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Beim Abstrich. Ist der Test positiv gibt es bestimmte Verhaltensvorschriften, an die sich jeder halten muss.
© Marius Becker/dpa
Update

Verhaltensregeln bei Covid-19: Ich bin Corona-positiv – was nun?

In der Pandemie ist die Eigenverantwortung jedes Einzelnen gefragt. Wie verhalte ich mich bei einer Covid-19-Infektion oder als Kontaktperson? Ein Leitfaden.

Die Zahlen der Corona-Neuinfektionen sind am Sinken. Die Gesundheitsämter in Berlin sind nicht mehr überlastet und kommen mit der Verfolgung der Kontakte wieder hinterher.

Dennoch ist nach wie vor die Mitarbeit jedes Einzelnen gefragt.

Doch wie verhalte ich mich richtig bei einer Corona-Infektion oder bei Kontakt mit einer infizierten Person?

Für vollständig geimpfte Personen, gelten ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung folgende Regeln:

Sie müssen nach dem Kontakt zu einer corona-positiven Person nicht mehr in Quarantäne - sofern es sich um reguläre Infektionen mit den klassischen Virusvarianten, inklusive des britischen Typs B.1.1.7., handelt. Das gleiche gilt für Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate eine Infektion mit Sars-CoV-2 durchgemacht haben, oder Personen, die nach einer Infektion einmal geimpft worden sind.

Dennoch gilt: Zwei Wochen Selbstmonitoring nach letztem Kontakt zu einer infizierten Person, bei Auftreten von Symptomen selbstständige Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt.

Ausnahmen gelten für Personen in Pflegeheimen oder Krankenhauspatienten, medizinisches Personal, das selber mit SARS-CoV-2 infiziert war, soll berufliche Tätigkeiten nach Möglichkeit für 14 Tage nach Letztkontakt pausieren.

Keine Ausnahmen gelten für enge Kontaktpersonen von südafrikanischen, brasilianischen und anderen neuartigen Varianten-Fällen. Diese müssen wie bisher für 14 Tage in Quarantäne.

Für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, gelten folgende Regeln:

Ein Leitfaden zu folgenden Themen:

  • Ich bin selbst mit SARS-Cov2 infiziert. Was nun?
  • Ich hatte Kontakt zu einer infizierten Person. Wie verhalte ich mich?
  • Wo kann ich mich in Berlin testen lassen?
  • Was sind Kontaktpersonen der Kategorien I, II, III?
  • Wie sollten sich Arbeitgeber verhalten?
  • Wie lange dauert die Quarantäne oder die Isolation?
  • Welche neuen Regeln gelten seit dem 1. Dezember?

Ich bin Corona-positiv getestet worden. Was nun?

Ich begebe mich unverzüglich in Selbstisolation. Außerdem informiere ich meine Kontaktpersonen. Das sind die Menschen, denen ich fünf Tage vor dem positiven Test (beziehungsweise zwei Tage vor Symptombeginn) begegnet bin. Bei niedrigem Infektionsgeschehen nimmt das Gesundheitsamt Kontakt zu betroffenen Personen auf und teilt mit, ob sie sich in Quarantäne begeben müssen und wie lange. Bei höherem Infektionsgeschehen (Corona-Ampeln auf Rot) nehme ich selbstständig Kontakt zum Gesundheitsamt auf. Den Kontakt zu den Berliner Gesundheitsämtern findet man hier. Wenn ich mich als positiv getestete Person nicht isoliere, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Ein positiver Schnelltest muss durch einen PCR-Test (beim Arzt) bestätigt werden.

Ich habe erfahren, dass ich Kontakt zu einer Corona-positiv getesteten Person hatte. Was nun?

