U-Bahnhof Schönleinstraße in Berlin: Erster Jugendlicher nach Feuerattacke auf Obdachlosen verurteilt
"Ein kleines Feuerchen" hätte fast ein Menschenleben gekostet. Der erste Angeklagte muss jetzt die Konsequenzen seines Handelns tragen.
Im Prozess um eine Feuerattacke gegen einen schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof ist einer der sieben Angeklagten am Dienstag bereits verurteilt worden. Wegen unterlassener Hilfeleistung seien gegen den 17-Jährigen zwei Wochen Jugendarrest verhängt worden, teilte eine Sprecherin des Berliner Landgerichts am Dienstag mit. Die Verbüßung sei mit der Untersuchungshaft bereits abgegolten. Der aus Syrien stammende Flüchtling soll aber noch Freizeitarbeit ableisten. Das Urteil war unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet worden.
Verteidigung bestreitet Mordvorsatz
Gegen die sechs Hauptangeklagten, die sich wegen versuchten Mordes verantworten müssen, wird die Verhandlung am Freitag (19. Mai) fortgesetzt. Die 16- bis 21-jährigen Flüchtlinge aus Syrien und Libyen sollen laut Anklage bei der Tat in der Heiligen Nacht 2016 im U-Bahnhof Schönleinstraße billigend in Kauf genommen haben, dass der 37-jährige Obdachlose hätte Feuer fangen und verbrennen können. Nur durch das Eingreifen von Fahrgästen sei er unverletzt geblieben.
Mehrere der Hauptangeklagten hatten den Vorwurf des Mordversuchs zurückgewiesen. Ein 21-Jähriger gab zu, ein Taschentuch in Brand gesteckt zu haben. Er habe den Mann aber „nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen“. Zu keinem Zeitpunkt habe er mögliche tödliche Folgen in Kauf genommen. Der nun verurteilte 17-Jährige hatte zugegeben, nicht geholfen zu haben, als er Feuer sah. (dpa)