„Werden immer dreister“: Brandenburg will Abschuss von Wölfen erleichtern
Seit Jahren streiten Halter von Schafen und Ziegen dafür, dass Wölfe nach Angriffen auf Nutztiere abgeschossen werden dürfen. SPD, CDU und Grüne regeln das nun.
Die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen im Landtag wollen den Abschuss von Wölfen in Brandenburg erleichtern. „Wir wollen schießen, weil wir in Brandenburg den höchsten Wolfsbesatz haben, der zunehmend zu Schadensereignissen führt“, sagte CDU-Fraktionschef Jan Redmann am Dienstag bei der Vorstellung des Koalitionsantrags zu Änderungen in der Brandenburgischen Wolfsverordnung für die nächste Landtagssitzung. Dem Antrag zufolge gab es im Monitoringjahr 2019/2020 in Brandenburg 62 Wolfsterritorien, die von 47 Rudeln und zehn Paaren besiedelt waren.
Die Abschüsse seien auch notwendig, um die Wölfe aus der Nähe der Menschen fernzuhalten. „Sie müssen ihre Scheu behalten vor menschlichen Siedlungen und Stallungen“, meinte der Fraktionschef. „Wölfe merken, wenn sie nichts zu befürchten haben und werden immer dreister.“
Die Voraussetzungen für den Abschuss von Wölfen seien im gültigen Brandenburger Wolfsmanagement so eng geregelt, dass praktisch keine Abschüsse stattfinden könnten. „Bislang muss vor einem Abschuss gezielt der Wolf identifiziert werden, der für Risse bei Nutztieren verantwortlich ist, das ist meist kaum möglich“, erläuterte Redmann. „Künftig sollen Tiere aus dem Rudel, das für Schadensereignisse verantwortlich ist, geschossen werden können.“
Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke sagte, seine Fraktion sehe der Debatte im Landtag entspannt entgegen. „Wir wollen die Nutztierhaltung stärken“, erklärte Raschke. Im Spannungsverhältnis zwischen Wildtierschutz und Nutztierhaltung habe man mit dem gemeinsamen Antrag einen guten Kompromiss gefunden. „Es geht aber nicht darum, blind mehr Wölfe zu schießen“, betonte er.
Linke: Nur in Ausnahmefällen Abschuss von Wölfen
SPD-Fraktionschef Erik Stohn wies darauf hin, dass das Land in den vergangenen Jahren rund fünf Millionen Euro für Schutzmaßnahmen bei Nutztieren ausgegeben habe. Der Koalitionsantrag sei nun wegen Anpassungen an Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz notwendig.
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„Die Neuregelung wird, wenn überhaupt, weiterhin nur in Ausnahmefällen zum Abschuss von Wölfen führen“, kritisierte dagegen der umweltpolitische Sprecher der Linksfraktion, Thomas Domres.
Es sei zwar sinnvoll, Wölfe im Einzelfall abzuschießen, wenn sie auffälliges Verhalten zeigten oder wenn ein Rudel wiederholt auf geschützte Weidetiere zugreife, meinte er. „Aber es ist Augenwischerei, den Eindruck zu erwecken, man könne durch Abschuss den Wolfskonflikt lösen und Herdenschutz überflüssig machen.“ Vordringlich sei, Tierhalter durch Finanzierung von Abwehrmaßnahmen, Schadensausgleich und eine Weideprämie zu unterstützen.