PS-starke Luxusautos: Hartz IV beziehen, trotzdem im Protzauto durch Berlin rasen
Wenn einer seinen Lebensunterhalt vom Staat bezieht und in einem superteuren Auto als Raser auffällt, stimmt dann vielleicht etwas nicht? Eine Kolumne.
Der Gedanke kommt einem immer mal wieder: Da donnert der perlweiße oder mattschwarze Mercedes vorbei, Schallwellen brechen an Hauswänden, im Cockpit einer mit Basecap, Schirm nach hinten, 18, 20, 22 Jahre alt. Man denkt: so jung - und schon das Geld für einen AMG-Mercedes C63S, wie unübersehbar auf dem Auto zu lesen ist. An einem Freitagabend auf der Sonnenallee kann man den Gedanken alle fünf Minuten denken. Ein psychologisch begabter Polizist hat für die jungen Männer einen passenden Namen gefunden: Profilierungsfahrer.
Zum Politikum sind sie geworden, wenn sie ihrem Profil nicht bloß mit dem Radau brüllender Auspuffrohe aufhelfen, sondern Rennen fahren. Ein anderer Aspekt des Politikums kommt in dem „so jung – und schon das Geld“ zum Ausdruck. Neuerdings machen sich Polizisten bei der Begegnung mit Profilierungsfahrern nämlich genau darüber Gedanken: Wie kann ein 22 Jahre alter Mann ein 90 000-Euro-Auto finanzieren? Bleibt die Frage ohne Antwort und war der junge Mann zuvor vielleicht an einem kleinen Rennen beteiligt, kann sein Kraftwagen beschlagnahmt werden.
Interessant für den Umgang mit Profilierungsfahrern ist noch eine andere Regelung – die des Datenabgleichs zwischen der Zulassungsbehörde und Arbeitsagentur. Denken wir wieder an den jungen Mann mit der Basecap, Schirm nach hinten, der soeben seinen AMG C63S vor einer Shisha-Bar abgestellt hat, selbstverständlich auf der rechten Fahrspur. Die freundliche Besatzung eines Streifenwagens moniert das. Und fragt bei Zulassungsbehörde und Jobcenter nach dem Halter des Fahrzeugs und ob der junge Mann Sozialhilfeleistungen bezieht.
Der Neuköllner Bezirksbürgermeister Martin Hikel hatte darüber einen kleinen Politstreit mit dem Vorsitzenden der Neuköllner CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung, Gerrit Kringel. Der hatte das Verfahren als Methode gepriesen, unrechtmäßig erworbenem Geld auf die Spur zu kommen. Und er hatte Hikel vorgeworfen, die Einführung des Datenabgleichs in Neukölln verweigert zu haben. Hikel bestritt das und sagte, dieser Abgleich sei längst behördliche Praxis.
Ob Hartz-IV-Raser oder Airbnb-Vermieter - das Prinzip ist dasselbe
Es wäre für einen Abgeordneten sicher interessant, die Innen- und Justizverwaltung um eine Zählung zu bitten, wie viele Profilierungsfahrerautos nach einem Datenabgleich denn in den Aufbewahrungshallen der Polizei gelandet sind. Nimmt man die eigenen Wahrnehmungen über Freitagabend-Auspuffrohrkonzerte als Maßstab, können es nicht so viele gewesen sein.
Rein theoretisch kann man über Datenabgleich-Verfahren ohnehin geteilter Meinung sein. Seit es die Hartz-Gesetze gibt, wehren sich Menschen dagegen, sich vor der Behörde gleichsam komplett ausziehen zu müssen. Seit es Airbnb gibt, sieht man indes, wie schwer es Behörden fällt, einen gesellschaftlich umstrittenen, mietenpolitisch fragwürdigen und vor dem Finanzamt gut zu verbergenden Gelderwerb aufzuspüren.
Man kann davon ausgehen, dass sehr viele der angeblichen 26 000 Berliner Angebote auf der Kurzstreckenmietplattform den Bezirksämtern hätten gemeldet werden müssen. Tatsächlich haben sich nicht mal tausend Berliner Airbnb-Vermieter registrieren lassen.
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Eine Ferienwohnung in Neukölln für eine Woche mieten, deren Inhaber damit einen netten Trip ins angeblich wieder angesagte Detroit finanzieren und durch das offene Altbaufenster dem Röhren der AMG-Mercedesse lauschen: Dieser höchstwahrscheinlich völlig ungestörte Berliner Sommer-Zeitvertreib sagt vieles über die Mühen örtlicher Behörden mit der Kontrolle von Vorschriften, gegen die man eigentlich nichts haben kann. Wenn einer seinen Lebensunterhalt vom Staat bezieht – braucht er dazu ein superteures Auto? Wenn einer sein Geld mit dem Vermieten von Ferienwohnungen verdient – soll er alles steuerfrei behalten?
Der Personalmangel in den Bezirksämtern ändert nichts daran, dass die Antwort auf beide Fragen „nein“ lautet. Der beispielhafte AMG-Mercedes-Fahrer wie der Airbnb-Untervermieter verschaffen sich Vorteile auf Kosten der Gesellschaft – bei der Sozialhilfe der erste, bei den Nöten auf dem Wohnungsmarkt und staatlichen Aufwendungen für neue Wohnungen der zweite. Beide werden so lange so weitermachen, bis sie Reaktionen erfahren, die über das in Berlin verbreitete Schulterzucken hinausgehen.
Die Polizei hat jetzt ein Konzept zum Umgang mit Rasern entwickelt, mit „rechtssicheren Maßnahmen“ für Streifenpolizisten. Angeblich liegt es seit Juli vor, das besagt die Antwort auf eine kleine Anfrage nach dem Vorgehen gegen illegale Autorennen. Hoffentlich vergessen die Polizisten den Datenabgleich mit dem Jobcenter nicht.