Berliner Neutralitätsgesetz: Gutachten: Kopftuchverbot für Lehrerinnen muss fallen
Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet das Tragen religiöser Kleidungsstücke für Lehrer, Polizisten und andere Beamte. Ein neues Gutachten hält das Gesetz jedoch für nicht verfassungskonform. Die Innenverwaltung prüft noch.
An Berlins Lehrern könnten künftig Kippas, Kreuze und Kopftücher zu sehen sein – jedenfalls wenn es nach einem neuen Gutachten geht.
Das Gutachten, erstellt vom wissenschaftlichen Dienst des Abgeordnetenhauses im Auftrag der SPD-Fraktion, kommt zu dem Schluss, dass das Berliner Neutralitätsgesetz in Teilen verfassungswidrig ist und geändert werden sollte.
Derzeit gilt in Berlin ein pauschales Verbot für Lehrkräfte, religiöse Symbole und Kleidungsstücke im Unterricht zu tragen. Das Neutralitätsgesetz gilt für Beamte bei Gericht, im Justizvollzug, bei der Polizei sowie für Lehrer. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei ein solches Verbot aber nur verfassungskonform, wenn durch das Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke der Schulfriede konkret gefährdet sei, so die Autoren des Gutachtens. Eine bloß abstrakte Gefährdung reiche nicht aus. Das hatten die Karlsruher Richter so vorgegeben.
In dem Gutachten wird deshalb vorgeschlagen, das pauschale Verbot um einen zweiten Satz zu ergänzen, wonach das Verbot nicht gilt, wenn das Tragen des Kleidungsstücks „im Einzelfall nachvollziehbar als religiös verpflichtend empfunden wird und keine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Landes Berlin darstellt.“
Jetzt ist der Senat am Zug
Für Schulen oder Schulbezirke mit bestimmten Konfliktlagen wollen die Autoren des Gutachtens eine Verordnungsermächtigung einbauen, damit die Bildungssenatorin an manchen Schulen ein Verbot auch bei nur abstrakter Gefahr erlassen kann. An den Formulierungen lässt sich schon ablesen, dass die Anwendung des vorgeschlagenen Gesetzes zu Problemen führen dürfte. Wann ist der Schulfriede konkret gefährdet, wann nur abstrakt? Streit um das richtige religiöse Verhalten reicht laut Bundesverfassungsgericht noch nicht. Wenn aber durch diesen Streit die schulischen Abläufe beeinträchtigt und die Erfüllung des Erziehungsauftrags gefährdet werden, dann ist die konkrete Gefahr – und damit der Verbotsgrund – da. Jetzt ist der Senat am Zug. Dort wird schon seit Januar geprüft, was mit dem Spruch aus Karlsruhe nun anzufangen ist. „Die Prüfung dauert an“, hieß es auch am Mittwoch wieder aus der Innenverwaltung.
„Ich habe nicht den Eindruck, dass diese Prüfung mit Hochdruck erfolgt“, kommentierte der grüne Rechtspolitiker Dirk Behrendt. „Das ist bedauerlich, denn es geht schließlich um Menschenrechtsfragen: Fragen der Religionsfreiheit und der Berufsfreiheit.“ Der Richterspruch aus Karlsruhe ist zwar umstritten, aber in seinem Inhalt klar: Ein pauschales Verbot ist unzulässig. Jedenfalls bei Lehrern. Kita-Erzieher, Polizisten und andere Beamte kommen in der Entscheidung nicht vor. Mit der Frage, was für sie gilt, befassen sich die Autoren des SPD-Gutachtens auch. Richter und Polizisten dürften auch weiterhin bei der Ausübung ihres Amtes kein Kopftuch tragen. In Kitas ist religiöse Kleidung bei Erziehern grundsätzlich erlaubt. In Berlin erwirkte im Juni eine muslimische Rechtsreferendarin, dass sie während ihrer juristischen Ausbildung im Bezirksamt Neukölln ein Kopftuch tragen darf. Für Dirk Behrendt ist die Lage klar: „Das generelle Kopftuchverbot wird fallen müssen.“
Am Montag lud die Neuköllner Sehitlik-Moschee zum Fastenbrechen. Auch die Bezirksbürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) war da - und sprach über ihre Haltung zur Kopftuchfrage. Was genau, lesen Sie hier.