Bin ich Kontaktperson der Kategorie I, hatte also engen Kontakt, begebe ich mich in Quarantäne und kontaktiere das Gesundheitsamt. Dieses ordnet dann in der Regel eine 14-tägige Quarantäne an. Eine Person vom Gesundheitsamt kommt je nach Einschätzung des Infektionsrisikos für einen Covid-19-Test vorbei oder ich versuche, mich beim Arzt oder bei einer Teststelle testen zu lassen. Aufgrund der Virus-Mutationen kann die Quarantänezeit nicht mehr durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden.

Definition Kontaktperson Kategorie I (A und B)

Kategorie I (A) heißt, ich hatte engen Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person. Das bedeutet: näher als 1,5 Meter und ohne Mund-Nasen-Schutz. Das ist zum Beispiel ein 15 minütiger Face-to-Face-Kontakt, ein Kuss oder auch eine Umarmung. Oder, Kategorie I (B): Ich befand mich unabhängig vom Abstand für längere Zeit (mehr als 30 Minuten) im selben Raum wie die infizierte Person. Bei der Übertragung über Aerosole bringt auch eine gewöhnliche Mund-Nasen-Bedeckung keinen Schutz. Beispiele dafür sind der gemeinsame Aufenthalt in einem Klassenzimmer, Büroraum, bei Feiern, beim gemeinsamen Singen oder Sporttreiben in Innenräumen ohne adäquate Lüftung.

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Definition Kontaktperson Kategorie II

Kategorie II bedeutet, dass das Infektionsrisiko gering ist. Ich hatte zum Beispiel weniger als 15 Minuten Nahkontakt (weniger als 1,5 Meter) oder befand mich nur kurze Zeit (weniger als 30 Minuten) im selben Raum wie die infizierte Person. Oder ich und die infizierte Person hatten zwar Kontakt, trugen aber einen Mund-Nasen-Schutz. Hierbei muss ich nicht in Quarantäne, bin aber dazu angehalten, freiwillig meine physischen Kontakte zu minimieren. Ein Covid-19-Test erfolgt, falls ich Krankheitssymptome entwickele.

Definition Kontaktperson III

Zur Kategorie III gehöre ich, wenn ich potentiell einem erhöhtem Infektionsrisiko ausgesetzt bin, beispielsweise als medizinisches Personal. Dann bin ich zur Selbstüberwachung aufgefordert, unterliege aber keiner stärkeren Kontaktbeschränkung als der üblichen durch das Infektionsschutzgesetzt geregelten Corona-Maßnahmen.

Genauere Informationen finden sich auf der Seite des RKI.

Was ist der Unterschied zwischen Isolation und Quarantäne?

In Quarantäne muss ich als Kontaktperson der Kategorie I. In Isolation gehe ich, wenn ich für Covid-19 typische Krankheitssymptome (siehe nächster Absatz) aufweise oder positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde.

Ab wann bin ich eine Verdachtsperson?

Verdachtsperson bin, sobald ich für Covid-19 typische Krankheitssymptome aufweise wie Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur, Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden oder Geschmacksverlust. Ich muss mich in Isolation begeben und mit meinem Arzt abklären, ob ein Covid-19-Test sinnvoll ist. Bei einem negativen Testergebnis endet meine Isolation.

Ich bin Kontaktperson der Kategorie I. Wie verhalten sich Personen, die mit mir im gleichen Haushalt leben?

Meine Familie, meine Lebenspartnerin oder mein Mitbewohner sind per Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) keine Kontaktpersonen. Sie müssen zunächst nicht in Quarantäne gehen – solange ich keine Symptome aufweise oder nicht positiv getestet wurde. Es ist jedoch ratsam, für diese Zeit im Haushalt - nach Möglichkeit - eine räumliche Trennung vorzunehmen. Mahlzeiten können zum Beispiel getrennt eingenommen und Schlafstätten in unterschiedliche Räume verlegt werden.

[Warum die Charité-Ärzte die Meldung vom Impfstoff auch besorgt - lesen Sie hier die T+-Geschichte.]

