Berliner Bäder-Betriebe: Gericht bestätigt Einschränkung von privatem Schwimmunterricht
Schwimmtraining mit einem privaten Lehrer? Die Bäder-Betriebe wollen das nicht länger akzeptieren. Schwimmtrainer gingen rechtlich dagegen vor und scheiterten nun.
Die Klage von privaten Schwimmtrainern war ein Schlag ins Wasser: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) kommerziellen Anbietern die Nutzung ihrer Schwimmbecken verwehren dürfen. Die Beschränkung verstoße nicht gegen die Freiheit der Berufsausübung. Gewerbliche Anbieter könnten auch auf nichtöffentliche Schwimmbäder ausweichen.
Geklagt hatte unter anderen der Schwimmlehrer Alexander Steinhart. Jahrelang führte er Schwimmkurse in Badeeinrichtungen der BBB durch. Seit Februar benötigt er dafür Einzelgenehmigungen. Diese wurden ihm bisher aber nicht erteilt, seine Anträge auf Wasserzeiten ohne Begründung abgelehnt.
Schwimmtrainer fürchten um Existenz
Für Steinhart ist das unzumutbar: „Die Monopolstellung der Bäder-Betriebe entzieht mir die Existenzgrundlage als Schwimmtrainer.“ Auch Leistungssportler seien davon betroffen. Ohne privaten Schwimmunterricht sei Spitzensport unmöglich. Das schlechte Abschneiden der deutschen Schwimmsportler bei den letzten Olympischen Sommerspielen ist für Steinhart ein Warnsignal: „Die Nachwuchsförderung ist gefährdet, die Sportmetropole Berlin kann sich das nicht erlauben.“
Auch die bekannte Berliner Schwimmbloggerin Bianca Tchinda ist entzürnt. Derzeit erreichen sie zahlreiche Zuschriften von Eltern, die für ihre Kinder keinen Platz in einem Schwimmkurs der BBB bekommen. Das Ausweichen auf privaten Schwimmunterricht werde nun durch den Gerichtsbeschluss erschwert. Und das, obwohl laut einer Studie der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) zufolge nur die Hälfte aller Kinder in Deutschland nach der vierten Klasse sicher schwimmt.
Mängel in der Organisation
Für Tchinda lenkt die Debatte über steuerfinanzierte Wasserflächen vom eigentlichen Problem ab: „Wir haben die schönsten Bäder Europas, aber die Organisation ist desaströs.“ Die Bloggerin hat ausgerechnet: Seit 2014 sank in Berlin die Zahl der möglichen Schwimmzeiten – obwohl heute vier zusätzliche sanierte Hallenbäder zur Verfügung stehen. Das vorige Jahr sei das schlechteste gewesen seit sie in Berlin schwimme. Und das gelte auch für den Service der BBB: Kunden, die Bahnen mieten wollten, schilderten ihr, dass es keinen festen Ansprechpartner gebe. Bereits geschlossene Verträge würden nicht eingehalten.
Die Bäder-Betriebe sehen sich vom Gericht in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. „Unser Auftrag ist klar vorgegeben“, teilte ein Sprecher mit, „Vorrang haben Schulen, Vereine und die Freizeitschwimmer. Erst dann kommt der kommerzielle Schwimmunterricht“.
Bäder-Betriebe benötigen Einnahmen aus Kursen
Die meisten privaten Schwimmtrainer kooperierten längst, meldeten Kurse an und zahlten Bahnmiete. Eine Planungssicherheit könne man aber auch in Zukunft nicht geben: Die Badeleiter entscheiden vor Ort darüber, ob die Auslastung die Anmietung einer Bahn zulässt. Die BBB-Kurse hätten aber stets Priorität: „Während die privaten Schwimmlehrer in die eigene Tasche wirtschaften, fließt die Gelder für unsere eigenen Angebote direkt in die Aufrechterhaltung der Bäder.“
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