Berliner Abgeordnetenhaus: Innensenator Geisel bestreitet erneut Unterwanderung bei der Polizei
Die CDU fordert einen Sonderermittler bezüglich der Missstände in der Polizeiakademie. Innensenator Geisel warnt vor vorschnellen Urteilen. Nun melden sich Strafverteidiger zu Wort
In der Sache wollen alle Parteien des Berliner Abgeordnetenhauses dasselbe, das betonte auch Benedikt Lux, Innenexperte der Grünen: eine gute Polizei. Allein, wie man dort hinkommt und wie der Status quo bei Polizei und Akademie ist, da gehen die Meinungen weit auseinander.
Auf Antrag der CDU-Fraktion sprach das Berliner Plenum am Donnerstag noch einmal über die – nach wie vor in Details unklaren – Missstände in der Polizeiakademie. Zwei Vorgänge hatten innerhalb der vergangenen Wochen eine Debatte über eine mögliche „Unterwanderung“ innerhalb der Polizei ausgelöst: Zunächst war die Sprachnachricht eines Gastdozenten öffentlich geworden, er kritisierte Disziplinlosigkeit von Polizeischülern mit Migrationshintergrund. Außerdem tauchte ein anonymer Beschwerdebrief auf, der von einem LKA-Beamten stammen soll.
"Es gibt keine Unterwanderung"
Die CDU beantragte deshalb am Donnerstag, wie angekündigt, den Einsatz eines Sonderermittlers. Sie forderte vom Senat, die anonyme Kritik ernst zu nehmen, Lehrkräften den Rücken zu stärken, fest zuständige Ausbilder und keine wechselnden Fachlehrer einzusetzen und die Einstellungspraxis der Berliner Polizei zu überprüfen: Ist sie geeignet, Bewerber mit Nähe zur organisierten Kriminalität zu erkennen und abzulehnen?
Auf die Frage des CDU-Innenexperten Burkard Dregger in der Fragestunde, ob es Entlassungen aus der Akademie gegeben habe, die nicht vor Gericht Bestand gehabt hätten, sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD), bisher seien drei Polizeischulanwärter, die den Aufnahmetest bestanden hatten, wegen Vorstrafen abgelehnt worden. Diese Ablehnungen hob das Gericht auf, da es Jugendstrafen gewesen seien, die einer Einstellung nicht im Wege stünden. „Es gibt aber keine Unterwanderung oder ein Sodom und Gomorrha an der Schule.“ Geisel hatte die Polizeiführung unter Klaus Kandt und Margarete Koppers vergangene Woche aufgefordert, bis Mitte Dezember alle Vorwürfe zu untersuchen und einen Bericht vorzulegen.
CDU möchte Sonderermittler
„Da wissen wir bereits heute, was drin stehen wird“, sagte Dregger. Ein „unabhängiger, weisungsfreier und erfahrener“ Sonderermittler könne schnell und gründlich die Vorgänge an der Akademie aufklären, „ohne berufliche Nachteile befürchten zu müssen“, sagte Dregger. Denn eben diese Furcht führe zu anonymen Beschwerden. Nicht nur die Koalition, auch FDP und AfD wollen von einem Sonderermittler aber nichts wissen. Beide fordern – bislang aber nicht schriftlich – einen Untersuchungsausschuss. Denn es gebe nicht nur Missstände in der Polizeiakademie, sondern im gesamten Personalwesen der Polizei, auch die Schießstand-Affäre etwa müsse aufgeklärt werden, sagte Marcel Luthe (FDP). Der CDU-Antrag ging der FDP „deutlich zu kurz“, der AfD „nicht weit genug“. Im nächsten Innenausschuss wird der Vorschlag dennoch erneut besprochen. Dass er sich durchsetzt? Unwahrscheinlich.
Zum Umgang mit dem Thema äußerte sich nun auch die Vereinigung Berliner Strafverteidiger sehr kritisch in einem offenen Brief, in dem sie Politik, Medien und vor allem den Verfasser des anonymen Briefs kritisiert. Dem attestiert sie „ein Defizit an rechtsstaatlicher und demokratischer Erziehung“. Die Vorstellung, dass ein junger Mensch ohne individuelle Schuld, allein weil er einen bestimmten Familiennamen trüge, der ihn aus Sicht der Medien als Mitglied eines arabischen Clans kennzeichnet, vom öffentlichen Dienst auszuschließen wäre, berühre die Menschenwürde und sei eines Rechtsstaats unwürdig. Auch der Vorwurf, dass Frau Koppers einen Anwalt habe, der Angehörige einer arabischen Großfamilie vertreten habe, zeige ein problematisches Rechtsverständnis, heißt es in dem Brief, zu dessen Unterzeichnern Stefan Conen gehört. Er ist seinerseits dafür bekannt, Mitglieder arabischer Clans vor Gericht vertreten zu haben.
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