Meine obengenannten Nächsten sind (angesichts der fortschreitenden Pandemie) dennoch dazu angehalten, ihre physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und sich gegebenenfalls mit mir in freiwillige Quarantäne zu begeben. Dabei wird auch auf die Kulanz von Arbeitgebern gesetzt (wenn zum Beispiel kein Homeoffice möglich ist). Denn Kontaktpersonen von Kontaktpersonen erhalten weder eine Quarantäne-Anordnung vom Gesundheitsamt noch eine Krankschreibung vom Arzt. Die Gesundheitsämter beraten die Betroffenen im Einzelfall. 

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Muss ich als Kontaktperson der Kategorie I auf jeden Fall in Quarantäne und werde getestet?

Die Einstufung, ob ich Kontaktperson der Kategorie I, II oder III bin, erfolgt über das Gesundheitsamt. Dessen Mitarbeiter versuchen anhand von Fragen zu erkennen, wie hoch das Infektionsrisiko ist. Gab es eine schwer zu überblickende Kontaktsituation, kann zum Beispiel für eine ganze Gruppe (zum Beispiel Schulklasse) eine Quarantäne angeordnet werden? Getestet werden sollen nach der Leitlinie des RKI in jedem Fall Kontaktpersonen der Kategorie I und II, die Symptome aufweisen.

Ob ich auch als asymptomatische Kontaktperson getestet werde, wird individuell entschieden und hängt stark von den Testkapazitäten des Landes Berlin ab. Ein negatives Testergebnis ersetzt auch keine Quarantäne, diese kann nur seit dem 1. Dezember auf zehn Tage verkürzt werden, sofern das jeweilige Bundesland den Beschuss und entsprechende RKI-Richtlinie auch umsetzt.

Ich bin Kontaktperson der Kategorie I und befinde mich in Quarantäne. Was nun?

Während der 14-tägigen Quarantäne sollte ich meinen Gesundheitszustand überwachen. Dazu gehört zweimal tägliches Messen der Körpertemperatur. Sollte Fieber auftreten sowie andere für Covid-19 typische Symptome, muss ich dies beim Gesundheitsamt melden. Covid-19 typische Symptome sind, wie weiter oben bereits genannt, zum Beispiel Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur, Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden oder Geschmacksverlust. Symptome sollte ich in einem Tagebuch notieren.

Das Gesundheitsamt ist dazu angehalten, sich bei mir zu melden, mich über Covid-19 aufzuklären, meinen Gesundheitszustand abzufragen und die Quarantäne anzuordnen und zu überwachen.

Ein Test muss unter Umständen selbst bezahlt werden, sollten Ärzte und Gesundheitsamt ihn nicht anordnen.
Ein Test muss unter Umständen selbst bezahlt werden, sollten Ärzte und Gesundheitsamt ihn nicht anordnen.
© Bernd Wüstneck/dpa

Ich befinde mich bereits in Quarantäne und bekomme Covid-19 typische Symptome. Wie verhalte ich mich?

Ich melde mich beim Gesundheitsamt und schildere die Symptomatik – und ich kontaktiere meinen Hausarzt und bespreche das weitere Vorgehen. Bin ich noch nicht getestet worden, sollte das Gesundheitsamt spätestens jetzt eine Person zum Testen vorbeischicken. Sollte ich statt der typischen grippeartigen Symptome andere schwere Symptome wie Atemnot oder andere Auffälligkeiten (wie zum Beispiel Lähmungserscheinungen oder besonders starke Schmerzen) bekommen, kontaktiere ich in jedem Fall einen Arzt oder rufe im Notfall einen Krankenwagen über die 112.

Wo kann ich mich selbstständig testen lassen?

Adressen zu Corona-Teststellen in Berlin finden sich hier. Über die Suchmaske auf der Seite https://test-to-go.berlin/ lassen sich berlinweit Schnellteststationen finden, von denen einige auch PCR-Tests anbieten. Einen PCR-Test führt in der Regel der Hausarzt durch. Wenn ich durch einen Schnelltest positiv gestestet wurde, muss ich danach einen PCR-Test durchführen lassen.

