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Blick über Abraumhalden im Braunkohletagebau Jänschwalde, hinten das Kraftwerk.
© dpa / Patrick Pleul

Braunkohleabbau in Brandenburg: Gericht bestätigt vorläufigen Stopp des Tagebaus Jänschwalde

Weil es keine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben hat, ist zum 1. September Schluss mit einem Kohletagebau in der Lausitz. Allerdings nur vorerst.

Der Ausstieg aus der Kohle kommt schneller als gedacht: In Jänschwalde ist zum 1. September vorerst Schluss mit dem Tagebau. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Mittwoch per Beschluss eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 27. Juni.

Das Cottbuser Gericht hatte der Deutschen Umwelthilfe in einem Eilverfahren Recht gegeben, die vortrug, es habe keine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben. Vor Zulassung der Weiterführung des Tagebaus bedürfe es in Bezug auf die besonderen Schutzgebiete einer naturschutzrechtlichen Verträglichkeitsprüfung. Das Landesamt legte seiner Zulassungsentscheidung dagegen zugrunde, dass für das Jahr 2019 erhebliche Beeinträchtigungen der Naturschutzgebiete ausgeschlossen seien.

Die Kammer ist der Auffassung des Landesamtes nicht gefolgt. Bei der Frage, ob die Fortführung des Tagebaus erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzgebieten der Umgebung zur Folge haben könnte, müsse eine das Vorhaben betreffende Gesamtbetrachtung vorgenommen werden. So sei es nicht zulässig, etwaige (tagebaubedingte) Vorbelastungen unberücksichtigt zu lassen, auch könne nicht nur auf den Zeithorizont eines Jahres abgestellt werden.

Sei danach insbesondere für die grundwasserabhängigen Standorte (Moore/Feuchtgebiete) nicht ausgeschlossen, dass tagebaubedingte Grundwasserabsenkungen diese negativ beeinträchtigen, bedürfe es vor der Zulassung des Vorhabens einer Verträglichkeitsprüfung. Im Ergebnis wurde dem Landesamt und dem Bergbaubetreiber Zeit bis zum 31. August 2019 eingeräumt, um die Verträglichkeitsprüfung nachzuholen. Dies unterblieb offenbar - jedenfalls ist seitens des OVG keine Rede davon.

Betriebsplan durfte ohne Naturschutzprüfung nicht zugelassen werden

Gegen des VG-Beschluss hatten sich alle Beteiligten gewandt. Der Umwelthilfe ging die Stilllegung nicht schnell genug, dem Bergbaubetreiber und dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe gefiel das Ergebnis nicht. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Sicht des Cottbuser Verwaltungsgerichts jedoch. Die Entscheidung aus Cottbus hatte laut OVG den Inhalt, dass der Tagebau ab 1. September und "längstens bis zum Erlass eines auf der Grundlage einer Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung ergehenden Widerspruchsbescheides" stillgelegt wird. Das heißt: Wenn die Verträglichkeitsprüfung erfolgreich nachgeholt ist, kann es mit dem Tagebau weitergehen.

Der Hauptbetriebsplan durfte ohne eine Prüfung der Verträglichkeit der tagebaubedingten Grundwasserabsenkung mit den Schutzzielen der umliegenden, Moor- und Feuchtgebiete umfassenden Natura 2000-Gebiete nicht zugelassen werden, so der 11. Senat in seiner bestätigenden Entscheidung. Nur auf der Grundlage dieser Prüfung könne ein Verstoß gegen das Verbot einer Beeinträchtigung der Schutzziele der betroffenen Natura 2000-Gebiete sicher ausgeschlossen werden.

Der Stopp des Tagebaus erst mit Wirkung vom 1. September 2019 sei nicht zu beanstanden. Ein sofortiger Stopp hätte seinerseits zu rechtswidrigen Zuständen geführt. Die Vorbereitung der – auch nur vorübergehenden – Stilllegung eines so komplexen Vorhabens wie des hier in Rede stehenden Tagebaus Jänschwalde bedürfe eines hinreichenden zeitlichen Vorlaufs. Der Bergaufsichtsbehörde müsse die Möglichkeit gegeben werden, die dabei einzuhaltenden Sicherheits- und Schutzvorkehrungen in einer Anordnung zu konkretisieren. Dem Tagebaubetreiber müsse ermöglicht werden, die sich erst aus dieser Anordnung ergebenden Vorgaben tatsächlich umzusetzen. Der Beschluss ist unanfechtbar. Da bedeutet aber nicht das Ende des Tagebaus.

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