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Einen Kitaplatz in Berlin zu finden, ist gar nicht so einfach: 70 Prozent aller unter dreijährigen Hauptstädter besuchen eine Kita.
© dpa

Kitasuche in Berlin: Der Kampf um den Kitaplatz

Kitaplätze sind in der Hauptstadt hart umkämpft. Die Waffen: Kuchen, Bewerbungsbriefe und regelmäßige Besuche. Informieren Sie sich hier über Ihre Chancen, Kosten und bürokratische Hürden.

Seit August 2013 haben Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (Tagesmutter oder -vater). So sollen Eltern die Möglichkeit haben, Beruf und Familie besser vereinen zu können. Doch der Rechtsanspruch bedeutet nicht, dass es mit dem Wunschplatz auch klappt, denn das Betreuungsangebot ist der hohen Nachfrage nicht gewachsen. Die Kapazitäten der Kindertagesstätten sind ausgelastet; räumliche und personelle Defizite erschweren Betreuern und Kindern den Alltag.

Das bekommen auch Berliner Eltern zu spüren. Wer in der Hauptstadt einen Kitaplatz für sein Kleinkind sucht, der hat es nicht leicht: 70 Prozent aller unter Dreijährigen in Berlin besuchen eine Kindertagesstätte – fast doppelt so viele wie im Bundesschnitt. 2013 konnten fast 135.000 Kinder in den knapp 2200 Berliner Kitas untergebracht werden, doch die Dunkelziffer der Kinder, die keinen Platz bekommen konnte, ist hoch. Deshalb gilt für Berliner Eltern: Je früher Sie Ihr Kind auf die Warteliste Ihrer Wunsch-Kita setzen lassen, umso besser. Bestenfalls sogar schon vor der Geburt, denn die Wartelisten sind lang.

Vorstellungsrunde: Der Kita-Kampf

Ein Wartelisteneintrag reicht bei einigen Berliner Kindertagesstätten allerdings oft nicht mehr aus. Dort finden regelrechte Castings statt, bei denen die Angestellten beurteilen, wer besonders gut ins Bild ihrer perfekten "Wunscheltern" passt. Nach dem Kennenlernen ist es noch nicht vorbei, auch dann müssen sich Eltern noch Mühe geben, um aus der Menge herauszustechen und Eigeninitiative zeigen, ob durch gebastelte Fensterbilder, Postkarten zu Feiertagen, seitenlange Bewerbungen oder selbst gebackenen Kuchen.

Kindertagesstätten am 01.03.2013 Anzahl der Einrichtungen Anzahl der betreuten Kinder
01 Mitte 253 15 683
02 Friedrichshain-Kreuzberg 254 12 499
03 Pankow 297 18 443
04 Charlottenburg-Wilmersdorf 222 9 526
05 Spandau 113 7 772
06 Steglitz-Zehlendorf 175 9 879
07 Tempelhof-Schöneberg 212 11 755
08 Neukölln 178 10 989
09 Treptow-Köpenick 127 9 709
10 Marzahn-Hellersdorf 86 9 824
11 Lichtenberg 106 10 547
12 Reinickendorf 131 8 150
Berlin 2.154 134.776
Quelle: www.statistik-berlin-brandenburg.de

Wer dann einen Kitaplatz bekommt, ist ganz der subjektiven Entscheidung der Angestellten überlassen. Das klingt unfair, doch wenn wie in Berlin die Nachfrage das Angebot dermaßen übersteigt, können Kindertagesstätten leider so verfahren. Das ist ein "Phänomen des knappen Marktes", weiß auch Roland Kern vom Dachverband der Kinder- und Schülerläden und verurteilt dieses Vorgehen. So auch die betroffenen Eltern. Der Druck ist groß und oft wird deutlich, dass die Chancen auf einen Kitaplatz nicht nur von Eigeninitiative, Freundlichkeit und Zuverlässigkeit abhängig sind. Ein Bekannter, der namentlich nicht genannt werden möchte, berichtet aus eigener Erfahrung: "In meiner Kita wurden vor einigen Jahren Eltern bevorzugt, die beruflich in den Medien tätig sind. Heute sind Kinder mit Migrationshintergrund gefragt – aber nur solche mit sehr guten Deutschkenntnissen."

