zum Hauptinhalt
Das Berliner Landgericht stuft die Mietpreisbremse als verfassungswidrig ein.
© dpa
Update

Wohnungspolitik: Berliner Landgericht stuft Mietpreisbremse als verfassungswidrig ein

Die seit Mitte 2015 geltende Mietpreisbremse führe zu einer ungerechten Behandlung von Vermietern und verstoße gegen das Grundgesetz.

Das Berliner Landgericht hat die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft. Die Mietpreisbremse des Bundes ist nach Einschätzung des Berliner Landgerichts verfassungswidrig. Die Anwendung des Gesetzes führe zu einer Ungleichbehandlung von Vermietern. Das verstoße gegen Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes.

Erstmals stellt ein Gericht Mietpreisgrenze infrage

Erstmals hat ein Gericht damit grundsätzliche Bedenken gegen die Mietpreisbremse geäußert. Auswirkungen hat die Einschätzung vorerst nicht. Nur das Bundesverfassungsgericht kann ein Gesetz für verfassungswidrig erklären. Und dieser konkrete Berliner Streit um eine Mieterhöhung verwies das Landgericht nicht an das oberste Gericht. Denn die Anhebung der Miete über die nach Mietpreisbremse zulässige Höchstgrenze hinaus sei aus anderem Grunde rechtmäßig.

Bald wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen

Rechtsexperten glauben, dass es nicht lange dauern wird, bis die Kammer einen ähnlichen Mietstreit zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht verweist. Denn die Richter haben ihre Auffassung gut begründet. So stelle die Mietpreisbremse Vermieter in München besser, weil sie dort 11,28 Euro je Quadratmeter und Monat verlangen könnten, in Berlin (West) aber nur 7,14 Euro. Es sei nicht ausgemacht, dass Haushalte mit geringen Einkünften in München besser gestellt seien als in Berlin. Außerdem begünstige die Mietpreisbremse Vermieter, die bereits vor deren Einführung Mieten oberhalb der Höchstgrenzen verlangt hatten, weil sie diese nicht senken müssen.

Mietpreisbremse soll Anstieg der Wohnkosten stoppen

Die seit Mitte 2015 geltende Mietpreisbremse soll in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" die Kosten bei Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent deckeln. Die Mieten in Berlin stiegen zuletzt kräftig, beklagt der Mieterverein. Drei von vier Wohnungseigentümern fordern bei einer Mieterhöhung mehr Geld als gesetzlich zulässig und können sich dabei auf den im März neu erschienenen Mietspiegel 2017 berufen. Das meldet der Berliner Mieterverein nach der Auswertung von rund 200 Mieterhöhungsbegehren. Demnach verlangen die Hauseigentümer im Durchschnitt 72 Cent mehr Miete je Quadratmeter. Das entspricht einem Plus von mehr als elf Prozent im Durchschnitt oder 55,83 Euro mehr im Monat je untersuchter Wohnung.

Mieterverein spricht von "dramatischer Entwicklung"

Von einer „dramatischen Entwicklung“ sprach der eher nicht für Alarmismus bekannte Chef des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Besonders hohe Mietsteigerungen pro Quadratmeter habe es mit einem Plus von 2,28 Euro in der Behrenstraße 73 (Mitte) gegeben, in der Heerstraße 229 (Charlottenburg; mit 1,97 Euro), in der Baderseestraße 7 (Treptow-Köpenick; 1,76 Euro), in der Dubrowstraße 10 (1,56 Euro) sowie in der Flanaganstraße 22b (1,39 Euro; beide Steglitz-Zehlendorf).

Zur Startseite