Gastbeitrag zum Berliner Paritégesetz: Frauen in die Parlamente!
100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts geht der Frauenanteil in deutschen Parlamenten zurück. Ein Gastbeitrag von Gleichtstellungs-Senatorin Kalayci.
Können Sie sich vorstellen, wie die Debatten vor 100 Jahren verliefen, als es um die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland ging? Die Vorkämpferinnen des Frauenwahlrechts wie Clara Zetkin, Hedwig Dohm und Marie Juchacz hatten viel Gegenwind. Damals wurde vorgetragen, dass Frauen zu emotional seien für die Politik, ihre Körper zu schwach. Frauen seien ja geboren für Mutterschaft und Haushalt. Gegner warnten sogar vor einem unzulässigen Eingriff in die Demokratie.
Nach 100 Jahren Frauenwahlrecht erleben wir inzwischen einen alarmierenden Rückwärtstrend. Nur 31% der Abgeordneten im Bundestag sind Frauen. Im Berliner Abgeordnetenhaus sind nur noch 33 % der Abgeordneten Frauen – so wenige wie zuletzt vor 15 Jahren.
Auffällig ist, dass Parteien, die freiwillig in ihren Satzungen Quoten-Regelungen haben, höhere Frauenanteile aufweisen. Der Durchschnitt wird nicht zuletzt durch das Erstarken rechtskonservativer Kräfte heruntergezogen.
Als Gleichstellungssenatorin kann ich diese Entwicklung nicht hinnehmen. Berlin ist die Stadt der Frauen: mit dem bundesweit höchsten Anteil an Frauen in Führungspositionen und bei Professuren. Wie wir das schaffen? Wir haben klare Regelungen getroffen. Unser Berliner Landesgleichstellungsgesetz und das „Chancengleichheitsprogramm für Forschung und Lehre“ wirken!
Wir werden die Parität ohne gesetzliche Verpflichtung nicht erreichen
Ich bin überzeugt, ohne eine gesetzliche Verpflichtung aller Parteien, werden wir die Parität in der Volksvertretung nicht erreichen. Die Parlamentarische Demokratie repräsentiert das Volk. Das Volk besteht zur Hälfte aus Frauen.
Brandenburg und Thüringen sind in diesem Jahr als Erste den Schritt gegangen und haben Parité-Gesetze verabschiedet. Beide Bundesländer verpflichten alle Parteien für die zukünftigen Wahlen dazu, ihre Listen abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Bei den letzten Brandenburger Wahlen hätte diese Listen-Regelung jedoch den Frauenanteil nicht wesentlich verbessert.
Auch in Berlin werden rund die Hälfte des Parlaments nicht über die Listen, sondern über Direktmandate besetzt. Die Wirkung eines Parité-Gesetzes wird durch sogenannte „Wahlkreisduos“ erhöht. Dies bedeutet, dass für jeden – zuvor vergrößerten – Wahlkreis zwei Personen für das Abgeordnetenhaus aufgestellt und gewählt werden, jeweils ein Mann und eine Frau.
Seit wir über ein Parité-Gesetz sprechen, gibt es wieder laute Gegenstimmen, die ein solches Gesetz für verfassungswidrig halten. Unter diesen Stimmen sind – wenig überraschend – diejenigen Parteien mit dem geringsten Frauenanteil die größten Gegner. Auch wird eine Verletzung der Parteien- und der Wahlfreiheit gesehen. Das Brandenburgische Parité-Gesetz wird derzeit durch das Landesverfassungsgericht geprüft.
Abwägen und entscheiden
Ja zugegeben, hierbei haben wir es mit zwei konkurrierenden Grundrechten zu tun. Zum einen geht es um die Parteienfreiheit und zum anderen um das in Artikel 3 verankerte Gleichberechtigungsgebot. Es ist nicht der erste und wird auch nicht der letzte Fall von konkurrierenden Grundrechten in der Geschichte unseres Grundgesetzes sein.
Auch bei der Einführung des Neutralitätsgesetzes gab es heftige Debatten. Dabei konkurrierten die beiden Grundrechte Religionsfreiheit und das Gebot der religiösen Neutralität des Staates. Nach reiflicher Abwägung hatte ich mich für die Neutralität des Staates entschieden, wohlwissend, dass für wenige Bereiche des Staatsdienstes die Berufsfreiheit eingeschränkt wird, beispielsweise für Kopftuch tragende Frauen.
Es gab dazu diverse Verfassungsgerichtsurteile, die zum Teil widersprüchlich sind. Die juristische Auseinandersetzung geht weiter.
Auch im Hinblick eines Parité-Gesetzes müssen wir abwägen und entscheiden. Ich habe abgewogen und mich entschieden. Das Gleichstellungsgebot ist für mich schwerwiegender.
Ich freue mich auf den Diskurs
Uns allen ist der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ aus Artikel 3 des Grundgesetzes bekannt. Jedoch hat dieser Artikel 1994 eine Ergänzung bekommen: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Dieser Zusatz hat den Rang einer Staatszielbestimmung und verbirgt zugleich die Einsicht, dass der Staat aktiv handeln muss.
Dieser klare verfassungsrechtliche Auftrag ist angesichts sinkender Zahlen von Frauen in Parlamenten von größter Bedeutung. Um es mit der sozialdemokratischen Frauenrechtlerin und einer der Mütter des Grundgesetzes Elisabeth Selbert zu halten: „Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist doch schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.“
Es ist nach 100 Jahren Frauenwahlrecht Zeit, zu schauen, wo wir mit der politischen Teilhabe von Frauen stehen, und den nächsten mutigen Schritt zu wagen: Ein Parité-Gesetz. Ich freue mich auf den Diskurs dazu!
Dilek Kalayci