Berliner Radgesetz steht auf der Kippe: Initiative Volksentscheid Fahrrad verlangt Offenlegung von Gutachten
Innensenator Geisel prüft den Entwurf der Initiative Volksentscheid Fahrrad für ein Radgesetz. Als Verkehrssenator hatte er ihn schon in wesentlichen Punkten abgelehnt. Die Initiative verlangt die Veröffentlichung des Gutachtens.
Die Initiative Volksentscheid Fahrrad verlangt eine sofortige Veröffentlichung des rechtlichen Gutachtens zum Rad-Gesetzt. "Da der Senat das längst erstellte Rechtsgutachten zum RadGesetz (RadG) bislang nicht veröffentlicht hat, beantragt die Initiative die Veröffentlichung des Gutachtens", heißt es in einer Pressemitteilung der am Montag. Weiter: "Gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz ist der Berliner Senat dazu verpflichtet." Man warte bereits seit mehr als einem halben Jahr auf die Zulässigkeitsprüfung und habe erst durch einen Bericht der "taz" erfahren, dass das Gutachten bereits abgeschlossen sei und das Rad-Gesetz auf der Kippe steht.
Denn Innensenator Geisel prüft zurzeit erneut, was er als Verkehrssenator nach Informationen der „taz“ bereits in wesentlichen Punkten abgelehnt hat: den Entwurf der Initiative Volksentscheid Fahrrad für ein Radgesetz. Bestätigt Geisel sich nun selbst, würde der geplante Volksentscheid, für den in dreieinhalb Wochen über 105.000 Unterschriften gesammelt worden waren, platzen.
Der Mitinitiator des Volksentscheids, Heinrich Strößenreuther, sagte am Sonnabend, es sei klar gewesen, dass es im geplanten Radgesetz Konfliktbereiche mit der Straßenverkehrsordnung geben könne. Diese habe man aber mithilfe von Juristen bei der Formulierung seiner Ansicht nach umschifft. Die Initiative will mit dem Gesetz erreichen, dass der Anteil der Radfahrer an allen Wegen erheblich steigt. Erreicht werden soll die Zunahme unter anderem durch den Bau von 350 Kilometern Fahrradstraße, 100 Kilometern Radschnellwege, zwei Meter breiten Radwegen an jeder Hauptstraße, 50 Grünen Wellen für Radfahrer sowie 200.000 Abstellplätzen.
Gesetzesentwurf in einigen Bereichen ungenau
In dem Schreiben der Verkehrsverwaltung, die den Gesetzentwurf fachlich geprüft hat, heißt es laut „taz“ nun: „Das Land Berlin hat keine Gesetzgebungsbefugnis für die im Gesetzentwurf enthaltenen straßenverkehrsrechtlichen Regelungen.“ Dies gelte vor allem für die geforderten Fahrradstraßen und Radschnellwege sowie für die Grünen Wellen. Außerdem sei der Gesetzentwurf in einigen Bereichen ungenau. Die Verwaltung stützte sich dabei auf ein Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei, das laut „taz“ bereits im Oktober vorgelegen hat. Zuvor hatte es bereits unterschiedliche Schätzungen zu den Kosten gegeben.
Die Verkehrsverwaltung hatte ihre Bewertung aber erst am 7. Dezember an die Innenverwaltung geschickt – als längst klar war, dass der bisherige Chef Andreas Geisel neuer Innensenator wird. Einen Tag später wurde er ernannt. Weil sich die Prüfung durch die Verkehrsverwaltung in die Länge gezogen hat, reichte die Initiative am 1. Dezember eine Klage wegen „Untätigkeit“ der Verwaltung ein.
Das Verkehrsressort wird jetzt von Regine Günther (parteilos, für die Grünen) geleitet. Strößenreuther hatte am Freitag ein erstes Gespräch mit ihr. Die negative Bewertung der Verwaltung sei nicht erwähnt worden, sagte Strößenreuther am Sonnabend. Dies sei nicht förderlich für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die rot-rot-grüne Koalition hat bereits vereinbart, von 2019 an jährlich 51 Millionen Euro in die Radinfrastruktur zu stecken. Zudem plant sie ein „Mobilitätsgesetz“, in dem die Ziele des Volksentscheids berücksichtigt werden sollen. Gespräche soll es auch mit anderen Verbänden geben.