Warnung der Feuerwehr: Hohe Waldbrandgefahr in Brandenburg
Mehrere Waldbrände aus dem Süden Brandenburgs wurden gemeldet. In Berlin wurden noch keine Feuer gemeldet.
Nicht jeder mag es heiß! Während viele am Sonntag, dem bislang wärmsten Tag des Jahres, schon mal den Sprung ins noch recht kalte Wasser wagten, suchten andere eher nach Schatten. Den findet man bekanntlich außerhalb der eigenen vier Wände vor allem im Wald, aber da fühlen sich viele Berliner und Brandenburger unsicher: Darf man den Wald betreten, wenn die Brandgefahr so hoch ist? Welche Stufen stehen für welche Einschränkungen? Und was kann man tun, wenn man ein Feuer entdeckt?
Fragen, die durchaus berechtigt sind, zumal die hochsommerlichen Temperaturen am Sonntag tatsächlich zum Ausbruch mehrerer Waldbrände führten. Während Berlin bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch verschont geblieben war, musste die Feuerwehr vor allem im Süden Brandenburgs mehrfach ausrücken – unter anderem zu Bränden in Calau im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und in Kahren im Spree-Neiße-Kreis bei Cottbus. In Kahren brannte es gleich zweimal, das Feuer am Nachmittag brach an derselben Stelle aus wie ein Brand am Himmelfahrtstag. In Märkisch-Buchholz im Landkreis Dahme-Spreewald gab es am Sonntagnachmittag ein Feuer auf 600 Quadratmetern, in Halbe im selben Landkreis eines auf 200 Quadratmetern Wald. Bereits am Sonnabend hatte im selben Landkreis ein Feuer auf einem1000Quadratmeter großen Waldstück bei Teupitz gewütet.
Außerdem kam es am Sonntag zu mehreren Flächenbränden unter anderem in Cottbus und entlang der Bahnstrecke von Bad Liebenwerda nach Falkenberg auf der Höhe von Beyern im Elbe-Elster-Kreis. Dort war, so eine Sprecherin der Leitstelle Lausitz, Feuer an vier verschiedenen Stellen auf insgesamt 3600 Quadratmetern ausgebrochen. Ursache könnten sowohl weggeworfene Zigarettenkippen als auch Funken von Eisenbahnzügen sein.
Kein Rauchen, kein Kfz
Die Feuerwehr bittet alle, die sich derzeit in der freien Natur bewegen, um besondere Achtsamkeit. Denn entgegen manchmal auch durch Experten verbreiteter Informationen ist das Betreten der Wälder auch bei den höchsten Waldbrandgefahrenstufen nicht grundsätzlich verboten. Allerdings kann ab der zweithöchsten Stufe 4 durch die zuständige untere Forstbehörde der Wald bei entsprechender Gefahrenlage auch für Fußgänger gesperrt werden. Davon werde aber nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht, sagt der Waldbrandschutzbeauftragte des Landes, Raimund Engel: „In diesem Fall sind die Waldzugänge dann durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.“
Ein anderer Irrtum betrifft das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen. Das ist – ebenso wie das Rauchen – nicht nur bei hoher Waldbrandgefahr verboten, sondern ganzjährig. Waldbesucher können durch eine schnelle Alarmierung der Feuerwehr zum Schutz des Forstes beitragen. Wer die 112 wählt, sollte neben der möglichst genauen Ortsangabe auch angeben, ob „nur“ der Boden brennt oder bereits die Baumkronen und ob Menschen in Gefahr sind.
Eine einheitliche Darstellung der Waldbrandgefahr gibt es in Deutschland erst seit 2014. Damals wurden die bis dahin in den neuen Bundesländern üblichen Waldbrandwarnstufen I bis IV durch die Waldbrandgefahrenstufen 1 bis 5 ersetzt, was sehr geringer, geringer, mittlerer, hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr entspricht. Sie werden jeweils für den ganzen Landkreis angegeben und jährlich vom 1. März bis 30. September im Internet veröffentlicht. Auch der Deutsche Wetterdienst verwendet diese Skalierung, die immer um 8 Uhr morgens aktualisiert wird und dann den ganzen Tag lang Bestand hat. Für den gestrigen Sonntag galten in allen Landkreisen die höchsten Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5, außer in Oberhavel und Oder-Spree mit mittlerer Warnstufe 3. Für Montag dürften sie noch höher sein. Brandschutzbeauftragter Raimund Engel rechnet mit mindestens noch 60 heißen Stunden
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