall der Razzia im Großbordell „Artemis“ zum Anlass genommen, mehr Zurückhaltung anzumahnen. Betroffen ist davon auch der bis vor kurzem noch amtierende Leiter der Staatsanwaltschaft Andreas Behm. Behm und seine Beamte hatten unmittelbar nach der Razzia von „riesigen Einsätzen im Bereich der Organisierten Kriminalität“ gesprochen.
In einem Brief an die ihm unterstellte Behörde schreibt Rother: „Ich bitte zukünftig zu berücksichtigen, dass die ausdrückliche und – wie vorliegend – nachdrückliche Zuordnung von Taten zur Organisierten Kriminalität für die Beschuldigten eine besondere Belastung darstellt.“ Würden sich die Betroffenen dagegen rechtlich wehren, müssten „alle Umstände offen gelegt werden, auf die sich diese Einschätzung stützt“, heißt es in dem Schreiben, das dem Tagesspiegel vorliegt. Die Kenntnis dieser Informationen könne weitere Verfahren gefährden. „Insofern ist eine gewisse Zurückhaltung bei Äußerungen gegenüber Dritten auch dann geboten, wenn die Staatsanwaltschaft vom Vorliegen Organisierte Kriminalität überzeugt ist.“
Die Betroffenen wehren sich gerichtlich
Rund 900 Beamte von Zoll, Polizei und Steuerfahndung waren Mitte April in dem auch auf Bussen der BVG beworbenen Etablissement eingerückt. Die Betreiber Ismail Hakki und Kenan S. sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Ihnen wird Menschenhandel, Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug vorgeworfen, weil für die dort tätigen Frauen keine entsprechenden Abgaben gezahlt worden sein sollen. In dem Verfahren ist nun genau der Fall eingetreten, den Rother befürchtet: Die Betroffenen wehren sich gerichtlich gegen die öffentlich vorgetragenen Verdächtigungen. Rechtsanwalt Ben Irle hat für das Brüderpaar jetzt einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht beantragt (Az.: VG 1 L 310/16). Er meint, die Beamten hätten seine Mandanten klar vorverurteilt.
So hätten sie etwa gesagt, der Tatbestand des Menschenhandels sei im Einzelfall „sicherlich erfüllt“. „Wir können von einer Bestätigung des Tatvorwurfs ausgehen“, lautet ein weiteres Zitat. Die Prostituierten seien mit „Sklaven auf Baumwollfeldern“ verglichen worden, hieß es. Behördenleiter Behm sah sich sogar wörtlich „auf den Spuren der Strafverfolgung bei Al Capone“, dem legendären Chicagoer Gangsterboss der zwanziger Jahre. Irle will die weitere Verbreitung der Aussagen verbieten lassen, die seiner Ansicht nach „im übereilten Siegesrausch“ nach einem „im Wahljahr 2016 inszenierten Polizeigroßeinsatz“ gefallen seien.
Faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden
Generalstaatsanwalt Rother hatte sich zuvor geweigert, für die Strafverfolger eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Staatsanwaltschaft sei nach dem Pressegesetz „grundsätzlich zur Erteilung von Presseauskünften verpflichtet“. Es gebe zudem keine„Wiederholungsgefahr“: Die Beamten hätten sich in einer besonderen Situation unmittelbar nach der Razzia geäußert; Behördenleiter Behm nehme außerdem mittlerweile andere Aufgaben wahr.
Nach den amtlichen Richtlinien für Strafverfahren sollen Staatsanwälte „bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit“ mit Presse und Rundfunk „zusammenarbeiten“. Dem Ergebnis einer Hauptverhandlung dürfe jedoch nicht vorgegriffen und der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren nicht beeinträchtigt werden. Die Pressearbeit der Berliner Strafverfolger wird auch in einem weiteren Verfahren angegriffen.
Dabei geht es um Daten, die ein Computertechniker aus dem Bundesgesundheitsministerium geschmuggelt und an einen Geschäftsmann aus der Pharmabranche verkauft haben soll. In ihrer offiziellen Mitteilung sprach die Staatsanwaltschaft von „Datenklau“ und der Weitergabe an einen „Apothekerlobbyisten“. Dies wollte der Betroffene ebenfalls untersagen lassen – doch das Verwaltungsgericht wies dessen Klage vergangene Woche ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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