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Ermittler am Unfallort in der Grunerstraße.
© imago/Olaf Selchow
Update

Fall Fabien Martini: Gefährliche Unfallstelle sollte entschärft werden – doch nichts geschah

Die Grunerstraße, auf der Fabien Martini starb, sollte schon vor Jahren umgebaut werden. Doch diese Pläne für Sicherheitsmaßnahmen wurden nie umgesetzt.

Der tödliche Unfall, bei dem Fabien Martini am 29. Januar 2018 von einem rasenden Polizisten gerammt worden war, hätte möglicherweise verhindert werden können. Es gab schon seit Jahren wegen häufiger Unfälle Überlegungen, die Grunerstraße in Berlin-Mitte umzubauen. Dass die Unfallstelle ein Problem ist war bereits 2011 amtlich feststellt worden. Doch anstatt das Problem zu lösen und die Lage zu entschärfen, legten die Behörden im Jahr 2016 die Umbaupläne für mehr Verkehrssicherheit einfach auf Eis.

Der Grund ist der damals aufgelegte Bebauungsplan für den Wiederaufbau des historischen Stadtgrundrisses am Klosterviertel/Molkenmarkt, wonach das Gebiet komplett neu gestaltet werden soll – ein Plan, der bis heute nicht umgesetzt ist. Das geht aus einer Antwort der Senatsjustizverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (Grüne) hervor.

Demnach prüft die Berliner Polizei regelmäßig die „Verkehrssituation und Verkehrsunfalllage in der Grunerstraße“. Die Erkenntnisse aus dem Lagebild übermittelt die Polizei der Verkehrslenkung Berlin (VLB), „um straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zu treffen“.

Am Unfallort in der Grunerstraße, im Januar 2018.
Am Unfallort in der Grunerstraße, im Januar 2018.
© imago/Olaf Selchow

Deshalb wurde bereits im Dezember 2011 „der Streckenabschnitt Grunerstraße zwischen Tunneleinfahrt/-ausfahrt und Molkenmarkt als Unfallhäufungsstelle auf die Tagesordnung der Unfallkommission“ gesetzt. Mehrere Jahre lang war die Grunerstraße in der Unfallkommission Thema, doch geschehen ist nichts.

In der Unfallkommission sitzen Vertreter der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaulastträger, die Geschäfte der Kommission führt die VLB. „Es ist primäre Aufgabe der Unfallkommission, Unfallhäufungsstellen zu erkennen, Mängel der Verkehrsanlage zu analysieren, Abhilfemaßnahmen festzulegen und umsetzen zu lassen“, heißt es amtlich von der Senatsverkehrsverwaltung.

In der Unfallfallkommission sind sogar „verschiedene Maßnahmen“ diskutiert worden – und die Vorschläge waren recht konkret. Dazu zählten „die Errichtung eines Zaunes/einer Betonschutzwand und die Ummarkierung der Parkplätze von der Senkrecht- zu einer Schrägausrichtung“, wie es in der Antwort auf Fragen die Grünen-Politikers Lux heißt. Doch „die Maßnahmen wurden durch die UK nicht abgeschlossen“, räumt der Senat nun ein.

Umstrukturierung dauert noch Jahre

Obwohl die Grunerstraße weiter Unfallschwerpunkt ist, wurde dringend nötige Sicherheitsvorkehrungen nicht umgesetzt, weil „für diesen Bereich durch den Bebauungsplan Molkenmarkt und Klosterviertel seit September 2016 andere städtebauliche Pläne existieren“.

Für die Neustrukturierung des Viertels sei die Verlegung der Grunerstraße eine wesentliche Voraussetzung zur Wiedergewinnung des Klosterviertels als urbanes Stadtquartier. Doch diese Umstrukturierung wird noch Jahre dauern. Zumindest aber hat der Umbau begonnen, es wurde Zäune und eine Fußgängerampel aufgestellt, die Parkplätze auf dem Mittelstreifen sind abgesperrt und nicht mehr nutzbar. Die Unfallzahlen in der Grunerstraße waren enorm hoch. Im Jahr 2015 registrierte die Polizei dort 176 Unfälle, 2016 waren es 165, 2017 und 2018, also im Jahr als Fabien Martini ums Leben kam, waren es mehr als 187. Fabien Martini war am 29. Januar 2018 in der Grunerstraße mit ihrem Auto in Richtung Potsdamer Platz unterwegs. Von ganz rechts lenkte sie ihren Renault über vier Spuren nach links zu den Parkplätzen auf der Mittelinsel. Um 13.05 Uhr raste ein Streifenwagen mit Blaulicht direkt die Fahrerseite des Renault – am Steuer saß der Beamte Peter G. Fabien Martini starb noch am Unfallort.

Der Polizeibeamte erlitt einen Schock

Mit 136 Stundenkilometern raste der Beamte Peter G. mit Blaulicht und Martinshorn zu einem Einsatz durch den Tunnel der Grunerstraße, 134 waren es, als der Wagen aus dem Tunnel kam. Und 93 Stundenkilometer waren es, als der Streifenwagen auf das Auto von Fabien Martini knallte. Dass der Beamte zu schnell unterwegs war, daran besteht kein Zweifel: Selbst mit Blaulicht, wenn die Einsatzwagen mit Sonder- und Wegerechten unterwegs sind, dürfe Beamten niemanden gefährden.

Fabien Martini „konnte vor Ort durch Ersthelfer aus ihrem Kraftfahrzeug geborgen werden und verstarb trotz versuchter Wiederbelebungsmaßnahmen noch an der Unfallstelle“, heißt es in der Antwort der Justizverwaltung. Der Polizist Peter G. „erlitt laut Unfallanzeige einen Schock, der Beifahrer eine Fraktur der linken Hand“.

