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Freie Fahrt für die BVG - aber nur, wenn die Busspur frei ist.
© Kai-Uwe Heinrich

Berliner Mobilitätsgesetz: BVG soll Falschparker schneller abschleppen können

Rot-Rot-Grün erleichtert das Freiräumen von blockierten Busspuren und Tramgleisen. Der Senatsentwurf für das Mobilitätsgesetzt hat inzwischen knapp 50 Änderungen.

Das neue Mobilitätsgesetz soll auch einen alten Wunsch der BVG erfüllen: Das schnelle Abschleppen von Autos die auf Busspuren parken oder Gleise der Straßenbahn blockieren. Die Weichen dazu haben die Koalitionsparteien nach Angaben des verkehrspolitischen Sprechers der Grünen, Harald Moritz, erst am Dienstagabend mit dem Formulieren des entsprechenden Gesetzestextes gestellt.

Das deutschlandweit erste Mobilitätsgesetz wird am Donnerstag im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beraten. Es soll – mit knapp 50 Änderungen am Senatsentwurf durch die Regierungsparteien – am 28. Juni vom Parlament verabschiedet werden.

Ein nachträglich wieder aufgenommener Punkt ist die Möglichkeit für die BVG, Falschparker in eigener Regie abschleppen zu lassen. Der Verkehrsbetrieb setzt zwar 20 sogenannte Busspurbetreuer ein, die bisher aber bei Verstößen erst die Polizei informieren müssen, die dann den Abschleppwagen ruft. Und das kann dauern.

Vor Jahren mussten die Polizisten sogar erst noch zum Falschparker fahren und die Daten selbst aufnehmen; das Verfahren hat man inzwischen aber bereits etwas beschleunigt. Nun soll es noch schneller gehen.

Extra-Rechnungen für Falschparker

Im vergangenen Jahr stellte man nach Angaben der BVG auf den Busspuren insgesamt 8738 Behinderungen fest, 5144 Autos wurden daraufhin abgeschleppt. In den Jahren zuvor waren die Werte ähnlich. Die Straßenbahn meldete in den vergangenen drei Jahren zwischen 180 und 300 Behinderungen; meist mit Umsetzungen.

Da die Bahnen nicht ausweichen können, gibt’s meist Verspätungen und Ausfälle. Und für den Falschparker kann es teuer werden. Das Amtsgericht Fünf Frankfurt (Main) hat einen Autofahrer dazu verurteilt, rund tausend Euro für die Kosten eines Ersatzverkehrs mit Taxis zu zahlen, weil sein Wagen rund eine Stunde die Tram blockiert hatte. Auch die BVG stellt Extra-Rechnungen aus.

In dieser Woche geht die Polizei verstärkt gegen Falschparker auf Busspuren, Radstreifen und in Zweiter Reihe vor. Eine Bilanz will das Präsidium erst nach Abschluss der Aktion vorlegen. Im vergangenen Jahr gab es bei einer solchen Aktion 6795 Anzeigen; 282 Autos wurden umgesetzt.

Ob das Abschleppen nun wirklich schneller gehen kann, lasse sich erst sagen, wenn alle Ausführungsvorschriften zu den Gesetzänderungen vorlägen, heißt es bei der BVG. Unter anderem müsse geklärt werden, wie qualifiziert die Mitarbeiter sein müssten.

Das Mobilitätsgesetz sehe zwar einen Vorrang für den sogenannten Umweltverbund aus Rad-, Fuß- und Nahverkehr vor, mache aber auch für Autofahrer das Leben stressfreier, sagte am Mittwoch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Antje Kapek, in einem Gespräch. Weniger Autoverkehr führe auf den Straßen zu mehr Platz für diejenigen, die auf das Auto angewiesen blieben, sagte Kapek.

Im Vorfeld hatte die SPD bekanntlich noch ein eigenes Kapitel für den Autoverkehr in das Gesetz aufnehmen wollen; war aber am Widerstand der Linken und der Grünen gescheitert. Jetzt wird der Autoverkehr nur allgemein erwähnt.

Alle knapp 50 Änderungen am Gesetzentwurf würden von allen drei Koalitionsparteien mitgetragen, sagte Kapek. Es gebe keine Gewinner und Verlierer – auch wenn es den Grünen nicht gelungen sei, das Verbandsklagerecht im Gesetz zu verankern.

Zu den Änderungen gehört unter anderem ein Kombiticket, das Passagieren Gratisfahrten mit Bahnen und Bussen zu den Flughäfen ermöglicht. Neu ist ferner der Passus, dass der Umweltverbund auch in den Außenbezirken ausgebaut werden soll. Stadtweit soll außerdem die Fahrradstaffel der Polizei agieren, die bisher auf Mitte konzentriert ist.

Das Mobilitätsgesetz werde schnell wirken, ist Kapek überzeugt. Bei schweren Unfällen müsse die Verwaltung innerhalb von vier Wochen entscheiden, ob die Situation verbessert werden könne. Erste geschützte Radstreifen solle es in diesem Jahr geben. Das Gesetz sieht auch den Bau von mindestens hundert Kilometern Radschnellverbindungen vor; nennt hierfür aber keinen Zeitplan.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bewertete die Änderungen positiv. Für die CDU sind sie dagegen „Ausdruck der Zerstrittenheit“ der Koalitionspartner. Die FDP bezeichnete den geänderten Entwurf als „ handwerklich schlecht gemacht und unausgewogenen.“

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