zum Hauptinhalt
Ein Umzug nach Berlin zieht immer auch Behördengänge nach sich. Um sich in dieser Stadt anzumelden, kommt man um einen Besuch beim Bürgeramt nicht herum.
© Kai-Uwe Heinrich

Neu in Berlin: Checkliste für den Umzug nach Berlin – Was muss ich beachten?

Umzüge sind nicht nur körperlich anstrengend. Sobald sich der Muskelkater gelegt hat, ist es an der Zeit, sich der Bürokratie zu widmen. Was bei einem Umzug nach Berlin beachtet werden muss und wie der Papierkrieg am besten bewältigt werden kann, erfahren Sie hier.

Nach dem Umzug: Anmeldung im Bürgeramt Berlin

Wer nach Berlin zieht, hat nach dem Umzug zwei Wochen Zeit, sich anzumelden. Um danach anfallende Geldbußen zu umgehen, kommt man um einen Besuch bei der zuständigen Meldebehörde nicht herum. Hier empfiehlt sich, mindestens einen Monat vorher einen Termin beim nächstgelegenen Bürgeramt zu vereinbaren. Ohne Termin lohnt es sich, bereits eine Stunde vor Öffnung des Bürgeramtes zu erscheinen, da die Wartenummern für den Tag schnell vergeben sind. Mitzubringen sind der Personalausweis oder Pass, eine Personenstandsurkunde und das ausgefüllte Anmeldeformular, welches auch vor Ort ausliegt. Sicherheitshalber sollte auch der Mietvertrag mitgebracht werden. Dieser wird zwar nicht in jeder Meldebehörde ausdrücklich gefordert, allerdings muss der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung samt Adresse und Kontaktmöglichkeiten angegeben werden. Möchte man gegen die Datenübermittlung an Religionsgemeinschaften, Parteien oder automatisierte Internetabrufe Widerspruch einlegen, ist außerdem ein Widerspruchsformular auszufüllen.

Tipp: Ohne Termin schon eine Stunde vor den angegebenen Öffnungszeiten beim Bürgerbüro anstellen und viel Zeit mitbringen!

Telefon, Internet und Kabelanschluss

Bei der Ummeldung des Telefon- und Internetanschlusses sowie des TV-Kabelanschlusses können viele Fallen lauern. Wer sich nicht rechtzeitig mit seinem Anbieter auseinandersetzt, muss oftmals entweder wochenlang auf Telefon, Internet und TV verzichten oder gegebenenfalls doppelte Gebühren für zwei verschiedene Verträge zahlen. Letzteres kommt zustande, wenn man beispielsweise den Anbieter wechseln will, weil der bisherige Vertragspartner in Berlin keine Dienste anbietet. Ist dies nachweislich der Fall, sollte der Vertrag auch vorzeitig kündbar sein. Dem Anbieter muss dann eine Kopie der Meldebescheinigung oder des Mietvertrages übermittelt werden. Doch auch bei einer reibungslosen Übernahme des Mietvertrages ist Vorsicht geboten. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass der Vertrag nicht als neu definiert wird, da dies einen Neustart der Mindestvertragslaufzeit nach sich ziehen kann.

Tipp: Rechtzeitig um die Ummeldung des Telefon- und Internetanschlusses sowie des TV-Kabelanschlusses kümmern!

Strom, Gas und Wasser

Die Zählerstände von Strom, Gas und gegebenenfalls Wasser sollten unmittelbar nach der Wohnungsübergabe abgelesen werden. Dies gilt sowohl für den Einzug als auch für den Auszug. In der Regel übernimmt der neue Stromanbieter die Abmeldung vom alten Anbieter, falls Sie sich für einen neuen entscheiden. Für die Ummeldung von Gas und Wasser bieten die meisten Anbieter mittlerweile Onlineplattformen an, auf denen die Zählerstände einfach eingetragen werden können. Gas und Wasser können meist schon frühzeitig angemeldet werden. Der Zählerstand kann in solchen Fällen bequem nachgereicht werden.

Tipp: Notieren Sie sich rechtzeitig die Zählerstände der alten und der neuen Wohnung!

