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Wieder AfD-Chef in Brandenburgs Landtag: Andreas Kalbitz 
© imago images/Christian Ditsch
Update

Nach gescheitertem Parteirauswurf: Brandenburgs AfD-Fraktion wählt Kalbitz zum Chef

Die Bundespartei wollte den Rechtsextremisten Kalbitz rauswerfen. Ein Gericht stoppte das vorerst. Nun wählte ihn seine Brandenburger Fraktion zum Vorsitzenden.

Der AfD-Rechtsaußen Andreas Kalbitz ist wieder Chef der Brandenburger Fraktion seiner Partei. Die Abgeordneten wählten ihn am Dienstag in Potsdam mit 16 Ja-Stimmen bei fünf Nein-Stimmen und einer Enthaltung zum Vorsitzenden.

Es ist für Kalbitz allerdings ein schlechteres Ergebnis, als bei der Abstimmung über seine Aufnahme als parteiloser Abgeordneter in die Fraktion: Damals gab es nur zwei Gegenstimmen und eine Enthaltung. „Ich freue mich über meine Wiederwahl zum Fraktionsvorsitzenden“, sagte er am Dienstag dennoch.

Dies sei ein wichtiger Schritt und „ein wichtiges und sehr eindeutiges Signal der Fraktion“. Nun will er sich wieder mehr auf die „sachliche Arbeit“ fokussieren. Es sei auch wichtig, „dass die nötige Ruhe einkehrt“. Von einem Bröckeln der Zustimmung könne keine Rede sein: Für die AfD seien 76 Prozent der abgegebenen Stimmen schon fast ein „sozialistisches Ergebnis.“

Für das anstehende Verfahren beim Bundesschiedsgericht der AfD, wo erneut über seinen Parteiausschluss verhandelt werden soll, hofft Kalbitz auf eine „sachorientierte juristische und nicht politische Entscheidung.“ Einen Termin für die Hauptverhandlung habe er noch nicht.

Das Landgericht Berlin hatte einen Beschluss des AfD-Bundesvorstands zur Beendigung seiner Parteimitgliedschaft für unzulässig erklärt. Damit ist Kalbitz bis zu einer Entscheidung des Schiedsgerichts vorerst wieder Mitglied der Partei. Vorübergehend war er parteiloses Mitglied der Fraktion. Der Landtag war der Ansicht, für den Fraktionsvorsitz sei eine erneute Wahl notwendig. 

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Grund für den Parteiausschluss war, dass Kalbitz nach Einschätzung der Bundespartei bei seinem Parteieintritt im März 2013 eine Mitgliedschaft in der verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ verschwiegen haben soll. Er bestreitet allerdings eine solche Mitgliedschaft.

Kalbitz kritisiert Beobachtung durch Verfassungsschutz

Kalbitz kritisierte am Dienstag erneut die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz. Er verteidigte ein Zitat von sich, das Innenminister Michael Stübgen (CDU) benutzt hatte, um die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz zu begründen.

Die Formulierung, eine „Never-Come-Back-Airline“ für Menschen wie die Grünen-Politikerin Claudia Roth zu gründen, lasse einen „satirischen Charakter“ erkennen. „Wenn der Anschein entstanden sein sollte, Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft in ihren Grundrechten einzuschränken, dann ist das falsch“, sagte Kalbitz.

„Er war nie weg“

„Die Wiederwahl von Kalbitz ist ein Zeichen dafür, dass sich die AfD auch nach ihrer Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht verändert hat“, sagte der Fraktionsvorsitzende der Brandenburger Linken, Sebastian Walter.

SPD-Fraktionschef Erik Stohn sagte, die Wiederwahl von Kalbitz zeige, dass die Entscheidung von Brandenburgs Verfassungsschutz, die AfD zu einem Verdachtsfall zu erklären, „ganz klar richtig war.“ Schon in der vergangenen Plenarsitzung habe man gesehen, dass Kalbitz als Parteiloser weiter in der ersten Reihe der Fraktion saß. „Er hat die Strippen gezogen und Anweisungen gegeben“, sagte Stohn. „Er war nie weg.“ Der Vorgang zeige, dass sich die AfD nicht von einem Rechtsextremen lösen könne und wolle.

Scharfe Kritik übte die Brandenburger AfD am Dienstag auch an einer Änderung der Geschäftsordnung des Landtags. Wer grob gegen die „Würde des Parlaments“ verstoße, könne von der Landtagspräsidentin ab sofort auch ohne vorherige Ermahnung des Saales verwiesen werden.

„Der Begriff Würde des Parlaments ist rechtlich nicht definiert“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Dennis Hohloch. „Hier werden Tür und Tor geöffnet, um gegen die größte Oppositionsfraktion des Landtags vorzugehen.“ (mit dpa, AFP)

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