FORMALITÄTEN, KOSTEN UND RECHTSANSPRUCH

Der obligatorische Kitagutschein

Damit Sie sich überhaupt um einen Kitaplatz bewerben können, müssen Sie in Berlin zunächst einen Gutschein beim Jugendamt beantragen, den Sie bei einer Kita oder einer Tagespflegestelle einlösen können. Auf dem Gutschein werden Ihre Ansprüche wie Art und Umfang der Betreuung vermerkt. Der Betreuungsumfang richtet sich nach den Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen der Eltern, Arbeits- und Wegezeiten und nach pädagogischen, sozialen oder familiären Begebenheiten wie z.B. eine belastete familiäre Situation oder ein förderbedürftiges Kind. Für Kindertagesstätten ist die Ganztagsbetreuung eines Kindes attraktiver, denn danach richtet sich der Personalschlüssel.

Die Beantragung des Gutscheins ist frühestens neun Monate, spätestens zwei Monate vor Betreuungsbeginn möglich. Dennoch ist es ratsam, sich bereits vorher nach geeigneten Kindertagesstätten umzuschauen und sich dort auf die Warteliste setzen zu lassen.

Kosten

Die Kosten für Kindertagesstätte oder Tagesmutter werden vom örtlichen Jugendamt berechnet. Der Preis ist abhängig vom Einkommen der Eltern, dem Betreuungsumfang und eventuellen Nachlässen wie Geschwisterermäßigungen. Zusätzlich fällt noch eine Verpflegungspauschale von etwa 23 Euro monatlich an.

Beitragsfreiheit
Für die letzten drei Jahre vor Beginn der Schulpflicht ist die Kindertagespflege oder Tageseinrichtung kostenlos. Lediglich der Verpflegungsanteil von 23 Euro muss dann bezahlt werden.

Geschwisterermäßigung (§ 3,3 Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz)
Eltern mit mehr als einem Kind haben einen Anspruch auf Geschwisterermäßigung. Auch alle außerhalb des eigenen Haushalts lebenden Kinder, für die Unterhalt gezahlt wird, gehören zu dieser Regelung. Die Kostenbeteiligung ist abhängig von der Anzahl der Kinder im Haushalt: Die Beteiligung ermäßigt sich für Familien mit zwei Kindern auf 80%, mit drei Kindern auf 60%, mit vier und mehr Kindern auf 50%.

Monatlicher Kostenbeitrag – Die Staffelungstabelle
Wie viel wird Sie die Kindertagesstätte kosten? Im PDF zum Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz finden Sie ab Seite 8 eine Staffelungstabelle – hier können Sie anhand Ihres Gehalts und der Anzahl Ihrer Kinder die anfälligen Kosten berechnen.

Hilfreiche Informationen
Kindertagesstätten in Berlin Zum Verzeichnis
Kindertagesbetreuung Anmeldeformular zur Förderung von Kindern
Monatlicher Kostenbeitrag Zur Staffelungstabelle (ab Seite 8)
Kita-Gutschein Zum Online-Antrag

Tagesmutter statt Kita

Sie haben keinen Kitaplatz bekommen? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich um einen privaten Ersatz zu kümmern und eine private Kita, Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre), einen Kindergarten, Kinderladen oder eine Tagesmutter zu wählen und damit wenigstens die Wartezeit auf einen Kitaplatz zu überbrücken. Bei der Vermittlung einer geeigneten Tagesmutter kann Ihnen das örtliche Jugendamt helfen, das den Tagesmüttern ihre Pflegeerlaubnis ausstellt.

Letzte Chance: Die Klage?

"Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege." Das ist Gesetz (Gesetz § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII). Wer also weder Kitaplatz noch Tagesmutter bekommt, der kann die Kindertagesbetreuung beim Jugendamt einklagen. Das Verfahren kann sich allerdings jahrelang hinziehen, deshalb sollten sich Eltern, die keinen Platz haben, eher privat um Ersatz kümmern. Die Kosten für diese Überbrückungszeit können ebenfalls eingeklagt werden. Wie viele Stunden der Rechtsanspruch umfasst und wie weit die Kita entfernt sein darf, ist allerdings offen.

Victoria Hoffmann

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