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Nicht willkommen. Schon lange regt sich Protest in der Karl-Marx-Allee gegen den Kauf durch die Deutsche Wohnen.
© DAVIDS/Sven Darmer

Streit mit Deutsche Wohnen um Karl-Marx-Allee: Erneute Niederlage für Berlin

Weiterer Rückschlag für den Senat im Streit um den Immobilienverkauf in der Karl-Marx-Alle an den Konzern. Eine weitere Verhandlung steht aber noch aus.

Der Senat hat im juristischen Streit um die Wohnungen in der Karl-Marx-Allee erneut eine Schlappe einstecken müssen. Das Kammergericht wies am Donnerstag eine Berufungsklage gegen einen Beschluss des Landgerichts vom Februar zurück.

Mit dem Beschluss hatte das Landgericht eine Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von drei Wohnblöcken an die Deutsche Wohnen aufgehoben.

Das Urteil des Kammergerichts bezieht sich allerdings nur auf den Wohnblock D-Nord. Am Nachmittag begann eine weitere Verhandlung über die Berufungsklage zum Block C-Süd.

Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) wollte mit der Klage erreichen, dass der Verkauf annulliert wird und das Land in eine günstige Position kommt, um Verhandlungen über den Erwerb der gesamten Blöcke aufzunehmen.

Der Verkauf war nach Ansicht von Kollatz von den beteiligten Unternehmen Predac und Deutsche Wohnen so arrangiert worden, dass die Mieter aus Mangel an Informationen ihr Vorkaufsrecht gar nicht wahrnehmen konnten.

Der 4. Zivilsenat des Kammergerichts beurteilte den Vorgang nach dreieinhalb Stunden mündlicher Verhandlung am Donnerstag anders. Mit dem Stopp der Einstweiligen Verfügung können die Verträge über den „gestreckten Verkauf“ eines Teils der Wohnungen an die Gewobag nun vollzogen werden. Sie waren wegen der anhängigen Klage zunächst auf Eis gelegt worden.

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