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Beamte der Abteilung Beweissicherung beschlagnahmten 77 Immobilien der Familie R.
© Paul Zinken/dpa

Kolumne Einspruch: Der Kampf gegen die Clans

In Berlin hat die Polizei 77 Immobilien eines arabischen Clans beschlagnahmt. Dies könnte zur Nagelprobe für die Wirksamkeit des neuen Gesetzes werden. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Fatina Keilani

"Follow the money" ist eine alte Binsenwahrheit für Ermittler. Seit im Jahr 2014 eine Sparkasse in Mariendorf überfallen wurde, sind Polizei und Staatsanwaltschaft der Beute gefolgt. Fast zehn Millionen Euro waren bei dem Banküberfall gestohlen worden; sie sind bis heute nicht aufgetaucht. Nach mühseliger Kleinarbeit bei gleichzeitigem Hoffen auf Einhaltung der Konspiration ist den Ermittlern nun ein Schlag gegen einen der mächtigsten arabischen Clans in Berlin gelungen. 77 Immobilien wurden beschlagnahmt.

Ein Hartz-IV-Empfänger aus der Familie hatte 2015 plötzlich begonnen, Häuser zu kaufen. Das Geld für die Häuser konnte nicht aus legalem Erwerb stammen, denn der Käufer hatte offiziell kein Einkommen. Für die Ermittler begann eine Puzzle-Arbeit, sie verfolgten Kontobewegungen, schauten in Grundbücher und ein Jahr nach Inkrafttreten der Neuregelung der Vermögensabschöpfung schlugen sie zu.

Wie bei "4 Blocks"

Der Schlag gegen die R.s könnte zur Nagelprobe für die Wirksamkeit und die Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes werden, das erhebliche Beweiserleichterungen zugunsten der Ermittler vorsieht. Es reicht jetzt, dass das Vermögen auf eine Tat zurückzuführen ist, auch wenn sich nicht beweisen lässt, auf welche, und bei den Vortaten muss es sich auch nicht mehr um gewerbs- und bandenmäßig begangene Delikte handeln.

Der Kauf der Häuser durch die R.s erinnert an die Pläne des fiktiven Berliner Gangsterbosses Tony Hamady aus der Serie „4 Blocks“ – er träumt vom Einstieg in die Legalität, seiner kleinen Tochter zuliebe. Es bleibt jedoch Geldwäsche, das aus Verbrechen erlangte in den legalen Kreislauf einzuspeisen. Um Geldwäsche geht es auch bei den aktuellen Ermittlungen.

Das Ganze ist ein schmaler Grat. Die Vermögensabschöpfung hat sich als wirksames Mittel gerade im Kampf gegen die organisierte Kriminalität erwiesen. Die Vorschriften müssen aber so ausgelegt werden, dass es nicht zu einer vollen Beweislastumkehr kommt. Das würde nämlich bedeuten, dass jedermann, der unter Verdacht gerät, nachweisen muss, dass er sein Vermögen legal erworben hat. Eine so weit reichende Regelung, die sich die Ermittler wünschten, wäre aber eindeutig verfassungswidrig gewesen, weil es gegen die im Grundgesetz verankerte Unschuldsvermutung verstößt.

Ein weiteres Kernstück der Gesetzesreform, von dem bisher kaum die Rede war, ist übrigens die Opferentschädigung. Früher mussten Opfer ihre Schäden mühsam vor den Zivilgerichten geltend machen, jetzt erledigt die Strafjustiz das gleich mit. Das dürfte sich als echte Erleichterung erweisen. Wenn sich die Einziehung vor Gericht als nicht haltbar erweist, wird es für den Staat allerdings teuer. Dann muss er jene, die er für kriminell hält, nämlich entschädigen.

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