Beratungen von Rot-Rot-Grün: Berlin will Kontingent für Flüchtlingsaufnahme aus Afghanistan definieren
SPD, Linke und Grüne haben im Koalitionsausschuss über die Themen Afghanistan, Impfungen und den Charité-Streik beraten. Das sind die Ergebnisse.
Es war womöglich der letzte Berliner Koalitionsausschuss vor der Wahl am 26. September. Die Landesvorsitzenden von SPD, Linken und Grünen, der Regierende Bürgermeister und die Spitzen der Koalitionsfraktionen klären in diesen Runden, was vorher nicht zu klären war. Am Mittwoch wurde, neben dem Streit um die Nicht-Besetzung des Amtes der Datenschutzbeauftragten, Folgendes verabredet:
Afghanistan: Die drei Koalitionsfraktionen sind sich einig, dass es ein Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete aus dem Bürgerkriegsland geben soll. Allerdings einigte man sich nun darauf, in der kommenden Woche im Senat ein bestimmtes Kontingent zu definieren – es sollen also nicht unbegrenzt Menschen aufgenommen werden. Zurzeit stehen in Berlin laut Sozialverwaltung 1250 Plätze zur Verfügung.
Impfen: Die Impfquote soll noch schneller erhöht werden. In Zukunft soll dafür noch stärker über die Stadtteilmütter oder die Religionsgemeinschaften geimpft werden. Testzentren könnten künftig in Arztpraxen sein, in denen auch geimpft wird, lautet eine Idee aus der Runde.
Regierungschef Michael Müller (SPD) hatte am Dienstag nach der Senatssitzung angekündigt, weitere Sonderimpfaktionen durchzuführen. Auch Impfen in der S-Bahn könnte möglich sein. „Ich kann bestätigen, dass wir etwas in Vorbereitung haben, aber mehr kann dazu noch nicht gesagt werden“, sagte eine Sprecherin am Mittwochabend der Deutschen Presseagentur.
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Charité: Die Koalition steht zu den streikenden Beschäftigten von Charité und Vivantes. Das versicherte man sich am Mittwoch gegenseitig. Das Streikrecht gelte natürlich auch für die Beschäftigten im Gesundheitsbetrieb.
Allerdings ist eine Lösung des Konflikts weiterhin schwierig: Zwar gehören Charité und Vivantes letztlich dem Land Berlin, die Landespolitiker können aber nicht einfach in den laufenden Arbeitskampf eingreifen. Die Tarifautonomie – also das Recht der Sozialpartner, ohne staatliche Einmischung Tarifverträge auszuhandeln – ist in Deutschland grundgesetzlich verankert. Es blieb deshalb, wie schon in den vergangenen Tagen, bei Willensbekundungen der drei Koalitionspartner.