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Dauerknatsch in Kreuzberg: das Dragoner-Areal
© Kitty Kleist-Heinrich

Dragonerareal in Kreuzberg: Streit um Dragoner-Areal geht in die nächste Runde

Dragoner-Areal in Kreuzberg bleibt umkämpft. Käufer tritt nicht zurück. Droht Schadensersatz?

Die Hängepartie um das Dragoner-Areal am Mehringdamm in Kreuzberg geht in die Verlängerung. Die Liegenschaft des Bundes kann nun doch nicht an Berlin übertragen werden, weil der zuvor abgeschlossene Kaufvertrag mit einem privaten Investor nicht aufgelöst werden kann. Dies teilte die Bundestagsabgeordnete der Grünen Lisa Paus nach einer Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages mit.

"Jetzt rächt sich, dass im Kaufvertrag für das Dragonerareal die Klausel zum Parlamentsvorbehalt gefehlt hat", sagte die Abgeordnete. Warum die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die das Vermögen des Bundes verwertet, auf diesen zumeist üblichen Passus in diesem konkreten Fall verzichtet hatte, werfe Fragen auf. Alle größeren Grundstücksgeschäfte mit der öffentlichen Hand auch in Berlin werden üblicherweise unter dem Vorbehalt vereinbart, dass das Parlament dem Geschäft zustimmt.

Um das Dragonerareal gibt es schon lange Streit

Um die Baufläche in bester Kiezlage von Kreuzberg wird seit Jahren gestritten. Der Bund hatte das Areal an einen österreichischen Investor mit wechselndem Wohnsitz und weit verzweigten Netz aus Firmen verkauft, was in Berlin sowohl bei Kiezinitiativen und Gewerbetreibenden auf dem Areal als auch im Senat zu heftigem Widerspruch geführt hatte. Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) hatte im Bundesrat eine Blockade des Geschäftes organisiert. Das Land will die gemischte Nutzung erhalten, die ergänzt werden soll um Neubauten zu günstigen Mieten. Ende November hatten dann das Bundesfinanzministerium und die Bima erklärt, den Verkauf rückgängig machen zu wollen.

Die Verantwortlichen um die Firma „Dragonerhöfe“ mit Sitz in Wien kündigten ihrerseits Widerstand gegen diese Entscheidung an. Sie hatten öffentlich erklärt, die Bebauung mit dem Bezirk abstimmen und dabei auch Rücksicht auf die Nachfrage im Quartier nehmen zu wollen. Außerdem stehen die Unternehmer auf dem Standpunkt, über einen rechtsgültigen Kaufvertrag zu verfügen. Möglicherweise wird nun auf Schadensersatz spekuliert.

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