Bundesverfassungsgericht zur Volkszählung: Berlin und Hamburg hoffen auf mehr Geld durch Zensus-Urteil
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet Mittwoch über die Klage gegen den bundesweiten Zensus 2011. Berlin und Hamburg verloren dabei rechnerisch Einwohner.
Rechtzeitig vor der nächsten Volkszählung, die 2021 stattfindet, entscheidet das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch über die Klage von Berlin und Hamburg gegen den bundesweiten Zensus 2011. Nach der damaligen Zählung der Einwohner Deutschlands wurden Berlin rund 180.000 Einwohner quasi aberkannt. Die Bevölkerung Hamburgs schrumpfte statistisch um etwa 83.000 Menschen. Zusätzlich haben über tausend kleinere Kommunen, die ebenfalls rechnerisch schrumpften, Rechtsmittel gegen den Zensus 2011 vor den Verwaltungsgerichten eingelegt.
Im Oktober wurde verhandelt - jetzt kommt das Urteil
Im Oktober vergangenen Jahres wurden die Klagen der beiden Stadtstaaten in Karlsruhe verhandelt. Jetzt folgt das Urteil. „Für Berlin ist es wichtig, dass die Methode des Zensus 2011 nicht noch einmal angewendet wird“, sagte Finanzsenator Matthias Kollatz dem Tagesspiegel. Künftig müsse eine statistische Methode verwendet werden, die die großen Städte nicht benachteilige. Es gab breite Kritik an den statistischen Methoden und der rechtlichen Grundlage der Erhebung vor sieben Jahren. Vor allem Städte und Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern fühlten sich benachteiligt.
Es geht um viel Geld
Damals wurden nur in den größeren Kommunen die Daten zur Bevölkerung, zu Wohnungen und Gebäuden durch Stichprobenbefragungen real überprüft, während man sich in den kleinen Gemeinden mit einer „Klärung von Unstimmigkeiten“ in den Melderegistern begnügte. Seit Veröffentlichung der Ergebnisse tobt der Kampf um die Rechtmäßigkeit des Zensus 2011. Es geht dabei um viel Geld. Sowohl für den bundesweiten wie auch für den kommunalen Finanzausgleich sind die Einwohnerzahlen die entscheidende Messgröße.
Allein Berlin gehen durch den Zensus jährlich 470 Millionen Euro verloren. Falls Karlsruhe der Klage am Mittwoch stattgibt, ist mit Rückzahlungen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich allerdings nicht zu rechnen. Aber das Urteil könnte Klarheit für den Zensus 2021 bringen, der vom Statistischen Bundesamt bereits vorbereitet wird.
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