Schul- und Kindergartenplatz in Berlin

Um eine übergangslose Betreuung der Kinder zu gewährleisten, sollte der Kindergarten- beziehungsweise Schulwechsel rechtzeitig in Angriff genommen werden. Die Anmeldung zur Kindestagesbetreuung erfolgt über das zuständige Jugendamt, kann aber auch online vorgenommen werden. Sogenannte „Kitagutscheine“ bezuschussen den Kitaplatz. Diese sind für einen Kitaplatz zwar nicht zwingend erforderlich, allerdings erhöhen sie die Chancen auf einen der heiß begehrten Plätze ungemein. Das Antragsformular für den Kitagutschein und alle nötigen Belege wie Einkommensnachweise müssen dem zuständigen Jugendamt vorgelegt werden.

Die Aufnahme an einer Grundschule im Einzugsbereich erfolgt durch das Bezirksamt und wird in der Regel auch gewährleistet – es sei denn, alle Plätze sind bereits belegt. Für Grundschulen in anderen Bezirken und weiterführende Schulen gilt, dass die Aufnahme zuvor beantragt werden muss. Ein rechtlicher Anspruch besteht hier allerdings nicht.

Tipp: Im Falle eines Schulwechsels oder der An- beziehungsweise Ummeldung einer Kindertagesbetreuung sollten die Formalitäten in jedem Fall rechtzeitig geklärt werden. 

 

Hunde, Auto und GEZ

Weil Hunde indirekt Steuerzahler sind, müssen Vierbeiner innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzamt umgemeldet werden. Das Formular für die Anmeldung kann persönlich abgegeben oder per E-Mail sowie auch postalisch versandt werden.

Das Ummelden von Kraftfahrzeugen erfolgt durch die beiden Zulassungsbehörden in Kreuzberg und Lichtenberg. Da man hier mittlerweile nur noch mit Termin vorsprechen darf, empfiehlt sich die rechtzeitige Terminbuchung. Am 01.01.2015 ist die gesetzliche Pflicht zur Umkennzeichnung entfallen, sodass bei Bedarf das bisherige Autokennzeichen mitgenommen werden kann. Die neue Adresse muss der Behörde allerdings trotzdem mitgeteilt werden.

Auch die GEZ muss bei einem Wohnungswechsel informiert werden. Ein formloser Brief reicht jedoch nicht aus. Allerdings kann ein Online-Formular bequem von zu Hause aus ausgefüllt werden. Zu beachten ist hier, dass die GEZ im Falle eines Mitteilungsversäumnisses die neue Adresse selbst ermittelt. Die Kosten für den Rundfunkbeitrag laufen aber ungemindert weiter. Nach mehreren Monaten können dann auf einen Schlag größere Summen fällig werden.

Tipp: Melden Sie Ihren Vierbeiner rechtzeitig per E-Mail beim Finanzamt um, buchen Sie gegebenenfalls einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde und nutzen Sie das Online-Formular der GEZ, um diese über Ihre neue Adresse zu informieren.

Weitere Adressänderungen

Auch Institutionen wie die Bank, die Kranken- oder Rentenversicherungen und das Finanzamt sollten über die neue Adresse in Kenntnis gesetzt werden. Für ehemalige Studenten, die zuvor Bafög bezogen haben, muss der Wohnortwechsel außerdem dem Bafög-Amt (Studentenwerk) und ebenso beim Bundesverwaltungsamt gemeldet werden.

Ergibt sich aus dem Wohnungswechsel nicht automatisch auch ein Jobwechsel, so müssen auch Arbeitgeber und Geschäftspartner informiert werden.  Die Deutsche Post bietet einen Nachsendeservice an, der mindestens sechs Monate greift. Allerdings wird heutzutage längst nicht mehr nur über die Deutsche Post versandt, sondern auch via TNT, Pin und vielen weiteren Anbietern. Zeitschriften-Abos fallen hier unter die sogenannte „Pressepost“ und werden nicht nachgesendet, es sei denn, die Leistung wird extra hinzugebucht. Sollten Sie bereits ein Tagesspiegel-Abonnement in Anspruch nehmen, können Sie Ihre Adresse ganz bequem hier ändern.

Tipp: Beauftragen Sie die Deutsche Post bei Bedarf rechtzeitig mit einem Nachsendeauftrag, verschaffen Sie sich eine Übersicht über nötige Adressänderungen und nutzen Sie unsere Umzugs-Checkliste.

Die Umzugs-Checkliste als PDF finden Sie übrigens hier.

Zur Startseite