Wegen hoher Corona-Zahlen: Berliner Senat plant längere Weihnachtsferien
Die Weihnachtsferien könnten bis zum 10. Januar verlängert werden. Die Bildungsverwaltung informierte Schulen über nächste Schritte - noch vor der Senatsentscheidung.
Die coronabedingte Schließung der Schulen galt in Berlin zuletzt als Tabu. Zwar wurden überall Maßnahmen verschärft und das öffentliche Leben eingeschränkt, in den Klassenräumen jedoch lief fast alles wie immer.
Damit könnte es bald vorbei sein. Hohe Infektionszahlen und Tausende Quarantänefälle zwingen den Senat zum Umdenken. Ein Ende des Regelbetriebs, der bisher mit Verweis auf negative Folgen des ersten Lockdowns verteidigt wurde, scheint wahrscheinlich.
Nach der Sitzung des Senats am Dienstag sagte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne), dass derzeit eine Verlängerung der Weihnachtsferien um eine Woche bis einschließlich 10. Januar geprüft werde. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) bestätigte das wenig später. „Das kann eine notwendige Maßnahme sein, um zu vermeiden, dass Infektionen in die Schulen getragen werden und reduziert zugleich das Aufkommen im öffentlichen Nahverkehr. Auf diese Option stellen wir uns ein“, sagte sie.
Am Abend informierte die Senatsverwaltung für Bildung bereits die Schulleiter der Berliner Schulen darüber, bis zum 10. Januar eine unterrichtsfreie Zeit zu planen - vorbehaltlich der Entscheidung des Senats. Die Woche solle genutzt werden, um das Infektionsgeschehen in Berlin und an den Schulen abzuklären.
Die Verwaltung legte einen Plan vor, wie die Schulen an den einzelnen Wochentagen bis zum 11. Januar vorzugehen haben. Zunächst soll am Montag, den 4. Januar festgestellt werden, ob pädagogisches Personal erkrankt ist. Darüber sollen sich die Schulleitungen ab Dienstag mit der regionalen Schulaufsicht abstimmen.
Weiterführende Schulen sollen in den Hybridunterricht wechseln dürfen
Zwischen Montag, dem 4. und Mittwoch, dem 6. Januar sollen Erziehungsberechtigte rückmelden, ob bei ihren Kindern Corona-Erkrankungen vorliegen. Am Donnerstag, den 7. Januar, führt das Gesundheitsamt Gespräche mit der regionalen Schulaufsicht, um das Infektionsgeschehen an den einzelnen Schulen mittels eines Stufenplans zu bewerten. Ab dem 11. Januar soll der Unterricht dann entsprechend der jeweiligen Einstufung der Schule stattfinden.
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Die Entscheidung des Senats werde laut Scheeres voraussichtlich in der möglicherweise zeitnah tagenden Ministerpräsidentenkonferenz getroffen. „Es würde dann auch eine Ferienbetreuung für Kinder geben“, stellte Scheeres in Aussicht. Dies bestätigte die Verwaltung in ihrem Schreiben vom Dienstagabend. Zudem soll den weiterführenden Schulen nach den Ferien die Möglichkeit gegeben werden, für eine Woche freiwillig in den Hybridunterricht zu wechseln. Die Verwaltung wiederholte dies in ihrem Brief an die Schulleiter. Hybridunterricht bedeutet, dass wechselweise ein Teil der Lerngruppen zu Hause lernt, der andere in der Schule unterrichtet wird; wahrscheinlich gelte dies jedoch nicht für abschlussrelevante Klassen.
Überfällig ist dieser Schritt aus Sicht der CDU-Fraktion. Ihr bildungspolitischer Sprecher Dirk Stettner fordert den Senat dazu auf, an Oberschulen schon ab Montag in den Wechselbetrieb zu gehen. Frei werdende Räume könnten durch Grundschüler genutzt werden. Zusätzlich sollten Luftfilter und Laptops mit Datentarif „sofort bestellt“ werden.
