Brandenburg erlaubt Öffnung über die Feiertage: Berliner Supermärkte bleiben über Ostern geschlossen
Die Märkte dürfen vorerst sonn- und feiertags öffnen - dies gilt in Berlin aber nicht für Ostern. Derweil fordert der Handel zu zeitigen Ostereinkäufen auf.
Trotz Sonderöffnungsregelungen wegen der Corona-Pandemie bleiben Supermärkte und andere Geschäfte mit lebensnotwendigen Dingen in Berlin am Karfreitag und Ostersonntag geschlossen. Das Berliner Ladenöffnungsgesetz lege fest, dass für bestimmte Feiertage keine Ausnahmen für die Sonn- und Feiertagsöffnung zugelassen werden, sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dem Evangelischen Pressedienst.
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Dazu zählten auch Karfreitag und der Ostersonntag. Der Ostermontag sei dagegen für eine Verkaufsöffnung möglich.
Um die Besucherzahlen während der Corona-Pandemie in den Geschäften möglichst gut zu verteilen und die Bildung von Menschenansammlungen in den Läden zu vermeiden, dürfen diese laut Senat bis 19. April auch an Sonntagen und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr öffnen.
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„Davon machen unsere Geschäfte aber keinen Gebrauch“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen. Die Angestellten in den Supermärkten und anderen noch geöffneten Geschäften arbeiteten derzeit an der Belastungsgrenze und brauchten sonn- und feiertags dringend „eine Verschnaufpause“.
Das gelte auch für die kommenden Feiertage. Karfreitag und Ostern sei das höchste christliche Fest, sagte Busch-Petersen: „Da bleiben bei uns die Geschäfte zu - auch am Ostermontag.“ Auch wenn an diesem Tag eine Öffnung möglich sei, werde keiner der relevanten Supermärkte und Händler in Berlin und Brandenburg offen haben. „Ausnahmen werden möglicherweise nur die Spätis machen“, sagte Busch-Petersen.
Wahrscheinlich keine Ladenöffnungen in Brandenburg - trotz Erlaubnis
Dem RBB gegenüber appellierte er an die Kunden, die Ostereinkäufe nicht erst am Gründonnerstag oder am Karsamstag zu erledigen - schließlich hätten alle ein Interesse daran, die geforderten Abstände einzuhalten. Das sei am besten möglich, wenn man schon am Dienstag oder Mittwoch einkaufe.
In Brandenburg dürfen die Geschäfte wegen der Corona-Ausnahmeregelungen diesmal auch am Osterfest öffnen. Wie in Berlin erlaube die Eindämmungsverordnung Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr in bestimmten Handelsbereichen, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Potsdam. Die Osterfeiertage seien davon nicht ausgenommen. Ladenöffnungen seien nach Aussagen der verschiedenen Einzelhandelsketten in der Region zu Ostern dennoch nicht zu erwarten. (epd)
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