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Schüler sollen künftig freiwillig eine Klassenstufe wiederholen dürfen.
© Sebastian Gabsch PNN

"Negative Folgen der Pandemie auffangen": Berliner Schüler sollen freiwillig Klassenstufe wiederholen dürfen

Bis zur 10. Klasse sollen Schüler freiwillig dieses Schuljahr wiederholen können. Die Koalition einigte sich auf einen Änderungsantrag des Schulgesetzes.

Die rot-rot-grüne Koalition will es Schülerinnen und Schülern aller Jahrgänge bis zur Klasse 10 ermöglichen, das Schuljahr freiwillig zu wiederholen.

Die Koalition einigte sich auf einen entsprechenden Änderungsantrag zum Schulgesetz, der am Donnerstag im Bildungsausschuss angenommen wurde. Dieser muss noch vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

Voraussetzung für die freiwillige Wiederholung ist demnach ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch durch die Schule.

Die freiwillige Wiederholung soll nicht auf die Höchstverweildauer und die Dauer der Schulpflicht angerechnet werden. Die Höchstverweildauer beträgt in der Grundschule sieben Jahre, in der Sekundarstufe I sechs Jahre, die Schulpflicht beträgt zehn Jahre.

Bisher ist es so, dass Anträge auf freiwillige Wiederholungen auch abgelehnt werden können. Das soll nun anders sein. Dem Antrag soll nach dem Beratungsgespräch, unabhängig von dessen Ergebnis, stattgegeben werden, heißt es in der Begründung des Antrags.

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„Unser Ziel ist, dass negative Folgen der Pandemie auf die Bildungsbiografie der Berliner Kinder und Jugendlichen aufgefangen werden“, sagte die bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Marianne Burkert-Eulitz.

Eltern könnten nach Beratung individuell entscheiden, ob ihr Kind wiederholen will, um Lernrückstände aufzufangen. SPD–Bildungsexpertin Maja Lasic sagte, es handele sich nicht um eine „leichtfertige Möglichkeit“, sondern solle mit einer intensiven Beratung der Schule verbunden sein.

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