Bundesimmobilie in Berlin-Kreuzberg: Der unendliche Streit ums Dragoner-Areal
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sichert dem Land Berlin das Dragoner-Areal nicht zu. Die Willensbildung sei noch nicht abgeschlossen, teilte sein Staatssekretär Jens Spahn auf Anfrage mit.
Zu früh gefreut: Wer angenommen hatte, dass das umkämpfte Dragoner-Areal im Herzen von Kreuzberg an das Land Berlin geht, hat die Rechnung ohne das Bundesministerium für Finanzen gemacht. In einem Brief an die Kreuzberger Bundestagsabgeordnete Cansel Kiziltepe (SPD) schreibt Schäubles parlamentarischer Staatssekretär Jens Spahn, dass „die Willensbildung zum weiteren Umgang mit der Liegenschaft noch nicht abgeschlossen ist“.
Die Abfuhr an das Land Berlin könnte die Retourkutsche dafür sein, dass Berlin dem Bund und dessen Verkaufseinrichtung für bundeseigene Grundstücke nicht nur das Geschäft mit dem Dragoner-Areal (geplanter Verkaufspreis an einen Privatinvestor: 36 Millionen Euro) vermasselt hat, sondern der Fall den Bund auch zu einer Wende in dessen Liegenschaftspolitik zwang. So wertet das Kiziltepe: „Der Bund muss mit öffentlichem Eigentum so umgehen, dass dessen Verwertung auch der Gesellschaft etwas bringt und nicht nur den Höchstpreis verlangen.“
Bund will Kaufvertrag mit privatem Investor rückabwickeln
Das Tauziehen um das Dragoner-Areal ist also nicht beendet: Zwar bestätigt Spahn, dass der Bund den Kaufvertrag mit dem privaten Investor rückabwickelt, aber auch, dass dieser dem Rückzieher „in einem Schreiben an den Notar widersprochen“ habe. Für die Grünen-Bundestagsabgeordnete Lisa Paus „drängt sich der Eindruck auf, dass bei Abschluss des Vertrags handwerkliche Fehler gemacht wurden“. Es sei versäumt worden, „Schadensersatzforderungen explizit auszuschließen“. Wäre der Vertrag „mit einem Gremienvorbehalt versehen, wäre er jetzt nicht rechtsgültig und man könnte sich die Rückabwicklung sparen“.
Dem widerspricht allerdings das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben: „Der notarielle Kaufvertrag enthält zur Sicherung der Zustimmungsrechte des Deutschen Bundestages und Bundesrates ein unbefristetes und unbedingtes Rücktrittsrecht“, heißt es darin. Warum der Vertrag nicht erst nach Zustimmung der Gremien unterschrieben wurde, wie es bei Berliner Grundstücksgeschäften die Regel ist, bleibt allerdings unklar.
Bezirk hat Dragoner-Areal zum Sanierungsgebiet erklärt
Vielleicht weil die Gremien eigentlich immer zustimmen und der Vorbehalt bisher eher Formsache war. Kiziltepe jedenfalls spricht von einem „Präzedenzfall“. Noch nie zuvor sei ein Grundstücksdeal des Bundes wegen Widerständen im Bundestag oder Bundesrat geplatzt. Wie berichtet, stoppte der Bundesrat den Dragoner-Areal-Verkauf, weil das Land Berlin andere SPD-geführte Länder davon überzeugen konnte, dass auch für diese wegen der Wohnungsnot der Zugang zu Bauflächen des Bundes zu anderen Konditionen als zum Höchstpreis wichtig ist – zur Schaffung bezahlbarer Wohnungen.
Friedrichshain-Kreuzberg ist besonders stark vom Mietenanstieg in Berlin betroffen. Der Bezirk hat das Dragoner-Areal zum Sanierungsgebiet erklärt, wodurch die Planungsabteilung Einfluss auf die Bauweise auf dem Areal nehmen kann.