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 Auf dieser Bank auf dem U-Bahnhof Schönleinstraße in Berlin-Kreuzberg schlief der Obdachlose.
© dpa/Paul Zinken
Update

Nach Brandanschlag auf Obdachlosen in Berlin: Haftbefehle gegen fünf Jugendliche aufgehoben

Weil sie einen Obdachlosen angezündet haben, lautet die Anklage auf versuchten Mord. Fünf der Jugendlichen sind erstmal wieder auf freiem Fuß.

Fünf der Angeklagten jubelten auf der einen Seite des Saales, der Ankläger auf der anderen schien bedient: Im Prozess um die Feuerattacke gegen einen schlafenden Obdachlosen auf dem U-Bahnhof Schönleinstraße in der Weihnachtsnacht zum 25. Dezember hat das Jugendgericht Haftbefehle auf Antrag der Verteidiger aufgehoben und signalisiert, dass die Tat rechtlich als versuchte gefährliche Körperverletzung bewertet werden könnte. Der Staatsanwalt geht indes weiter von einem Mordversuch aus. Vier Jahre Haft verlangte er für den Hauptangeklagten. Dienstag soll das Urteil fallen.

Die Freigelassenen können auf milde Strafen hoffen

Nach knapp sechs Monaten Untersuchungshaft kamen fünf der Flüchtlinge aus Syrien und Libyen frei. Nur Nour N., mit 21 Jahren der Älteste, muss vorerst im Gefängnis bleiben. Die Haftentlassung fiel nach einem stundenlangen Tauziehen – vor wenigen Wochen hatte das Gericht einen ähnlichen Antrag abgelehnt und war im Falle der 16- bis 19-jährigen Angeklagten davon ausgegangen, dass zumindest Beihilfe zum versuchten Mord in Betracht komme. Nun stehen die Weichen auf geringe Strafen.

Ein Jugendlicher weiter unter Mordverdacht

Laut Anklage sollen Nour N. und die fünf Mitangeklagten versucht haben, den 37-jährigen Obdachlosen anzuzünden. „Der Mann hätte qualvoll verbrennen können“, heißt es in der Anklage.
Die Vorwürfe haben sich aus Sicht des Staatsanwalts im Wesentlichen bestätigt. Nour N. sei eindeutig der Wortführer bei dem Geschehen auf dem Bahnhof gewesen. Er war es auch, der ein Taschentuch anzündete. Er sei an den auf einer Bank liegenden Mann herangetreten, habe das Tuch in Kopfnähe gelegt. Keiner aus der Gruppe habe etwas dagegen unternommen.

Eine heimtückische Tat aus Sicht des Anklägers und menschenverachtend. Weil andere Fahrgäste die Flammen löschten, blieb der Mann unverletzt. Für die fünf Mitangeklagten von N. plädierte der Staatsanwalt auf Strafen von zwei Jahren auf Bewährung bis zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft wegen Mittäterschaft beziehungsweise Beihilfe. Die Verteidiger plädieren am Dienstag.

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