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Dem Vernehmen nach wird der Senat die Verlängerung der Ferien am kommenden Dienstag beraten und wohl auch beschließen. Angesichts dessen verwundert es um so mehr, dass die Bildungsverwaltung die Schulen gerade erst in einem Brief über die Quarantäne-Regelungen und das Vorgehen bei Infektionsfällen informiert hat. Aus dem Schreiben der Abteilungsleiter der Schulaufsicht, Christian Blume und Mirko Salchow, geht hervor, dass die ausgeweitete Maskenpflicht dazu führt, dass der Kreis der Personen, die als Kontaktperson der Kategorie 1 eingestuft werden, deutlich reduziert wird. Wenn die Masken korrekt getragen wurden, müsste demnach kaum noch jemand aus den Schulen in Quarantäne, schon gar nicht ganze Lerngruppen.
Amtsärzte betrachten Infektionsrisiko in Schulen als gering
Dem Schreiben zufolge haben die bezirklichen Gesundheitsämter ihre Empfehlungen hinsichtlich der Quarantäneregelungen angepasst: Wird eine Person positiv auf Covid-19 getestet, seien „nicht alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Lerngruppe bzw. Klasse als Kontaktpersonen der Kategorie 1 einzustufen und damit in Quarantäne zu setzen“, heißt es in dem Brief, der auf der Homepage der Verwaltung zu finden ist. Vielmehr gelte das „nur für Personen im unmittelbaren Umfeld des/der Erkrankten“. Einem Sprecher der Bildungsbehörde zufolge gelte diese Regelung schon seit einiger Zeit, neu sei die Maskenpflicht in den Klassen 5 und 6.
Die Bildungsbehörde hat außerdem ein Schreiben mit Fallbeispielen herausgegeben. Demnach werden auch Kinder, die näher als 1,5 Meter neben einem infizierten Kind saßen, nicht als Kontaktperson 1. Grades eingestuft, sofern beide Kinder die Maske korrekt trugen und der Raum regelmäßig stoßgelüftet wurde.
In der Praxis sind die Schulleitungen dafür zuständig, die Regelungen anzuwenden. So schrieb der Schulleiter des Paul-Natorp-Gymnasiums, Robert Fuß, auf der Homepage der Schule: „Weiter ist neu, dass unser Gesundheitsamt das Infektionsrisiko im Unterricht jetzt nach Auskunft der Amtsärztin Frau Dr. Bärwolf anders einschätzt als noch vor wenigen Wochen: Man geht jetzt davon aus, dass, wenn alle immer Maske tragen und gemäß unserem Lüftungskonzept regelmäßig gelüftet wird, das Infektionsrisiko im Unterricht so gering ist, dass es keine Kontaktpersonen der Kategorie 1 mehr gibt“, schreibt der Schulleiter.
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Dies sei in der Telefonkonferenz der Schulleitungen mit Schulaufsicht und Stadtrat Oliver Schworck (SPD) noch einmal „ausdrücklich bestätigt und als Entscheidung aller Amtsärzte Berlins bezeichnet worden“. Im Übrigen decke sich dies, so schreibt Fuß weiter, „mit unseren Beobachtungen in Klassen und Lerngruppen, die wir digital beschult haben: Zusätzlich zu der positiv getesteten Person kam es zu keiner weiteren Infektion, die uns gemeldet wurde. Das war sogar schon der Fall, bevor alle Masken getragen haben“.
Andere Bundesländer schicken schon länger nur Infizierte in Quarantäne
Angesichts der verbreiteten Angst vieler Eltern und Lehrer vor Infektionen fügt Schulleiter Fuß hinzu: „Wir können gut verstehen, dass diese Entscheidung des Gesundheitsamtes für viele nur schwer nachzuvollziehen ist. Wir als Schule haben hierbei aber kein Ermessen, da es nicht unsere Entscheidung ist“. Allerdings wirbt Fuß gleichzeitig für Verständnis für die Weichenstellung. Man sollte, schreibt Fuß, „bei aller nachvollziehbaren Kritik an dieser Regelung immer bedenken, dass das Gesundheitsamt solche Entscheidungen sicherlich nicht leichtfertig trifft und dass eine angeordnete Quarantäne einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Freiheitsrecht nach Artikel 2 des Grundgesetzes darstellt. Quarantäne bedeutet ja weit mehr, als dass die Betroffenen lediglich nicht in die Schule kommen“.
Wie berichtet, war man in einigen Kommunen im Bundesgebiet schon Mitte November dazu übergegangen, nur noch die Infizierten und nicht mehr die umsitzenden Klassenkameraden in Quarantäne zu schicken. Dies wird sehr unterschiedlich gehandhabt – letztlich müssen die Schulleiter selbst Lösungen finden.
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