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Fler bei seiner Verhaftung.
© Twitter

Rapper in Berlin festgenommen: Hatte Fler einen Promi-Bonus bei der Polizei?

Nach der Festnahme des Rappers Fler in Berlin-Zehlendorf ist eine Debatte über das Verhalten der Beamten entbrannt. Die Frage ist, ob Fler verschont wurde.

Der Berliner Rapper Fler (37, bürgerlich Patrick Losensky) wurde am Sonntag in Berlin-Zehlendorf festgenommen. Als er in seinem Mercedes angehalten wurde, hatte er sich geweigert, seinen Führerschein zu zeigen. Da er die Beamten beleidigte, wurde er kurzzeitig festgenommen. Videos, die dem Tagesspiegel vorliegen, zeigten die Beleidigungen vonseiten des Rappers gegen die Polizeibeamten.

In den sozialen Netzwerken entbrannte daraufhin eine Debatte, ob sich die Beamten angemessen verhalten hätten. Auch polizeiintern wird das Auftreten des Rappers und der Beamten viel diskutiert. Der Tenor dabei lautet aber eher, dass die beiden Beamte zurückhaltend agiert hätten und deutlich entschiedener hätten auftreten können.

Wir haben dazu mit Jörn Badendick gesprochen, Sprecher des Polizei-Berufsverbandes „Unabhängige“. Der Verband stellt den Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates des Polizei Berlin.

Jörn Badendick, Sprecher des Polizei-Berufsverbandes „Unabhängige“.
Jörn Badendick, Sprecher des Polizei-Berufsverbandes „Unabhängige“.
© privat

Wie haben sich die Polizisten verhalten?
Die Kollegen haben professionell und besonnen reagiert. Strafrechtlich relevante Sachverhalte, insbesondere die massiven Beleidigungen, werden zur Anzeige gebracht. Die Ahndung erfolgt anschließend durch die Justiz.

Gab es Promi- und Video-Bonus?
Nach unserer Einschätzung gab es weder einen Bonus, noch einen Malus. Die Kollegen haben nüchtern die erforderlichen Maßnahmen getroffen.

Wären die Beamten bei linken Demonstranten auch so ruhig geblieben?
Professionelles Einschreiten der Polizei hängt nicht vom Adressaten ab. Vor dem Gesetz muss jeder Bürger gleich behandelt werden.

Wie bewerten Sie das Auftreten von Fler?
Vorfälle, bei denen Personen aus der Rap-Szene Konflikte mit der Polizei anstrengen und zur Selbstvermarktung in Szene setzen, häufen sich in letzter Zeit. Wir erinnern an Contra K oder Schwester Ewa. Dass Begleitpersonen mit Wissen und Billigung des Täters massive Beleidigungen gegen die Kollegen erst filmen und dann veröffentlichen, sollte sich bei der späteren Strafzumessung wiederfinden.

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