zum Hauptinhalt
Frauen mit Kopftuch am U-Bahnhof Kottbusser Tor in Berlin-Kreuzberg.
© imago stock&people

Nach dem Kopftuchstreit in Berlin-Neukölln: Ein neutrales Gesetz, das polarisiert

In Neukölln hält die Empörung über Betül Ulusoy an. Andernorts fordert man politische Konsequenzen aus dem Kopftuchstreit. Auch das Neutralitätsgesetz steht wieder zur Diskussion.

Die Frage, ob Betül Ulusoy ihr Rechtsreferendariat im Bezirksamt Neukölln absolvieren darf, ist entschieden – ja, sie darf –, ebenso wie die Frage, ob sie es wird – nein, wird sie nicht. Offen bleibt die Frage, welche politischen Lehren aus dem Fall zu ziehen sind. Vor allem das Neutralitätsgesetz, das Auslöser für den Streit war, wird nun erneut in Frage gestellt.

„Aus unserer Sicht ist das Neutralitätsgesetz überholt und gehört abgeschafft“, sagte Ayse Demir, Vorstandssprecherin des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg. Das Kopftuch stelle für Frauen, die auf der Suche nach einer Anstellung sind, ohnehin schon oft genug ein Hindernis dar. Der frühere Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der als Erfinder des Neutralitätsgesetzes gilt, sagte dem Tagesspiegel, er sei „zunehmend skeptisch, ob das Gesetz erreicht, was wir wollten“. Ziel sei es gewesen, die Emanzipation insbesondere von Mädchen und junger Frauen zu fördern. Tatsächlich habe er den Eindruck, dass vielen Frauen dadurch der Zugang zum Arbeitsmarkt eher erschwert werde.

Die Innenverwaltung prüft das Gesetz ohnehin

In dem Gesetz aus dem Jahr 2005 heißt es, dass zwar alle Beschäftigten Glaubensfreiheit genießen, dass aber das Land Berlin zu „weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet“ sei. Daher müssten sich Beschäftigte des Landes in ihrem religiösen Bekenntnis zurückhalten, wenn sie mit Bürgern zu tun haben, die „in besonderer Weise dem staatlichen Einfluss unterworfen“ sind.

Momentan prüft die Senatsinnenverwaltung das Gesetz. Es gilt neben Juristen auch für Beamte im Justizvollzug, in der Polizei sowie für Lehrer und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März am Beispiel eines Falls aus Nordrhein-Westfalen ein pauschales Kopftuchverbot für unzulässig erklärt. Aus der Verwaltung hieß es am Montag, es werde noch geprüft, inwiefern das Neutralitätsgesetz von dem Urteil betroffen sei.

Bayram: Das Gesetz muss geändert werden

Für Canan Bayram, integrationspolitische Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus, steht fest, dass das Gesetz nach dem Urteil geändert werden muss. Es bestehe aber auch in der Fraktion noch Diskussionsbedarf: „Im Fall von Lehrerinnen ist das Urteil eindeutig, aber was heißt das für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte?“ Zumindest müsse es aber eine Ausbildung wie etwa das Referendariat von Betül Ulusoy möglich machen. Es sei „Unsinn“, dass sich das Bezirksamt Neukölln erst habe beraten müssen, nachdem sich die 26-jährige Referendarin um eine Stelle beworben hatte.

Betül Ulusoy.
Betül Ulusoy.
© Florian Boillot / Davids

Im Bezirksamt ist man dagegen noch immer empört über das Verhalten Ulusoys. Die Verantwortlichen dort hatten entschieden, die Kopftuchträgerin dürfe ihre Referendariatsstation antreten, sofern sie nicht direkt mit Bürgern Kontakt habe, also keine „hoheitlichen Aufgaben“ übernehme. Zu dem Zeitpunkt hatte Ulusoy aber nach Angaben des Bezirksamts bereits eine Referendariatsstelle in der Senatsgesundheitsverwaltung vereinbart. Ihr sei es also nur um eine „politische Kampfansage“ gegen das Bezirksamt gegangen, sagte Falko Liecke, CDU-Vorsitzender in Neukölln.

Liecke: Ulusoy sollte nicht weiter beschäftigt werden

Er forderte das Kammergericht auf, zu überprüfen, ob es Ulusoy weiter beschäftigen wolle. Es stelle sich die Frage: „Möchte ich, dass jemand öffentlich über mich als Arbeitgeber die Unwahrheit verbreitet und mich diskreditiert?“ Lieckes Meinung nach habe Ulusoy ihre politische Zurückhaltungspflicht verletzt und sei ihrem „besonderen Dienst- und Treueverhältnis“ gegenüber dem deutschen Staat nicht nachgekommen. Franziska Giffey (SPD), Bürgermeisterin in Neukölln, nannte Ulusoys Verhalten „völlig inakzeptabel“. Die Referendarin habe „unter Vortäuschung falscher Tatsachen eine Debatte losgetreten, die jeglicher Grundlage entbehrt“.

Ulusoy war am Montag für den Tagesspiegel nicht zu erreichen. Liecke, der auch stellvertretender Neuköllner Bürgermeister ist, kündigte an, das Bezirksamt werde auch in Zukunft Bewerbungen von Frauen, die bei der Arbeit ein Kopftuch tragen wollen, gründlich prüfen. Sollte das Neutralitätsgesetz überarbeitet werden, wünscht sich Liecke, dass Staatsvertreter, die hoheitliche Aufgaben erfüllen, weiterhin auf religiöse Symbole verzichten sollen.

Lesen Sie auch Malte Lehmings Kommentar zum Neutralitätsgesetz: Betül Ulusoy hat eine wichtige Debatte vorangetrieben.

Zur Startseite