Wie unterscheiden sich die einzelnen Tests?

Ein PCR-Test ist die sicherste Methode bei der Testung auf SARS-CoV-2. Der PCR-Test weist Virus-Erbgut nach, auch noch in geringen Mengen, etwa wenn die getestete Person gerade erst frisch infiziert wurde und nur wenige Viren im Rachen vorhanden sind, oder wenn die Erkrankung schon mehrere Tage zurückliegt und kaum noch Erregererbgut am Abstrich hängen bleibt. Das Verfahren ist jedoch aufwändiger und je nach Laborkapazitäten kann es bis zu mehreren Tagen dauern, bis das Ergebnis eingeht.

Die Schnelltests hingegen weisen kein Erbgut, sondern Teile der Virushülle nach, die sogenannten Antigene. Anders als beim PCR-Test braucht es eine gewisse Menge an Viren, damit der Test anschlägt. Das bedeutet: Auch bei einem negativen Test besteht ein Restrisiko, dass die getestete Person trotzdem infiziert ist. Sie ist aber sehr wahrscheinlich zum Zeitpunkt der Testung nicht infektiös, denn sind im Rachenraum nur wenig Viren vorhanden, dann ist auch die Wahrscheinlichkeit gering, dass man beim Sprechen, Husten oder Singen an Weihnachten viele Viren mit der Atemluft verbreitet. Positive Antigen-Schnelltests müssen durch einen PCR-Test bestätigt werden

(Mehr zu Antigen-Schnelltests lesen Sie hier).

Der Antikörper-Test unterscheidet sich vom PCR- und vom Antigen-Schnelltest, da er nicht das Virus selbst, sondern die Immunreaktion des Körpers auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachweist. Die Bildung von Antikörpern erfolgt frühestens nach ein paar Tagen nach einer Infektion. Dieser Test wird herangezogen, um festzustellen, ob eine Person bereits eine Infektion durchgestanden hat.

Wann ist der Zeitpunkt einer Übertragung am wahrscheinlichsten?

Vier bis sechs Tage nach der Ansteckung bricht die Krankheit Covid-19 in der Regel aus. Zwei Tage vor dem Ausbruch werde ich selbst zum Überträger. Von diesem Zeitpunkt bis zum Testergebnis vergeht viel Zeit. Deshalb ist eine freiwillige Selbstisolation für Erkrankte sowie freiwillige Quarantäne für Kontaktpersonen so wichtig.

Mein Kind besucht eine Schule und ich bin positiv getestet worden. Was nun?

Ihr Kind gilt nun als Kontaktperson der Kategorie 1. Sie informieren die Schule und ihr Kind bleibt zu Hause. Die Schule entscheidet, wie weiter vorgegangen wird, welche anderen Kinder zum Beispiel isoliert werden sollten. Sollte ihr Kind ebenfalls positiv getestet werden oder auch negativ, informieren Sie in beiden Fällen umgehend die Schule. Das Kind bleibt bis zum Ende der Quarantäne-Zeit zu Hause. (Lesen Sie hier, wie Eltern, die gleichzeitig erkranken, geholfen werden kann.) Im Gespräch ist derzeit eine Regelung, dass positiv getestete Schüler und ihre Mitschüler sofort in eine fünftägige Quarantäne sollen. Wer dann negativ getestet wird, darf die Quarantäne beenden. Eine klare Entscheidung der Ministerpräsidenten, ob diese Regel auch genauso umgesetzt wird, gibt es bisher noch nicht. Dazu müsste es vor allem genug Testkapazitäten geben.

Eine erhöhte Temperatur kann ein Anzeichen für Covid-19 sein. Isolierte sollen regelmäßig Fieber messen.
Eine erhöhte Temperatur kann ein Anzeichen für Covid-19 sein. Isolierte sollen regelmäßig Fieber messen.
© Andreas Gebert/dpa

Wie lange dauert die Isolation oder Quarantäne?

