Mordfall Tiergarten: Generalbundesanwalt erwirkt eigenen Haftbefehl nach Mord an Georgier
Der Tatverdächtige erschien am Dienstag zum Haftprüfungstermin vor dem BGH. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen im Dezember an sich gezogen.
Knapp ein halbes Jahr nach dem Mord an einem Georgier in Berlin hat der Generalbundesanwalt gegen den Tatverdächtigen einen eigenen Haftbefehl erwirkt. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) habe den Haftbefehl wie beantragt am Dienstag in Vollzug gesetzt, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft auf Anfrage. Für den Termin beim Haftrichter war der Russe am Vormittag aus der Untersuchungshaft mit dem Hubschrauber nach Karlsruhe geflogen und zum BGH gebracht worden.
Bisher saß der Mann aufgrund eines Haftbefehls des Berliner Amtsgerichts Tiergarten in U-Haft. Er ist dringend verdächtig, den Georgier am 23. August 2019 in einem Berliner Park aus nächster Nähe von einem Fahrrad aus erschossen zu haben.
Der Generalbundesanwalt hatte Anfang Dezember die Mordermittlungen an sich gezogen, weil sie Anhaltspunkte dafür sieht, dass staatliche russische Stellen die Tat in Auftrag gegeben haben. Er stuft den Mord als „staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung“ ein und will am Berliner Kammergericht Anklage erheben. Ein normaler Mordprozess würde am Berliner Landgericht geführt.
Das Opfer, ein 40 Jahre alter Tschetschene mit georgischer Staatsangehörigkeit, war am 23. August mittags im Kleinen Tiergarten von einem Fahrradfahrer erschossen worden. Der mutmaßliche Mörder wurde gefasst. Der Mann mit russischem Pass schweigt zu den Vorwürfen. Über einen politischen Hintergrund war von Anfang an spekuliert worden.
Es brauchte aber Monate, bis die Ermittler auf das entscheidende Puzzleteil stießen, um den Verdacht erhärten zu können. Das Opfer wurde nach früheren Angaben der Bundesanwaltschaft von den russischen Behörden als Terrorist eingestuft und verfolgt. Die Vorwürfe hatten zwischen Berlin und Moskau eine diplomatische Krise ausgelöst. (dpa/AFP)