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Mit Sicherheit umstritten. Zwei Videokameras in Mitte.
© Getty Images/iStockphoto

Linke und Grüne gegen SPD: Berlins Senat droht Streit um die Videoüberwachung

Die Linke hat ihr Nein zu einer Ausweitung der Videoüberwachung in Berlin bekräftigt. SPD-Innensenator Geisel bereitet trotzdem einen Gesetzentwurf vor.

Nach der Sommerpause, die Mitte August endet, steht der rot-rot-grünen Koalition eine neue Bewährungsprobe bevor. Das Regierungsbündnis muss entscheiden, was es von einer stärkeren Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten in Berlin hält. Die Zeichen stehen intern auf Konfrontation. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt, ob ihm die eigene Partei dafür Rückendeckung gibt, ist ungewiss. Linke und Grüne machen auf keinen Fall mit.

Um die eigene, unbeugsame Haltung zu unterstreichen, hat der Landesvorstand der Linken jetzt einstimmig beschlossen, den Aufruf „Nein zur Ton- und Videoüberwachung an öffentlichen Orten“ zu unterstützen. Träger der Initiative ist die „Berliner Allianz für Freiheitsrechte“, die unter anderem von der Humanistischen Union, dem Grünen-Kreisverband Friedrichshain-Kreuzberg, der Internationalen Liga für Menschenrechte, der Piratenpartei und den Jungen Liberalen gegründet wurde. Zwischenzeitlich hat sich auch der Landesverband der Grünen dem Aufruf angeschlossen, nun sind die Linken ebenfalls dabei.

"Allianz Für Freiheitsrechte" wendet sich gegen Volksbegehren

Die „Allianz für Freiheitsrechte“ wendet sich massiv gegen das geplante Volksbegehren für mehr Videoüberwachung und Datenschutz, das vom CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann und dem Neuköllner Ex-Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) initiiert wurde. Deren Gesetzesvorschlag, der die erste Hürde für eine Volksabstimmung mit über 21.000 Unterschriften im März genommen hat, sei „ein gefährlicher Irrweg“, steht im Aufruf der einflussreichen Gegner. „Wir fordern die Regierungsparteien auf, nicht mit dem Überwachungsbündnis zu verhandeln.“

Derzeit prüft die Innenverwaltung des Senats, ob der vorliegende Gesetzentwurf rechtlich zulässig ist. „Wir gehen davon aus, dass wir im Spätsommer das Ergebnis der Prüfung vorlegen können“, teilte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage mit. Bei rechtlichen Bedenken wird die Innenverwaltung den Gesetzentwurf ganz oder teilweise dem Landesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen. Bei Linken und Grünen, aber auch in der SPD gibt es Zweifel an der Verfassungmäßigkeit.

Müller und Geisel suchen einen Kompromiss

Trotzdem zeigte sich der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) bisher grundsätzlich gesprächsbereit. Auch die Ankündigung des Innensenators Geisel, einen eigenen Entwurf für die Änderung des Berliner Polizeigesetzes (ASOG) vorzubereiten, um an Kriminalitätsschwerpunkten und stark frequentierten Orten auch stationäre Kameras anbringen zu können, deutet auf Kompromissbereitschaft hin, um ein Volksbegehren mit ungewissem Ausgang für die Koalition zu vermeiden.

Der Beitritt von Linken und Grünen zur kompromisslosen „Allianz für Freiheitsrechte“ steht dem entgegen. Auch in der SPD gibt es ablehnende Positionen – in der Abgeordnetenhausfraktion und im Landesverband. Endgültig Position beziehen müssen die Protagonisten wohl im November, wenn sich ein SPD-Landesparteitag mit dem Thema befasst. Vor einem Jahr wurde das heikle Thema noch vertagt. Der intern vorliegende Beschlussentwurf für den Parteitag mit dem Titel „Sicher leben in Berlin – wir wollen urbane Sicherheit“, hilft Müller und Geisel nicht weiter. Darin wird die „Einführung der Videoüberwachung an ausgewählten kriminalitätsbelasteten Orten“ zwar befürwortet, aber nur „anlassbezogen und temporär“, also mit mobiler Videotechnik. Mehr wird die Parteilinke wohl nicht zugestehen.

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