Streit um Ladenöffnungszeiten: Dilek Kolat: „Nur wenig Spielraum für die Spätis“
SPD-Senatorin Dilek Kolat spricht im Tagesspiegel-Interview über ihre Sympathie für die kleinen „Spätis“, das Berliner Ladenöffnungsgesetz und warum der Verkauf auch an Sonntagen verfassungsrechtlich schwer durchsetzbar wäre.
Warum wollen Sie den Spätverkaufsläden nicht erlauben, sonntags zu verkaufen?
Ich habe große Sympathien für die „Spätis“ und für die Idee, sie zu unterstützen. Aber es gibt das Ladenöffnungsgesetz – ein sehr komplexes Thema. Der Schutz des Sonntags hat Verfassungsrang, das hat Karlsruhe 2009 bestätigt. Ausnahmen bedürfen eines nachvollziehbaren Grundes, fordert das Bundesverfassungsgericht. Wirtschaftliches Umsatzinteresse der Ladeninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse der Käufer genügen laut Urteil grundsätzlich nicht, um eine Ausnahme von der sonntäglichen Arbeitsruhe und der Möglichkeit zur seelischen Erholung zu rechtfertigen.
Das Berliner Ladenöffnungsgesetz…
… wurde in diesem engen verfassungsrechtlichen Rahmen 2010 novelliert. In einer schwierigen Abwägung unterschiedlichster Interessen. Das ist gelungen. Seitdem gibt es klar definierte Möglichkeiten des Sonntagsverkaufs: Für Waren des touristischen Bedarfs einschließlich Lebens- und Genussmittel zum sofortigen Verzehr. Und für Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften, Back- und Konditorwaren, Milch und Milcherzeugnisse. Außerdem sind die Bahnhöfe, Tankstellen und Flughäfen privilegiert.
Sie sehen also keinen Spielraum für eine Gesetzesänderung?
Ich sehe nur einen engen Spielraum. Es müsste für den Sonntagsverkauf in den Spätverkaufsstellen ein Sachgrund definiert werden, der einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält.
Fällt Ihnen dazu etwas ein?
Mir fällt dazu ein, dass bei den Inhabern der „Spätis“ das wirtschaftliche Interesse im Vordergrund stehen würde. Damit kämen wir in Karlsruhe schwer durch. Ansonsten liegt mir noch kein Vorschlag vor, den ich bewerten könnte. Im parlamentarischen Raum soll es Ideen geben, aber die kenne ich bislang nicht.
Für die kleinen „Spätis“ müsste sich doch eine Lösung finden lassen.
Berlin hat schon 1993 eine Bundesratsinitiative zugunsten inhabergeführter Verkaufsstellen, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, auf den Weg gebracht. Sie sollten aus dem Geltungsbereich des Ladenöffnungsgesetzes herausgenommen werden. Dieser Vorstoß scheiterte, weil er mit dem Grundgesetz nicht vereinbar war. Auch nicht mit dem Wettbewerbsrecht. Vor allem Lebensmittelhändler und Gaststätten, so wurde damals festgestellt, würden benachteiligt.
Haben Sie Angst, dass Ihnen die Einzelhandelsverbände und Gewerkschaften auf die Bude rücken?
Mögliche Wettbewerbsverzerrungen sind ein Argument, das ich genauso ernst nehme wie Forderungen von Gewerkschaften und Kirchen nach Einhaltung der Sonntagsruhe. Und ich warne davor, das gut austarierte Berliner Ladenöffnungsgesetz durch eine neue Diskussion in Gefahr zu bringen.
Das Gespräch führte Ulrich Zawatka- Gerlach.
Ulrich Zawatka- Gerlach
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