In dem Fall stehen Polizei und Staatsanwaltschaft unter Druck. Denn erst Anfang Februar wurde bekannt, dass der Fahrer nicht nur viel zu schnell unterwegs war, sondern dass er zum Unfallzeitpunkt betrunken gewesen sein könnte. Es steht die Frage im Raum, dass es zunächst nicht nur wenig Interesse gab, einer möglichen Alkoholisierung nachzugehen. Sondern dass möglicherweise vertuscht werden sollte, dass der Beamte möglicherweise betrunken am Steuer saß.

Zunächst war über Monate lange wegen fahrlässiger Tötung ermittelt worden, seit 1. Februar auch wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit. Die Senatsjustizverwaltung erklärt nun zu Vorwürfen, gegen Peter G. sei zunächst nicht ausreichend ermittelt worden: „Es liegen keine Erkenntnisse dafür vor, dass die notwendigen und zielführenden Ermittlungen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt geführt worden sind.“

Der Anwalt der Familie Martini hatte nach einem Hinweis aus dem Umfeld der Charité die Staatsanwaltschaft auf den Alkoholverdacht hingewiesen. Zu diesem Zeitpunkt stand das Verfahren eigentlich kurz vor dem Abschluss. Die Staatsanwaltschaft fragte im September auch beim ermittelnden Verkehrsunfalldienst der Polizeidirektion 3 wegen des Alkoholverdachts nach. Es ist jene Direktion, in der auch Peter G. tätig war.

Landeskriminalamt hat Ermittlungen übernommen

Mehr geschah nicht. Erst zwei Monate später, Mitte November, erteilte die Staatsanwaltschaft an die Verkehrsunfallermittler in der Polizeidirektion 3. Der damalige Einsatzleiter wird vernommen, beim Alkoholverdacht aber kommen die Ermittler der Polizei nicht voran. Weil auch die Staatsanwaltschaft wusste, dass die Krankenakte von Peter G. nicht einfach eingesehen werden kann und die Ärzte der Schweigepflicht unterliegen, eröffnete die Staatsanwaltschaft einfach ein weiteres Verfahren wegen Strafvereitelung gegen unbekanntes Krankenhauspersonal. Es handelt sich um einen juristischen Kniff, per Richterbeschluss konnte die Akte dann doch beschlagnahmt werden – am 30. Januar.

Als Peter G. nach dem Unfall mit einem Schock in ein Krankenhaus kam, wurde ihm dort aus medizinischen Gründen Blut abgenommen – allerdings nicht nach den Regeln für eine Blutalkoholmessung in einem Strafverfahren. In den Akten ist ein Alkoholwert von 1,1 Promille vermerkt. Es besteht zumindest der Verdacht, dass G. betrunken hinter dem Steuer saß. Bewiesen ist das jedoch nicht.

Obwohl Staatsanwaltschaft und Verkehrsunfalldienst von Beginn an eingeschaltet waren, schaute niemand bei Peter G. vorbei. „Soweit aus den Akten ersichtlich, wurde der Beschuldigte in der Charité nach Einlieferung medizinisch versorgt und nach ambulanter Behandlung noch am selben Tag entlassen“, teilt die Justizverwaltung nun mit.

Bis zum Alkoholverdacht gab nur 15 Vernehmungen

Einen Verdacht, der für eine Alkoholkontrolle nach der Strafprozessordnung nötig ist, sahen die Kollegen von Peter G. jedenfalls nicht. „Da es sich hierbei um einen Grundrechtseingriff in die körperliche Unversehrtheit des Beschuldigten handelt, ist eine anlasslose Blutentnahme nicht zulässig“, erklärt die Justizverwaltung. „Es müssen also Anhaltspunkte für eine Beeinflussung durch Alkohol oder andere Rauschmittel vorliegen, um eine Blutentnahme anordnen zu können.“

Bis Ende Januar, als die Staatsanwaltschaft doch wegen des Alkoholverdachts durchgegriffen hat, war die Zahl der vernommenen Zeugen in dem Verfahren gegen Peter G. überschaubar. „Der Beifahrer des Beschuldigten wurde am 7. März 2018 vernommen Neben dem Beifahrer wurden bisher 14 weitere Zeugen des Unfallgeschehens vernommen“, heißt es von der Justizverwaltung.

Mit dem Alkoholverdacht sind die Ermittlungen noch einmal deutlich ausgeweitet worden. Zahlreiche Beamte der Direktion 3 sollen vernommen werden, alle am Unfallort anwesenden Polizei- und Rettungskräfte, der Beifahrer sowie alle Polizisten, die mit Peter G. am Tag des tödlichen Unfalls im Polizeiabschnitt 32 in der Keibelstraße in Mitte im Dienst waren. Inzwischen sind auf Weisung von Polizeipräsidentin Barbara Slowik die Ermittlungen dem Verkehrsunfalldienst des Direktion 3 entzogen – und dem Landeskriminalamt übertragen worden.

Immerhin ist die Zahl der Unfälle von Polizeiwagen, die mit Blaulicht und damit mit Sonder- und Wegerechten unterwegs waren, in den vergangenen Jahren nur leicht gestiegen. Zugleich gab es aber auch eine deutliche Zunahme bei den Blaulichtfahrten. 2014 waren es knapp 149.000 Einsatzfahren mit Sonder- und Wegerechten. Bis 2018 stieg die Zahl auf knapp 158.000 Einsatzfahrten an. 2014 gab es 100 Unfälle bei Blaulichtfahrten, 2018 waren es 136.

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