Die Quarantäne kann erst beendet werden, wenn der enge Kontakt zur infizierten Person 14 Tage zurückliegt und während der gesamten Zeit keine für Covid-19 typischen Symptome aufgetreten sind.

Die Isolation bei Verdachtspersonen endet mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Im Fall eines positiven Testergebnisses endet die Isolation bei asymptomatischen Krankheitsverlauf zehn Tage nach Erstnachweis des Erregers. Habe ich als Erkrankte einen symptomatischen Krankheitsverlauf, endet die verordnete Isolation zehn Tage nach Symptombeginn - bei einer Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden.

Wann eine häusliche Quarantäne/Isolation beendet werden darf, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt. Ist die Erkrankung schwer verlaufen, muss zudem ein negatives Testergebnis vorliegen.

Weitere Hinweise zur häuslichen Quarantäne und zur häuslichen Isolierung finden sich auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.infektionsschutz.de.

Darf ich trotz freiwilliger Quarantäne zum Testen noch das Haus verlassen?

Ja, mit Vorlage eines Bescheides des Gesundheitsamtes darf ich beim Hausarzt einen Test durchführen. Selbstverständlich trage ich beim Verlassen des Hauses einen Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske) und achte darauf, dass ich dabei keinen Kontakt zu anderen Menschen bis auf das Testpersonal habe. Manche Teststellen lassen sich mit dem Fahrzeug ansteuern.

Gibt es Entschädigungen für Selbstständige?

Selbstständige, die aufgrund einer Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes einen Verdienstausfall erleiden, können beim Land Berlin eine Entschädigung beantragen. Mehr Informationen dazu finden sich hier.

Darf mein Arbeitgeber oder eine andere Personen verkünden, dass ich Corona habe?

In einem normalen Krankheitsfall ist mein Arbeitgeber zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er oder sie darf nicht sagen, ob ich zum Beispiel eine Magenverstimmung habe oder an einer Depression erkrankt bin. Hier gilt der Schutz der Allgemeinen Persönlichkeitsrechte, Arbeitnehmer sollen nicht stigmatisiert werden. Im Fall einer Infektion mit SARS-CoV-2 kann der Arbeitgeber aber Auskunft darüber verlangen.

Nur so kann er seiner Fürsorge- und Schutzpflicht nachkommen und die gesundheitlichen Belange anderer Arbeitnehmer schützen. Inwiefern hierbei die Nennung meines Namens erforderlich ist, muss im Einzelfall abgewogen werden - dafür gibt es bisher auch keine eindeutige Rechtsprechung. Im Idealfall einigen wir uns darauf, in welchem Fall mein Name genannt werden darf und in welchem Fall es nicht notwendig ist.

Manchmal reicht es, darüber zu informieren, dass eine Person des Unternehmens an Corona erkrankt ist und diese sich an einem bestimmten Ort aufgehalten hat. Manchmal ist es sinnvoll, den Namen zu nennen, damit Kollegen selber überlegen können, ob sie mit mir Kontakt hatten.

Muss ich während der Isolation oder Quarantäne arbeiten, wenn ich keine Symptome habe?

Ja, sofern die Tätigkeit im Homeoffice durchgeführt werden kann. Treten Symptome auf, benötigt der Arbeitgeber eine Krankschreibung vom Arzt. Kann ich meine Tätigkeit nicht im Homeoffice erledigen, bekomme ich bei angeordneter Quarantäne vom Gesundheitsamt ein Schreiben zur Vorlage beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber sollte in jedem Fall ein Interesse daran haben, dass ich als Verdachts-, Kontakt- oder mit Corona infizierte Person nicht zur Arbeit erscheine.

Wo finde ich weitere Informationen?

Der Berliner Senat hat die wichtigsten Informationen zu Verordnungen, Quarantänevorschriften und Gesundheitsämtern auf dieser Seite gebündelt. Beraten lassen kann man sich auch unter der Hotline 030/90 28 28 28.

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