Berlin-Neukölln: Betül Ulusoy darf mit Kopftuch im Bezirksamt arbeiten
Der Fall Betül Ulusoy hatte viele Diskussionen ausgelöst: Das Bezirksamt Neukölln zögerte, die junge Muslima mit Kopftuch arbeiten zu lassen - wegen des Neutralitätsgesetzes. Nun entschied das Bezirksamt: Die Juristin darf ihre Referendariatsstation antreten.
Die Empörung war vielerorts groß. Warum hatte das Bezirksamt Neukölln Vorbehalte, Betül Ulusoy, eine junge Juristin mit Kopftuch, als Referendarin arbeiten zu lassen? Begründung: das Berliner Neutralitätsgesetz. In religiösen Fragen sei Zurückhaltung gefordert. Doch in einer Sitzung am Dienstag entschied das Amt, dass Betül Ulusoy ihr Referendariat antreten kann.
Ausschlaggebend für die Entscheidung des Bezirksamtes ist, dass das Verbot religiös geprägter Kleidungsstücke in der Rechtspflege nur für solche Auszubildende gilt, die "hoheitlich und sichtbar das Land Berlin nach außen vertreten". Das Kammergericht Berlin als zuständige Ausbildungsbehörde hat deshalb Referendarinnen, die ihr Kopftuch während der Referendarzeit grundsätzlich tragen möchten, zur Wahrung der staatlichen Neutralität von der "Ausübung hoheitlicher Befugnisse" ausgeschlossen. Das gilt, wenn sie Bürgern gegenübertreten und diese sich dadurch in ihren religiösen Gefühlen verletzt sehen könnten. Betül Ulusoys Ausbildungsstation im Rechtsamt Neukölln schließt, wenn sie grundsätzlich ein Kopftuch trägt, hoheitliche Aufgaben mit Außenwirkung aus, teilte das Bezirksamt mit.
Betül Ulusoy postete auf Facebook: "Für alle, die bereits gespannt warten: Das Bezirksamt Neukölln hat entschieden, dass ich auch mit Kopftuch im Rechtsamt arbeiten darf. Ich beziehe später genauer Stellung. Ich danke euch allen von Herzen!"
Lesen Sie hier die ausführliche Geschichte zu Betül Ulusoy, die auf der Dritten Seite des Tagesspiegels erschien. Unser Redakteur Sidney Gennies kommentierte dazu: "Rückständig ist nur das Bezirksamt."
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