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Die Partyszene soll noch stärker kontrolliert werden.
© dpa

Berlin wird wohl neue Beschränkungen beschließen: Corona-Situation in Neukölln „sehr bedenklich“

Die Kontaktverfolgung in Mitte ist nicht wie vorgesehen möglich. Der Senat wird Dienstag wohl neue Corona-Beschränkungen beschließen.

Falko Liecke (CDU), der Jugend- und Gesundheits-Stadtrat von Neukölln, rechnet fest damit, dass der Senat am Dienstag weitere Beschränkungen wegen der steigenden Zahl von Corona-Infektionen beschließen wird. Bezirke und die Senats-Gesundheitsverwaltung haben dazu bereits Gespräche geführt.

Die angedachten Beschränkungen sehen eine Limitierung privater Zusammenkünfte vor. So sollen sich im Freien nicht mehr als 50 und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 25 Personen versammeln, unabhängig vom Ort. Ab fünf Personen gilt dann, ebenfalls unabhängig vom Ort, eine Dokumentationspflicht.

Zudem soll das allgemeine Partygeschehen reduziert werden. „Das betrifft Orte, an denen viel Alkohol getrunken wird, Kneipen zum Beispiel oder Restaurants“, sagte Liecke.

Diese Beschränkungen, so sieht es die Absprache zwischen Bezirken und Senats-Gesundheitsverwaltung vor, sollen greifen, sobald berlinweit die Grenze von 30 Infektionen je 100 000 Einwohner in den jeweils vergangenen sieben Tagen überschritten wird. „Es muss so kommen, weil gerade bei Jüngeren die Akzeptanz der bisherigen Regelungen gegen null geht“, sagte Liecke.

In Berlin sind derzeit die Infektionszahlen vor allem in den Innenstadtbezirken gestiegen. In Mitte haben sie die kritische Grenze von 50 überschritten, Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg liegen knapp darunter. Aber die Marke 50 in einem Bezirk hat im Moment keine Folgen, denn der Senat behandelt Berlin als Ganzes (Wert für Berlin 27,2) und legt nicht nur die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für sein Handeln an, sondern die Ampel mit drei Faktoren. Stehen zwei Ampeln auf Rot, besteht Handlungsbedarf.

Gesundheitsamt in Mitte benötigt mehr Personal

Stephan von Dassel (Grüne), der Bezirksbürgermeister von Mitte, sagte dem Tagesspiegel: „Für uns die die exakte Zahl von 50 gar nicht die entscheidende Richtgröße. Maßstab für uns ist die Frage: Liegen so viele Fälle vor, dass das Bezirksamt es noch schafft, innerhalb von 24 Stunden alle betroffenen Kontaktpersonen zu erreichen und notfalls mit Quarantäneauflagen zu belegen?“

Das sei früher möglich gewesen, jetzt aber nicht mehr. „Wir haben jetzt so viele Fälle, dass wir diese engmaschigen Kontakte nicht mehr leisten können. Wir weichen also von der Linie ab, die das Robert-Koch-Institut empfiehlt.“ Der Bezirk stelle neue Mitarbeiter zur Kontaktnachverfolgung nach Aktenlage ein, auf lange Einstellungsgespräche würde verzichtet, weil dafür die Zeit fehle. Es gebe ohnehin schon eine Quote von Mitarbeitern, die jede Behörde des Bezirksamts für diese Aufgaben abstellen müsse.

30 neue Mitarbeiter

„Darüber hinaus haben wir eine Dauerausschreibung für solche Personen. Die kommen zu uns in ein Zelt, werden dort über die Aufgaben, die sie erfüllen sollen, informiert und haben dann zwei, drei Tage Zeit sich zu entscheiden“, sagte von Dassel. Bis jetzt, sagte der Bezirksbürgermeister weiter, „haben wir auf diese Weise 30 Mitarbeitende gefunden, sie sollen, so ist es geplant, am Montag ihre Arbeitsverträge unterschreiben.“

Alle neuen Mitarbeiter würden im neuen Pandemiezentrale in der Turmstraße 21 mit den bisherigen Beschäftigten arbeiten. „Und wir benötigen außerdem noch mindestens 30 weitere Personen, um die Fälle bearbeiten zu können.“

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Falko Liecke bezeichnete die Situation in Neukölln „als sehr bedenklich“. Der Bezirk habe 26 zusätzliche Mitarbeiter für die Kontaktnachverfolgung eingestellt. Zudem würde diese Personen noch zeitnah von zehn Bundeswehrsoldaten unterstützt. „Damit kommen wir gut hin“, sagte Liecke. Ein Schwerpunkt liege in der Kontrolle zur Einhaltung der Pandemie-Regeln. Daran würden sich Ordnungsamt, Polizei und teilweise auch Gesundheitsamt beteiligen.

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Nach derzeitigem Stand werden trotz der Corona-Pandemie in der Adventszeit wieder Weihnachtsmärkte stattfinden können. „Weihnachtsmärkte gehören zu Veranstaltungen im Freien, bei denen nach geltender Infektionsschutzverordnung bis zu 5000 Personen zugelassen sind“, sagte ein Sprecher der Senatsgesundheitsverwaltung dem Evangelischen Pressedienst. Veranstalter hätten dabei ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept vorzulegen.

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