Al-Quds-Marsch in Berlin abgesagt: „Eine der widerlichsten antisemitischen Veranstaltungen bleibt uns erspart“
Kurz nach dem Verbot der Hisbollah haben die Veranstalter den Al-Quds-Marsch am 16. Mai abgesagt. „Eine gute Nachricht für Berlin“, sagt Innensenator Geisel.
Die Veranstalter des Al-Quds-Marsches haben die Kundgebung auf dem Kurfürstendamm am Donnerstag abgesagt. Das teilte die Senatsinnenverwaltung am Donnerstagabend mit. Der Aufzug hätte in diesem Jahr am 16. Mai stattfinden sollen. "Eine der widerlichsten antisemitischen Veranstaltungen bleibt uns allen erspart", kommentierte Innensenator Andreas Geisel (SPD) die Entscheidung. "Eine gute Nachricht für Berlin."
Der Absage war am Morgen ein deutschlandweites Verbot der islamistischen Terrororganisation Hisbollah vorausgegangen. Hauptgrund der Entscheidung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) war die Hetze der Vereinigung fundamentalistischer Schiiten gegen Israel.
Die selbsternannte "Partei Gottes" aus dem Libanon war bisher eine der treibenden Kräfte des Al-Quds-Marsches in Berlin. Die jährliche Anti-Israel-Demonstration findet am Ende des Fastenmonats Ramadan statt.
Al Quds ist der arabische Name für Jerusalem, der Al-Quds-Tag wurde 1979 vom damaligen iranischen Revolutionsführer Ajatollah Khomeini als jährliches Datum für Massendemonstrationen gegen Israel und die USA eingeführt.
Bei den Aufzügen in Berlin sind auch häufig antiisraelische und antiamerikanische Parolen zu hören. Bei der Demonstration im Juni 2019 skandierten die etwa 1000 Teilnehmer Parolen wie "Kindermörder Israel". Vereinzelt liefen zudem Neonazis und Linksextremisten mit. Hinter den Demonstrationen stecken außerdem Iraner. Die Hisbollah ist mit dem Mullah-Regime in Teheran eng verbündet.
Hisbollah-Verbot: Razzia in Neuköllner Moschee
Um das Hisbollah-Verbot durchzusetzen, durchsuchten Hunderte Polizisten am Donnerstag vier Moscheen und Vereine, die der Bewegung zugerechnet werden: Neben Einrichtungen in Bremen, Münster und Dortmund gehörte dazu auch die Al-Irschad-Moschee in Berlin-Neukölln.
In den vier Städten sowie in Recklinghausen und in Niedersachsen wurden die Beamten nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur auch in den Wohnungen führender Vereinsmitglieder und bei einem Steuerberater vorstellig.
Al-Quds-Marsch nach Corona-Verordnung nicht erlaubt
Nach der Senatsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus wäre die Veranstaltung auf dem Kurfürstendamm in bisheriger Form ohnehin nicht erlaubt gewesen. Demonstrationszüge sind derzeit komplett untersagt. Kundgebungen an einem festen Ort sind bis zum 4. Mai nur mit bis zu 20 Teilnehmern und einer Genehmigung erlaubt, danach mit maximal 50 Teilnehmern, wobei dann eine Anmeldung genügt.
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Unklar war bislang jedoch, ob die Veranstalter in anderer Form als bisher den Aufzug planen würden. Das hätte sicherlich einen Großeinsatz der Polizei nach sich gezogen, zumal es auch in der Vergangenheit stets Gegenproteste gab.
Zwist gab es auch wegen Absage von Oldtimershow
Schon vor der Corona-Krise hatten die Berliner Behörden ein Verbot der Al-Quds-Demonstration geprüft. "Natürlich ist es mein Bestreben, dass solche antisemitischen Veranstaltungen in unserer Stadt nicht stattfinden", erklärte Innensenator Geisel Ende Februar. "Wir schöpfen alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten aus, um solche Veranstaltungen zu verhindern oder mit entsprechend harten Auflagen zu versehen, damit der Hass nicht gesät werden kann."
Zwist gab es in diesem Jahr auch deswegen, weil die Oldtimershow "Classic Days" mit dem Al-Quds-Marsch kollidierte und deshalb vom Veranstalter abgesagt wurde. Er erklärte, zuerst seine Veranstaltung angemeldet zu haben, und warf den Behörden vor, dass eine Klärung zu lange gedauert habe. (Tsp, dpa)