Gerichtsurteil zu Berlin-Schlachtensee: Hunde dürfen doch mit auf Demo am See
Nach einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts können Hundehalter gemeinsam mit ihren Tieren am Dienstag gegen das Hundeverbot am Schlachtensee demonstrieren. Die Route am Uferweg hatte die Polizei zuvor untersagt.
Der Veranstalter hatte beabsichtigt, mit rund 30 Personen und ihren Hunden den See auf dem Uferweg einmal zu umrunden. Damit wollten die Teilnehmer gegen das dort seit Mai geltende Hundeverbot demonstrieren. Die Polizei untersagte daraufhin die Nutzung dieser Demoroute.
In einem Eilverfahren beschloss das Verwaltungsgericht jetzt jedoch am Montag, dass das Versammlungsrecht in diesem konkreten Fall Vorrang habe. Ob das derzeitige Hundeverbot rechtmäßig sei, kann nach Auffassung des Gerichts nicht so schnell geklärt werden. Bei der Abwägung zwischen dem Versammlungsrecht des Antragstellers und dem öffentlichen Interesse an einem Verbot entschied das Gericht für die Hundehalter. "Denn etwaigen Gefahren durch die mitgeführten Hunde könne dadurch begegnet werden, dass diese ständig anzuleinen seien und deren Kot mit Hundekotbeuteln ordnungsgemäß entsorgt werde", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Seit Monaten gibt es scharfe Diskussionen um das Hundeverbot am Schlachtensee und immer wieder auch Demonstrationen. Beim Verwaltungsgericht sind einige Verfahren anhängig, die die Rechtmäßigkeit des Urteils überprüfen sollen. Eine Entscheidung gibt es bislang noch nicht, sie wird aber noch in diesem Jahr erwartet.
Sigrid Kneist