zum Hauptinhalt
Das Haus in der Rigaer Str. 94 ist teilweise besetzt.
© Christophe Gateau/dpa
Update

Berlins Linken-Symbol Rigaer Straße 94: Eigentümer will Bezirk die Brandschutz-Begehung gerichtlich verbieten

Der Eigentümer der Rigaer 94 geht gegen Friedrichshain-Kreuzberg vor – und die Bewohner gegen ihn. Am Dienstag befassen sich gleich zwei Gerichte damit.

Der Kampf um das teilweise besetzte Haus „Rigaer 94“ in Berlin-Friedrichshain geht am Dienstag in die entscheidende Phase. Parallel stehen kurzfristige Gerichtsentscheidungen, erneute Beratungen des Senats und ein Alleingang des Bezirks an. Rein rechtlich geht es um das Thema Brandschutz. Aber dahinter steht die Frage, ob der Hauseigentümer gegen den Widerstand der linksradikalen Bewohner in das verbarrikadierte Haus und die Wohnungen kommt und möglicherweise auch Schlösser austauscht. Das wäre nur mit einem größeren Polizeieinsatz möglich.

In dem Gebäudekomplex, einem der letzten Symbole der linksextremen Szene in Berlin, wurden schon vor Jahren zahlreiche Mängel beim Brandschutz wie fehlende Fluchtwege, Wanddurchbrüche, fehlerhafte Elektroleitungen und Sperren in Treppenhäusern dokumentiert.

Der zuständige Bezirksstadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt (Grüne), will die geplante Begehung durch einen Eigentümer-Vertreter und einen Brandschutz-Gutachter am Donnerstag verhindern und so auch den Polizeieinsatz überflüssig machen. Um dem Eigentümer zuvor zu kommen, kündigte Schmidt überraschend eine eigene „Brandschutzbegehung“ bereits am Dienstag an.

Diesen Alleingang von Schmidt will der Hauseigentümer nicht hinnehmen und kurzfristig vom Gericht überprüfen lassen und wenn möglich verhindern. Gleichzeitig will er die mit Senat und Polizei vorbereitete eigene Brandschutzprüfung durchsetzen, wie ein Anwalt des Eigentümers der Deutschen Presse-Agentur sagte. Damit bestätigte er einen Bericht von rbb24 vom Freitag. Über den Eilantrag soll das Verwaltungsgericht noch am Dienstag entscheiden.

Bewohner der Rigaer 94 kündigen heftigen Widerstand an

Außerdem will der Eigentümer per Gericht feststellen lassen, dass die Brandschutzprüfung sich auf das gesamte Gebäude inklusive der Wohnungen erstrecken muss. Nur so sei ein korrektes Brandschutzgutachten möglich. Sollte der Bezirk weiter seine Unterstützung verweigern, solle das Gericht feststellen, dass die Begehung auch nur durch Anordnungen des staatlich bestellten Brandschutzprüfers möglich sein müsse - auch wenn Bewohner sich weigern, ihre Wohnungen zu öffnen.

Sie wollen am Mittwoch bei einer Kundgebung auf dem Potsdamer Platz um Rückhalt werben. „Gegen Räumung, Faschismus, Ausbeutung“, heißt es in dem Auruf - „Solidarität ist unsere Waffe“.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Parallel gehen die Bewohner und ihr Anwalt beim Landgericht gegen den Hauseigentümer vor, um dessen Brandschutzprüfung zu verhindern. In einer mündlichen Verhandlung voraussichtlich ebenfalls am Dienstag soll erneut geklärt werden, ob der Hauseigentümer rechtlich ausreichend legitimiert ist. Dazu gab es bereits eine Entscheidung des Kammergerichts, die die Bewohner anfechten. Auch das Verwaltungsgericht hat die Legitimation des Eigentümers anerkannt.

Weil die Bewohner und ihre Unterstützer heftigen Widerstand gegen das Betreten des Hauses ankündigten, hat die Polizei einen großen Einsatz vorbereitet. Die Umgebung des Hauses wird ab Mittwochabend gesperrt, Demonstrationen sind verboten, Autos dürfen nicht mehr parken. Die Hausbewohner erklärten im Internet, es gehe nicht um Brandschutz, sondern um eine „Belagerung und eine schrittweise Verwandlung in ein zerstörtes, unbewohnbares, durch Gitter und Sicherheitsschleusen kontrolliertes Haus“. (dpa)

Zur Startseite