zum Hauptinhalt
Wer hat noch einen Koffer in Berlin?
©  Kitty Kleist-Heinrich

Zweckentfremdungsverbot in Berlin: Wie viele Ferienwohnungen sind schon registriert?

Hohe Bußgelder und eine dreimonatige Übergangsfrist reichen offenbar nicht aus: In Berlin liegt die Zahl der Anträge deutlich unter den Angeboten für Ferienwohnungen.

Ab Mittwoch müssen alle, die ihre Haupt- oder Zweitwohnung in Berlin als Ferienwohnung vermieten, im Inserat eine Registrierungsnummer angeben. Dann endet die Übergangsfrist der Novellierung des Zweckentfremdungsverbots, die am 1. Mai in Kraft trat. Bisher sind in den Wohnungsämtern der Berliner Bezirke insgesamt weniger als 800 Anträge auf Registrierungsnummern eingegangen, nämlich genau 796.

Werden weniger als 49 Prozent der Wohnfläche vermietet, muss die Nutzung beim Bezirksamt nur angezeigt und nicht genehmigt werden. Wird aber mindestens die Hälfte der Wohnung vermietet, egal für welchen Zeitraum, muss zusätzlich zur kostenfreien Registrierungsnummer beim Bezirksamt eine Genehmigung eingeholt werden, die 225 Euro kostet. Die Vermietungsplattform Airbnb hat für die Registrierungsnummer ein Feld in der Inseratmaske eingerichtet, unter dem Reiter „Örtliche Gesetze“. Anbietern, die ihre Wohnung ohne diese Registrierungsnummer anbieten, droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.

Airbnb wirbt für Registrierung bei den Bezirksämtern

Trotz hoher Strafsätze und der dreimonatigen Übergangsfrist, in der eine Nummer beantragt werden konnte, liegt die Zahl der Anträge deutlich unter den Angeboten für Ferienwohnungen in Berlin. Im vergangenen Jahr sind 700.000 Gäste während ihres Berlinbesuchs in einer Privatwohnung untergekommen, gibt Airbnb an.

Nach Berechnungen der Webseite „Inside Airbnb“ gibt es aktuell allein über diese Vermietungsplattform etwa 26.300 Angebote für Ferienwohnungen und -zimmer in Berlin. In Friedrichshain-Kreuzberg listet „Inside Airbnb“ gut 6500 Angebote. Dagegen erhielt das Bezirksamt 105 Anträge auf Genehmigung zur Zweckentfremdung und Vergabe einer Registrierungsnummer. Aber selbst in Spandau, wo nur zwei Anträge auf Registrierungsnummern eingegangen sind, werden 110 Unterkünfte über Airbnb angezeigt.

Anträge für Ferienwohnungen in den einzelnen Bezirken.
Anträge für Ferienwohnungen in den einzelnen Bezirken.
© Tsp/Gitta Pieper

Airbnb wirbt in Onlinemedien dafür, dass sich Anbieter bei den Bezirksämtern registrieren. Über die tatsächlichen Bestimmungen der Gesetzesnovellierung ist der Wissensstand bei Anbietern jedoch selbst Tage vor Eintritt der Registrierungspflicht noch gering. Im Bezirksamt Lichtenberg sei ein „reges Telefonaufkommen“ von den Antragstellern zu verzeichnen, die sich nicht sicher sind, ob sie den gebührenfreien Antrag auf Vermietung unter 49 Prozent, oder den gebührenpflichtigen für mehr als 50 Prozent der Wohnfläche stellen sollen.

Haben Sie Lust, jemanden kennenzulernen, der Fragen ganz anders beantwortet als Sie? Dann machen Sie mit bei "Deutschland spricht. Mehr Infos zu der Aktion auch hier:

Es steht noch nicht fest, wie die Regelung berlinweit in den Bezirksämtern umgesetzt werden muss. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen verspricht zum Herbst eine Rechtsverordnung und entsprechende Ausführungsbestimmung. Aktuell wende man die neue Vorschrift nach „bestem Ermessen“ an, sagt die Sprecherin des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg.

Verschiedene Unterlagen werden gefordert

Die Unterschiede in der Umsetzung zeigen sich auch in den Unterlagen, die Antragsteller für eine Genehmigung einreichen müssen: Während nach den Angaben des Senats dem Antrag nur ein Mietnachweis und eine Meldebescheinigung oder ein Eigentumsnachweis beigefügt werden muss, fordert das Bezirksamt Mitte von den Antragstellern auch eine Bestätigung des Arbeitgebers oder der Uni oder eine Buchungsbestätigung. So soll sichergestellt werden, dass die Hauptwohnung außerhalb des Vermietungszeitraums tatsächlich bewohnt wird und „die Abwesenheitszeit tatsächlich begründet ist“.

Denn um eine Genehmigung zur Zweckentfremdung als zeitweise Ferienwohnung zu bekommen, muss nachgewiesen werden, dass die Hauptwohnung weiterhin als Wohnung genutzt wird. Eine Nebenwohnung darf dagegen höchstens 90 Tage im Jahr vermietet werden.

Airbnb schlug dem Berliner Senat kürzlich vor, über eine digitale Schnittstelle ein gemeinsames Genehmigungs- und Registrierungssystem einzurichten. Doch der Senat ist dagegen und verweist auf Datenschutz: „Einen Zugriff von Airbnb auf sensible, personenbezogene Daten wird es nicht geben. Im Gegenteil erwarten wir von Airbnb die Mitwirkung bei der Verfolgung von Zweckentfremdung und damit die Herausgabe der entsprechenden Informationen.“

Die Prüfung von illegalen Ferienwohnungen bleibe „mit und ohne Registrierungsnummer schwierig“, heißt es aus dem Bezirksamt Pankow. Daten über genaue Adressen der Ferienwohnungsangebote haben nur die Vermietungsplattformen und Airbnb wehrt sich, ebenfalls aus Datenschutzgründen, seit langem dagegen, diese herauszugeben.

In den meisten Bezirken ist das Bezirksamt daher auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Auch in Neukölln nutzt man allein die Meldungen aus der Bevölkerung. Für weitere Recherchen fehle „schlicht und ergreifend das Personal“. Die wirksame Überwachung sei auch deshalb „mühsam und langsam“, meldet eine Sprecherin des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg, da es keine „verlässliche Datenbasis zum Wohnungsbestand“ gibt. Man wünsche sich eine Art „Mietwohnungskataster“. Dennoch melden die meisten Bezirke, dass kein zusätzliches Personal für die Kontrolle und Verwaltung der Anträge benötigt würde. Trotz der Schwierigkeiten wurden berlinweit im vergangenen Jahr 2,6 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt.

Mitarbeit: Cay Dobberke, Ingo Salmen, Madlen Haarbach, Sigrid Kneist, Nele Jensch, Boris Buchholz, Robert Klages

Zur Startseite