Neue Schulen: Gutachten bestätigt Schulbauoffensive
5,5 Milliarden Euro will der Senat in den Schulbau investieren, bauen und sanieren soll die HOWOGE. Ein Gutachten stellt dem Deal gute Noten aus.
Die zwischen Senatsverwaltung für Bildung und der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE ausgehandelte Schulbauoffensive ist rechtlich zulässig, wird sich aber fortwährender Kontrolle unterziehen lassen müssen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes im Abgeordnetenhaus, das die AfD-Fraktion in Auftrag gegeben hatte und dem Tagesspiegel exklusiv vorliegt. Untersucht wurden unter anderem die Zuständigkeitsverteilung zwischen Land und Bezirken, der Einhaltung des Gebots der Wirtschaftlichkeit und die Vereinbarkeit des Finanzierungsmodells mit der 2020 in Kraft tretenden Schuldenbremse.
Quintessenz des Gutachtens ist, dass Verstöße gegen geltende Gesetze und Prinzipien bislang nicht zu erkennen sind. Das im April 2018 im Senat verabschiedete Modell entspreche dem Gebot der demokratischen Legitimation genau wie der Zuständigkeitsverteilung zwischen Land und Bezirken und stelle keine Umgehung der Schuldenbremse dar. Allerdings schlagen die Gutachter vor, eine Prüfvereinbarung zwischen Landesrechnungshof und HOWOGE im Bereich des Schulneubaus zu schließen. Diese ist nach Aussage einer Sprecherin des Landesrechnungshofes beabsichtigt und "auf dem Weg".
Besonders im Fokus des Gutachtens: Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Er sieht vor, mit dem geringsten Einsatz der Mittel den verfolgten Zweck anzustreben. Im Gutachten heißt es dazu, dass durch die Beteiligung der HOWOGE aufgrund verschiedener Aspekte "etwas höhere Kosten anfallen könnten als bei der klassischen Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die Bezirke". Wiederum sei aufgrund der "aktuellen personellen Lage" innerhalb der Bezirke eine Wahrnehmung der anstehenden Aufgaben auf dieser Ebene "kritisch zu sehen". Ein Verstoß gegen das Prinzip der Wirtschaftlichkeit - wie ihn Kritiker der Initiative wiederholt befürchtet hatten - könne nicht festgestellt werden.
AfD fordert Schuldenbremse im Land
Kristin Brinker, die das Gutachten im Dezember 2018 in Auftrag gegeben hatte, erklärte: "Die Ergebnisse sind kein Persilschein, sondern eine gute juristische Grundlage für die weitere Arbeit. Wir sehen uns im Ergebnis bestätigt, dass der Landesrechnungshof Berlin die HOWOGE speziell im Bereich Schulbau prüfen sollte." Mit Bezug auf die bislang nur bundesweit geregelte Schuldenbremse fügte die haushaltspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion hinzu: "Es wird deutlich, wie dringend notwendig endlich eine landesrechtliche Regelung zur Schuldenbremse ist."
Dafür, dass die Erarbeitung des Gutachtens deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen hatte als üblich, äußerte Brinker Verständnis: "Es handelt sich um eine sehr komplexe Materie und ich bin dem wissenschaftlichen Dienst dankbar für seine Arbeit", sagte Brinker. Das Gutachten gebe wichtige Anhaltspunkte für die Zukunft, schließlich sei nicht ausgeschlossen, dass der Senat ähnliche Modelle der Öffentlich-Öffentlichen Partnerschaft auch in anderen Bereichen als dem Schulbau anwenden wolle.