Corona-Infektionsschutzgesetz des Bundes: Berliner Koalitionspolitiker legen Verfassungsbeschwerde gegen Ausgangssperre ein
Die Ausgangssperre sei ineffektiv, unverhältnismäßig und verfassungswidrig, sagt der rechtspolitischer Sprecher der Linke-Fraktion Sebastian Schlüsselburg. Weitere Politiker schließen sich an.
Nach dem Beschluss neuer Corona-Maßnahmen durch das Bundesinfektionsschutzgesetz legen Berliner Politiker von SPD und Linke Verfassungsbeschwerde gegen die im Gesetz enthaltenen Ausgangsbeschränkungen ein. „Die Ausgangssperre so wie sie vom Bundesgesetzgeber beschlossen wurde, ist ineffektiv und völlig unverhältnismäßig und verfassungswidrig“, sagte Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher der Linke-Fraktion im Abgeordnetenhaus.
„Wenn man Grundrechtseingriffe macht, muss man schauen, ob die Maßnahmen überhaupt geeignet sind.“ Dies sei im Fall der Ausgangsbeschränkungen jedoch nicht gegeben, so Schlüsselburg, weil das Infektionsrisiko draußen so gering sei.
Zuvor hatte Schlüsselburg auf Twitter erklärt, gemeinsam mit der Co-Vorsitzenden der Linke-Fraktion Anne Helm Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgangssperren einlegen zu wollen. „Die einseitige Belastung des Privatlebens ist ungerecht und kontraproduktiv, weil sie zu einem nicht durchhaltbaren Dauerlockdown führt“, schrieb Helm dazu auf Twitter.
Ihre Verfassungsbeschwerde legen Helm und Schlüsselburg in Abstimmung mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ein. Diese hatte am Dienstag bereits ein Gutachten der Rechtsprofessorin Anna Katharina Mangoldt veröffentlicht, wonach die vom Bund entwickelte Ausgangssperre verfassungswidrig ist.
Auf diese Expertise baut auch der SPD-Politiker Sven Kohlmeier. Er will ebenfalls Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. „Die Klage wird am Sonntag rausgehen“, sagte er. Kohlmeier sprach von einer „deutlich verbreiteten Haltung in der SPD-Fraktion“. Möglicherweise würden sich noch weitere Politiker anschließen.
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„Ich möchte in meiner Aufgabe als Politiker nicht an der Seitenlinie stehen und zusehen, wie hier Grundrechte eingeschränkt werden“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der Sozialdemokraten. Für die Einschränkung von Grundrechten müsse es eine gute Rechtfertigung geben.
„Das ist aber nicht mehr gegeben“, sagt Kohlmeier. „Die Älteren und die vulnerablen Gruppen sind geimpft. Wenn sich jetzt zwei Haushalte abends treffen möchten, dann halte ich das für gerechtfertigt.“
Kohlmeier verwies als Beispiel auf seine persönliche Situation. „Ich bin Single und habe oft einen langen Arbeitstag. Wenn ich dann abends spät rauskomme, darf ich bald niemanden mehr treffen.“ Es müsse weiterhin möglich bleiben, trotz Pandemie über bestimmte Dinge in seinem Leben selbst zu entscheiden.
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