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Heimelig. Doch Anbieter wie Airbnb stehen in der Kritik. Foto: Britta Pedersen/dpa
© picture alliance / dpa

85 Prozent der Ferienwohnungen sind nicht registriert: Berliner Zweckentfremdungsverbot ist weitgehend wirkungslos

Wer in Berlin eine Ferienwohnung vermietet, braucht eine Registriernummer. Doch der Großteil der Apartments bei Airbnb ist weiterhin nicht offiziell angemeldet.

Von Laura Hofmann

Ein Jahr nach Ende der Übergangsfrist für das novellierte Zweckentfremdungsverbot sind nur ein Bruchteil der Ferienwohnungen rechtlich zulässig. Bei der größten Plattform Airbnb weisen 85 Prozent der aktiven Inserate keine gesetzlich vorgeschriebene Registriernummer auf.

Das geht aus einer Datenrecherche von „rbb24“ in Zusammenarbeit mit dem Datenportal insideairbnb.com hervor. Die ist seit dem 1. August 2018 aber erforderlich, wenn ein Zimmer in der Wohnung an Feriengäste vermietet wird. Wer sein ganzes Apartment Touristen gegen Geld zur Verfügung stellt, benötigt dafür sogar eine behördliche Genehmigung.

Doch nun zeigt sich: Das Gesetz bleibt weitestgehend wirkungslos. Von den 13.905 inserierten Unterkünften geben nur 1882 die Registriernummer an. Zwar ist deren Anteil nach RBB-Recherchen in den vergangenen Monaten kontinuierlich gestiegen, er bleibt aber auf einem niedrigen Niveau. Im November 2018 hatten noch 90 Prozent der Inserate keine Registriernummer, im März dieses Jahres noch 87 Prozent.

Das große Problem für Berlin: Die Unterkunftsanbieter sind der Verwaltung in den meisten Fällen unbekannt, dementsprechend können auch die hohen Strafen von bis zu 500.000 Euro nur selten verhängt werden. Bis Mitte Juli hat die Stadt immerhin rund 1,5 Millionen Euro Bußgeld eingenommen. Airbnb will die Namen und Adressen seiner Kunden nicht herausgeben und beruft sich auf den Datenschutz.

Auskunftsanordnungen gegenüber Airbnb

Deshalb haben die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Tempelhof-Schöneberg Mitte April mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Auskunftsanordnungen gegenüber Airbnb erlassen. Bisher offenbar ohne Erfolg. Das Ferienwohnungsportal wiederum schlägt den Aufbau einer Online-Plattform wie in Hamburg vor, mit der Berlin das Genehmigungs- und Registrierungsverfahren digital abwickeln könnte.

Dafür spricht sich auch die FDP aus. „Dem Senat sollten die Zahlen zu denken geben: Entweder er löst das Ganze technisch so wie es Hamburg vormacht oder er muss sich überlegen, ob das Gesetz so überhaupt Sinn hat“, sagte die Abgeordnete Maren Jasper-Winter. „Den Mietmarkt hat es jedenfalls noch nicht nachhaltig entlastet.“

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