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Auch nach Renovierungen kann die Schadstoffkonzentration in Klassenzimmern erhöht sein.
© Mike Wolff

Schadstoffe: Dicke Luft im Klassenzimmer

In vielen Schulräumen gibt es Schadstoffe, die die Gesundheit gefährden, sagt der Tüv - und fordert regelmäßige Kontrollen. Die gibt es bisher nicht.

Oft kann man es riechen, aber nicht immer: Schadstoffe, die aus Teppichböden, Lacken oder Möbeln ausdünsten, kommen in vielen Räumen vor. Sie können die Gesundheit gefährden – und bleiben vielfach unbemerkt, weil die Qualität der Raumluft, nur selten kontrolliert wird. Das gilt auch für Schulgebäude und Klassenzimmer. Darauf macht der Tüv Rheinland aufmerksam, der die Raumluft in zwei Modellklassenzimmern getestet hat. „Wir gehen davon aus, dass es an jeder zweiten bis dritten Schule zumindest in Teilbereichen entsprechende Probleme gibt“, sagt Walter Dormagen, Chemiker und Experte für Gefahrstoffe beim Tüv. Belege dafür gibt es bisher nicht – weil die Kontrollen fehlen. Das würde der Tüv gerne ändern.

Zu den Schadstoffen gehören sogenannte flüchtige organische Verbindungen, die oft aus Lösungsmitteln stammen, aber auch Schimmelpilze oder die Sporen des Hausschwamms. Die Stoffe können Allergien, Asthma, Kopfschmerzen oder Übelkeit hervorrufen. Häufig würden die Symptome von Kindern und Lehrern aber nicht mit der Luft im Klassenzimmer in Verbindung gebracht, meint der Tüv.

Luft soll regelmäßig überprüft werden

Auch Renovierungen, bei denen Altlasten freigesetzt werden, und Reinigungsmittel können die Schadstoffkonzentration erhöhen, erklärt Dormagen. Und weil in energetisch sanierten Räumen der Luftaustausch oft geringer ist als in zugigen Altbauten, verflüchtigt sich das Problem auch nicht so schnell.

Eigentlich sind laut Arbeitsstättenverordnung alle Arbeitgeber verpflichtet, für „gesundheitlich zuträgliche Atemluft“ zu sorgen. Wie sie das tun, ist allerdings nicht geregelt. „Wir wollen, dass die Luft in unseren Schulen regelmäßig geprüft wird“, sagt Nuri Kiefer von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Zum Beispiel bei der regelmäßigen Sicherheitsbegehung. Bisher gebe es Messungen nur dann, wenn sie beantragt werden, etwa weil Schüler oder Lehrer über Beschwerden klagen.

Richtlinien müssen verbindlich sein

Auch gesetzliche Grenzwerte für die flüchtigen organischen Verbindungen fehlen, bisher gibt es nur Empfehlungen des Umweltbundesamtes, die in einem „Leitfaden für die Innenraumhygiene an Schulbauten“ aufgeführt sind. „Den kennt aber kaum jemand“, sagt Kiefer.

Bei Aufträgen müssten die Schulträger das günstigste Angebot auswählen – auf Schadstoffarmut werde nicht unbedingt geachtet. Die Senatsverwaltung für Bildung widerspricht: Es gebe eine Vielzahl von Vorschriften und Verwendungsverboten, die bei Ausschreibungen zu beachten seien. „Die Richtlinien des Umweltbundesamtes müssen verbindlich gelten“, fordert Landeselternsprecher Norman Heise.

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