Umgang mit dem Coronavirus: Berliner Verwaltungsgericht entscheidet binnen weniger Wochen weit über 100 Verfahren
Maskenpflicht, Großdemo, Schulöffnung: Der Umgang mit Corona beschäftigt die Gerichte. Die juristische Aufarbeitung der Krise wird noch lange dauern.
Bundesweit hatten die Verwaltungsgerichte in den vergangenen Wochen viel zu tun. Sie haben eine Rekordmenge an Eilverfahren rund um den Umgang mit dem Coronavirus bearbeitet – auch in Berlin und Brandenburg.
Bürger wehrten sich gegen die Vorgaben der Regierungen, denn mit den örtlichen Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnungen wurde stark in Grundrechte eingegriffen – was Einschränkungen der persönlichen Freiheit aller Bürger und massive wirtschaftliche Einbußen für einige zur Folge hatte. Allein das Verwaltungsgericht Berlin hat binnen weniger Wochen weit über 100 Verfahren entschieden.
Geklagt wurde aus den verschiedensten Gründen: um zur Schule gehen zu dürfen, um nicht zur Schule zu müssen, um das Abitur nicht oder nicht jetzt schreiben zu müssen, um gemeinsam mit anderen beten zu dürfen, um demonstrieren, shoppen oder in die Zweitwohnung in Brandenburg zu dürfen.
Die Gerichte entschieden zügig, die meisten Antragsteller unterlagen. Erfolgreich waren das Kaufhaus KaDeWe, das die 800-Quadratmeter-Begrenzung für den Handel angriff und damit den Weg auch für andere Häuser des Konzerns freikämpfte, und Ferienwohnungsbesitzer in Brandenburg, die sich ihr Zugangsrecht erstritten.
Das KaDeWe hatte vor Gericht Erfolg
Was sich gezeigt hat: Der Rechtsstaat funktioniert. Zugleich ist das Recht nicht statisch, sondern fluide – was gestern noch verboten war, kann heute erlaubt sein. Das hängt von den Rechtsgrundlagen ab, die sich ebenfalls ständig ändern. Das war gut zu sehen am Beispiel des katholischen „Institut St. Philipp Neri“.
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Die konservative Gemeinschaft wollte erreichen, Gottesdienste feiern zu dürfen, und unterlag am 7. April vor dem Verwaltungsgericht, am 8. April vor dem Oberverwaltungsgericht und am 10. April vor dem Bundesverfassungsgericht. Damals galt noch, dass Gotteshäuser nur zur stillen Einkehr aufgesucht werden dürfen.
Ziel der Antragsteller war es, mit bis zu 50 Personen Gottesdienst feiern zu dürfen. Dies lehnten alle Instanzen ab. Inzwischen ist es wieder erlaubt.
Im Fall des Handels hatte das KaDeWe Glück, dass es ein breites Warensortiment anbietet. So konnte es eine Verletzung der Gleichbehandlung mit Einkaufszentren geltend machen und mit dem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin Erfolg haben.
Dies funktionierte vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jedoch nicht für ein Kaufhaus, ein Sportgeschäft und ein Möbelhaus. Sie bekamen am 28. und 29. April bescheinigt, dass ihre Geschäfte geschlossen bleiben müssen – die Grundrechtseingriffe seien angesichts des hohen Wertes des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt. Hier ging es um die Brandenburger, nicht um die Berliner Corona-Eindämmungsverordnung. Das KaDeWe bekam einen Tag später, also am 30. April, vor dem Verwaltungsgericht Berlin recht.
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Die juristische Aufarbeitung der Corona-Zeit wird noch dauern. Sie hat schon während der Krise begonnen. Der Verlag C.H.Beck hat seit dem 1. Mai sogar eine eigene Zeitschrift auf dem Markt, die zweiwöchentlich erscheint: „COVuR“, Covid-19 und Recht.
Darin geht es um die Auswirkungen der Pandemie und der mit ihr verbundenen Maßnahmen auf die verschiedensten Gebiete – vom Zivilprozess bis zum Gewerbemietrecht, von der öffentlichen Auftragsvergabe bis zu den Regeln in der krisenbedingten Insolvenz. Das erste Heft hatte 72 Seiten. Das zweite endet, fortlaufend nummeriert, bei Seite 124.